Folgender Sachverhalt: Wir haben Mieter welche eine Wohnung bei uns angemietet haben und zusätzlich noch das Nutzungsrecht über eine Garage und den Stellplatz vor dieser. Die Garage ist explizit nicht im Mietvertrag erwähnt und es fließen auch keine weiteren Gelder bezogen auf diese Garage/Stellplatz, welche für einen separaten Mietvertrag (mündlich) sprechen würden.

Es wurde halt damals bei Abschluss des Mietvertrags ein (unentgeltliches) Nutzungsrecht auf nicht bestimmte Zeit für diese Garage und den Stellplatz davor (als Zufahrt) abgeschlossen.

Nun müsste ich doch eigentlich ohne Angabe von Gründen und unter Zuweisung einer angemessenen Frist zur Räumung (zwei Wochen sollten mehr als genügen) dieses Nutzungsrecht entziehen können.

Sehe ich das richtig?