Kündigung zum Abschluss der Ausbildung?

Hallo. Ich habe da eine etwas außergewöhnliche Frage.

Eine gute Freundin macht gerade die Ausbildung zur Pflegefachkraft und die Prüfungen haben bereits begonnen. Ich selbst bin ja auch schon seit einigen Jahren ausgelernte Pflegefachkraft. Aber diese Frage kann ich trotzdem nicht ganz beantworten.

Zur Situation: Die Freundin hat sich dazu entschieden, nach der Ausbildung wo anders zu arbeiten. Sie arbeitete dort vor der Ausbildung schon einige Jahre lang als Pflegehelferin. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist der Arbeitgeber, bei welchem sie die Ausbildung gemacht hat, nicht unbedingt glücklich darüber. Aber machen kann er da ja normalerweise nicht wirklich etwas. Die Ausbildung geht laut Ausbildungsvertrag bis zum 31.07. Ab dem 01.08. fängt sie dann quasi bei einem anderen Arbeitgeber an. Eigentlich eine klare Sache. Jetzt wirds etwas kniffelig und auch wieder nicht. Der noch Arbeitgeber verlangt, dass sie zum 31.07. kündigt und er will, dass sie das jetzt schon tut.

Jetzt habe ich folgenden Gedanken und korrigiere mich bitte jemand, wenn ich mich irren sollte:

Eigentlich ist es ja so, dass die Ausbildung zum 31.07. beendet werden würde, Gesetz dem Fall, dass Prüfungen bestanden wurden und kein weiterer Schriftwechsel notwendig wäre und somit automatisch das Ausbildungsverhältnis beendet wäre und die Verträge beidseitig erfüllt wären. Keine schriftliche Kündigung notwendig - juristisch betrachtet.

Jetzt verlangt der Arbeitgeber die Kündigung um das Verhältnis zum 31.07. zu beenden. Meine Frage bezieht sich hier nicht darauf, ob das rechtmäßig ist oder nicht, ist es nicht. Das weiß ich. Meine Frage lautet: Welchen Hintergedanken könnte der Arbeitgeber verfolgen? Wenn ich das via Google suche, kommen keine passenden Ergebnisse, die auch nur Ansatzweise diese Frage beantworten könnten.

Könnte es negative Folgen für meine Freundin haben, wenn sie tatsächlich die Kündigung abgibt? Sollte sie sich wegen irgendetwas Sorgen machen bezüglich der Aufforderung, zu kündigen? Ich sehe es zwar so, dass es irrelevant ist, ob sie das macht oder nicht, aber ich habe da einfach so ein ungutes Gefühl, dass der AG ihr irgendetwas will, damit sie ihre Urkunde nicht bekomm und somit die Ausbildung vermasselt wird. Vielleicht sind meine Alarmglocken einfach zu sensibel geworden im Laufe der Zeit. Mir macht das halt etwas zu schaffen, dass der AG von ihr so Druck macht, dass sie die Kündigung jetzt abgeben soll. Danke für jede Antwort.

Pflege, Ausbildung, Ausbildungsende, Pflegefachkraft, Ausbildung und Studium
Dichtung Geschirrspüler von Siemens defekt?

Hallo liebe Community, hätte mal eine Frage bezüglich meiner Spülmaschine.

Es handelt sich bei dem Geschirrspüler um ein Siemens-Gerät. Vor ca. 2 Wochen ist die Sicherung während des Spülgangs geflogen (Hauptsicherung fliegt dabei warum auch immer gleich mit). Daraufhin hat die Maschine nicht mehr geheizt. Heizpumpe durchgemessen mit Multimeter, war tot, also Neuteil bestellt, eingebaut, alles wunderbar. Dachten wir zumindest.

Seit gestern besteht das Problem, dass die Sicherung schon wieder fliegt, allerdings ist bei der Heizpumpe (zumindest noch) alles ok, Maschine heizt weiterhin. Heute zeigte die Maschine dann den Fehlercode E04, Problem am Wasserzulauf oder der Schwimmschalter, erstes kann ich zu 1000% ausschließen. In der Unterverschalung der Maschine hat sich Wasser gesammelt. Nicht viel, aber scheinbar genug, um den Schalter auszulösen. Mir stellt sich nur die Frage, warum dabei die Sicherung (natürlich samt Hauptsicherung) fliegt. Aber das ist nicht meine Frage.

