Ich weiß, dass ich 1-2 mal pro Woche Wohnungsbesichtigungen jeweils im zeitlichen Rahmen von 2-3 Stunden dulden muss.

Jetzt ist es aber so, dass mein Vermieter mir für den 06.02. 6 Termine in der Zeit von 15:30-18:00 Uhr zur Besichtigung meiner Wohnung gegeben hat, von welchen aber nur 2 erschienen sind.

Jetzt hat er am 10.02 zwischen 16 und 18 Uhr nochmal 2 Termine gemacht, welche ich aber abgesagt habe da ich es nicht einsehe 2 Stunden für 2 Besichtigungen Gewehr bei Fuß zu stehen, welche evtl. nicht mal erscheinen werden. Ich habe ihm mitgeteilt, die Termine innerhalb einer halben Stunde zu machen.

Darf ich das so machen oder nicht. Ich weiß, dass ich den Zutritt verweigern kann, was aber evtl. Schadensersatzforderungen mit sich ziehen kann.

MfG