Mietrecht: Wer ist nun Vermieter und wer nicht?

Folgende Sachlage: Wir sind zu Anfang 2016 in eine Mietwohnung eingezogen. Mietvertrag wurde mit dem eigentlichen Vermieter abgeschlossen und von uns und ihm unterschrieben.

Die Tochter, die mit im Haus wohnt, kündigte da schon an, dass sie 2017 den Vertrag übernimmt weil sie das Haus überschrieben bekommt und einen neuen mit uns aufsetzt. Soweit alles in Ordnung.

Im Juni 2016 hatten wir dann ein Schreiben der Tochter im Briefkasten, dass sie ab diesem Zeitpunkt "in den Mietvertrag eintritt" und die Miete nun auf ihr Konto überwiesen werden soll. Wir zahlen seither also die Miete monatlich auf das Konto der Tochter. Einen neuen Vertrag gab es nie!

Nun haben wir zufällig den Bruder und somit ebenfalls Sohn des Vermieters getroffen, welcher uns im Gespräch mitteilte, dass er ja nun auch unser Vermieter sei.

Zur Erinnerung: Ein schriftlicher Mietvertrag mit Unterschrift von uns und unserem ursprünglich Vermieter besteht nach wie vor unverändert seit Anfang 2016. Deren Kinder halten sich augenscheinlich ebenfalls für unsere Vermieter. Die Tochter, weil sie uns diesen Wisch in den Briefkasten geworfen hatte und der Sohn, weiß der liebe Gott warum.

Unsere Frage: Der Vermieter ist nachwievor der eigentliche, mit dem der Vertrag unterzeichnet wurde. Weder die Tochter, noch der Sohn sind unsere Vermieter, da mit ihnen kein schriftlicher, von allen Seiten unterschriebener Vertrag existiert, richtig? Inwieweit war es nun vielleicht blöd von uns, dass wir ohne existierenden Vertrag die Miete an die Tochter überweisen? Kann das für uns irgendwelche Folgen haben? Der Vater könnte ja nun behaupten, er habe seit Monaten keine Miete bekommen, oder? Und was passiert, wenn der Vater stirbt? Können die beiden dann einfach den Vertrag übernehmen? Uns rauswerfen...?, .....?

Miete, Mietrecht, Vertrag
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