Ich konnte die undichte Stelle trotz Endskopeinsatz nicht identifizieren. Jetzt hab ich natürlich die untere und die seitlichen Türdichtungen inspiziert. Bei der unteren habe ich den dringenden Verdacht, dass die Dichtung austauschbedürftig ist. Was aber nicht die Wasseransammlung an der Stelle erklären kann, wo es sich sammelt. Die seitliche links ist Ok, schmutzig aber ok, keine Materialschäden erkennbar. Bei der rechten ist ganz unten ein Materialschaden erkennbar (siehe Bild 3 und 4). Kann ein solcher defekt eine so geartete Undichtigkeit auslösen?

Auf Bildern 1 und 2 Sieht man die Maschine und auf dem Bild 2 ist rot umrandet die Stelle, wo sich Wasser gesammelt hat, dort ist auch markiert, wo das Wasser Runter läuft in die Verschalung. Meine Frage. Wie kommt das Wasser dort, wie bei Bild 2 markiert, hin? Kann das an der Türdichtung liegen? Wasser fleißt doch nach unten, oder hab ich da was falsch verstanden?

Durch Absaugen des Wassers konnte ich die Maschine vorübergehend wieder in Betrieb nehmen, das Problem selbst ist aber nicht gelöst damit. Prinzipiell würde ich ja schon behaupten, dass es an der beschädigten Seitendichtung liegt, aber das Problem ist, dass die untere defekte Türdichtung mindestens 2 cm unterhalb der Höhe ist, bei welcher sich das Wasser an der Leiste wie bei Bild 3 und 4 zu sehen, sammelt. Ich bin ratlos und hoffe, mir kann jemand helfen und den entscheidenden Tipp geben, woher das Wasser kommt/ kommen kann.

Hoffe Bilder sind alle in Richtiger Reihenfolge und Schrift ist erkennbar.

Bild zum Beitrag
Technik, Elektronik, Elektrik, Spülmaschine, Siemens, Bosch, Dichtungen, Geschirrspüler
Räumungsschutzantrag trotz Verzicht auf Räumungsschutz?

Ich habe eine ganz prekäre Situation. Anfang des Jahres lief eine gerichtliche Verhandlung bzw. Einigung mit unserm Vermieter. Es ging unter Anderem um die Räumung der Wohnung. Die Wohnung wurde wirksam zum 31.03.2017 gekündigt. ANMERKUNG: Der Vermieter musste bei der Kündigung keinen Grund angeben, weil das Haus nur 2 Wohnungen hat, und eine davon vom Vermieter selbst bewohnt ist. Somit ist die Kündigung leider rechtens.

Bei der Einigung wurde uns Räumungsfrist bis zum 30.06.2017 gewährt unter der Voraussetzung, dass wir ab dem 01.07.2017 auf unseren Räumungsschutz verzichten - soweit gesetzlich zulässig. Dem haben wir gezwungener Maßen zugestimmt. Nun sind wir seid einiger Zeit auf Wohnungssuche und erhalten eine Absage nach der Anderen. Dies dürfte wohl an unserer eidesstattlichen Versicherung liegen, da neuen Erkenntnissen zufolge jeder potenzielle Vermieter bei Schuldnerverzeichnissen bzw. den zuständigen Behörden nur mal eben Anrufen braucht um das zu erfragen und es wohl Gang und Gebe ist, dass die Behörden alles raus plappern.

Nun finden wir also ums Verrecken keine Wohnung und uns rennt die Zeit davon. Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, dass wir Räumungsschutz erwirken können? Ein paar Randinfos: Wir haben 3 Kinder im Alter von 6 Jahren, 3 Jahren und 9 Monaten, meine Frau ist erneut Schwanger und es sieht nach einer intakten Schwangerschaft aus (und bevor wir als Assoziale betitelt werden: Wir haben ein Gesamteinkommen von ca. 4000€ im Monat, eine anständige Wohnung sollte sich davon ja wohl bezahlen lassen und wir sind und waren bisher nicht vom Amt abhängig) zum Zeitpunkt des gerichtlichen Vergleiches hatten wir keine Kenntnis davon, dass eine Wohnungssuche wegen einer eidesstattlichen Versicherung so massiv scheitern würde, daher wurde das auch nicht bei Gericht erörtert.

Kann jemand Tipps geben, waíe wir uns verhalten sollen bzw. was wir tun können und ob wir noch Möglichkeiten haben, einen wirksamen Räumungsschutz zu erwirken?

Ich bitte höflichst von Antworten Abstand zu nehmen, die darauf aus sind, unsere schlimme Situation zu Analysieren/zu Bewerten, uns unsere Dummheit oder wie auch immer man es nennen möge, vor zu halten oder die Aussagen "hätten wir mal", "wärt ihr lieber" ... etc, diese sind

A: NICHT hilfreich B: sind solche Antworten hier schlichtweg fehl am Platz und C: beantworten solche Antworten nicht die Frage

Dass wir bemüht sind, die eidesstattliche Versicherung löschen zu lassen, das sollte klar sein, gleichwohl wissen wir nicht, wie lange das dauern wird.

Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Kinder, Schwangerschaft, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Eidesstattliche Versicherung, Räumungsklage
Zwillingsschwangerschaft? Ultraschallbild unklar!?

Hallo, meine Frau ist am heutigen Montag (16.11.15) 11+1 schwanger. Es sind Zwillingsveranlagungen vorhanden. Es waren beim 2. Ultraschall 2 Kinder zu sehen. Leider war beim letzten Ultraschalltermin nur noch 1 Kind zu sehen und da waren wir natürlich erstmal traurig. Jetzt haben wir uns das Ultraschallbild aber nochmal etwas genauer angesehen und sind fast erschrocken. Es sieht tatsächlich so aus, als wäre da im Hintergrund doch noch ein 2. Kind vorhanden. Leider lässt sich via Google nicht viel zu dem Thema finden. Natürlich machen wir uns keine Hoffnung mehr auf Zwillinge, auch wenn es schön wäre. Ich habe zu diesem Thema ein Bild mit hochgeladen. Kann mir vielleicht jemand sagen, was wir davon halten sollen? Kann es sein, dass da doch noch ein 2. Kind am leben ist oder sind das vielleicht nur noch die Rückstände, die das Kind hinterlässt? Der Arzt meinte, das Kind wird vom Körper resorbiert. Wird das Kind vollständig resorbiert? Bleiben Rückstände, die auf dem Ultraschall sichtbar sind??? Und ich glaube nicht, dass unsere Psyche uns einen Streich spielt, als meine Frau mir das gezeigt hatte, habe ich nicht mal suchen müssen, ich habe es sofort sehen können. Hoffe, man sieht das auf dem Bild auch gut. Wir haben den Arzt natürlich noch nicht darauf angesprochen, weil der nächste Termin erst noch aussteht, aber ich vermute, dass der Arzt das vielleicht sogar gesehen haben könnte, nachdem er aber sah, wie sehr uns das mitgenommen hatte, dass da nur noch ein Kind war, er uns aber einfach keine falschen Hoffnungen machen wollte. Beim letzten Ultraschall, bei dem man die Zwillinge noch deutlich sehen konnte, war das eine Kind zeitgerecht entwickelt, 8+2 und das andere Kind 6+2. Der Arzt sagte natürlich, wir sollten uns nicht so viel Hoffnung machen, da es passieren könnte, dass das schwächere nicht überleben wird. Und natürlich haben wir auch jede menge Berichte darüber gelesen, dass bei anderen Zwillingsschwangerschaften auf einmal kein zweites Kind mehr zu sehen war und erst Wochen später plötzlich wieder da war. Bin für jede Antwort dankbar. Wir wissen gerade echt nicht, was wir davon halten sollen... In Bild 1 sieht man das Originale Bild. In Bild 2, das mit dem Roten Kreis, habe ich markiert, wo man das auf dem normalen Ultraschallbild sehen kann. Hoffe, mir kann jemand was dazu sagen.

Bild zum Beitrag
Schwangerschaft, Baby, Ultraschall, Gynäkologie, Zwillinge
Geschmacksverlust süß

Hallo, wie im Titel schon beschrieben, gehts darum, dass ich meinen Geschmack für süßes verloren habe. Ich bin mir nicht sicher, was der Auslöser hierfür sein könnte,Google spuckt keine hilfreichen Infos diesbezhüglich aus. Das letze Mal, an welches ich mich erinnern kann, wo ich noch Süßes normal schmecken konnte, war am gestrigen Donnerstag, gegen 23:45Uhr. Ich hatte ein Eis gegessen. Hierzu fällt mir ein, dass ich das Eis einige Sekunden (vielleicht ca. 20 Sekunden) im Mund gelassen und nicht bewegt habe. Die Zunge und die Lippen klebten kurz am Eis. Ich habe auch so ein gefühl, als wenn ich mir die Zunge leicht verbrüht hätte, aber keine Schmerzen. Die Zunge habe ich mir nicht verbrüht. Als ich heute früh aufgestanden bin, hatte ich nichts, außer einen Kaffee getrunken, weshalb ich das auch nicht gleich bemerkt hatte, mit dem Geschmacksverlust süß. Als ich später im Megges was gegessen hatte, hab ich als Getränk eine Sprite gehabt, die ja normalerweise recht süß ist. Mir fiel dabei auf, dass der Burger, den ich hatte, wie ein Royal schmecken müsste, im Geschmackt etwas verändert war (im Nachhinein vermute ich die fehlende Süß-Komponente). Meine Sprite hat nach Sprudelwasser mit etwas Zitrone geschmeckt, für mich nahezu Null süßlich. Daraufhin habe ich meine Frau mal probieren lassen, sie meinte, es sei normal. Ich habe ihre Cola probiert. Ich habe den Colageschmack deutlich erkennen können, aber eben nur gering süßlich, eher wie bei einem ungesüßten Tee, der von sich aus süßlich ist. Mein Geruchsinn funktioniert, soweit ich das beurteilen kann, normal, d.h. mir sind keine Geruchsirritationen aufegefallen. Ich rieche alles wie immer. Sogar bei dem Vovic Apfel, der ja nur gering nach Apfel schmeckt, aber intensiven Geruch hat, nehme ich den Geruch wahr und kann das noch schmecken. Ich habe bei meiner Frau einen Cappuccino (stark gesüßt) probiert, hat für mich undefinierbar geschmeckt. Aber gerochen hats normal. Auch Schokolade schmeckt mehr nach gebackenem Mehl, als nach süßer Schokolade. Sonstige andere nicht süße Sachen, bzw. Dinge, in denen kein Zucker ist, schmecken eigentlich auch wie immer. Auf Bildern, die man via Google finden kann, konnte ich zumindest feststellen, dass genau der Bereich der Zunge betroffen ist, der für das Schmecken von Süßem zuständig ist. Auch ein Nusskuchen, der mir sonst geschmeckt hat, hat mir heute deshalb nicht mehr geschmeckt. Eine Sache fällt mir noch ein: Wenn ich ein Getränk mit Kohlensäure trinke, dann brennt meine Zungenspitze leicht.

Hat schon mal jemand damit Erfahrungen gemacht? Könnte dieses Defizit tatsächlich daran liegen, dass das Eis an meiner Zunge geklebt hatte und dadurch vielleicht dieses Gefühl einer verbrühten Zunge hervorgerufen hat? Kann man ggf. aktiv etwas dagegen tun? Weil jetzt Wochenende ist, will ich nicht unbedingt bis Montag warten, bis ich wieder menen Arzt konsultieren kann. Warten und hoffen, dass etwas passiert, ist dämlich...

Eis, Mund, Zunge, Süßes, Geschmack, Nerven, riechen, Sinn, Geschmacksverlust
Kontopfändung... rechtswidrig?!

Hallo. Folgende Situation: Konto wurde gepfändet wegen einer nicht bezahlten Forderung von 30 Euro. Mal davon abgesehen, dass das wirklich lächerlich ist, deshalb das Konto zu Pfänden. Aber darum geht es nicht. Bevor eine Kontopfändung seitens eines Gerichts ausgestellt wird, was der Bank des Schuldners ja sofort übermittelt wird, muss ja erst ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Nun ist es so, dass der Gläubiger keine Mahnung an uns geschickt hat. Ich habe den "Gläubiger" heute dazu aufgefordert, mir sein erfolgt(en) Mahnung(en) schriftlich nachzuweisen bis spätestens Freitag. Das Gericht, welches die Pfändungsverfügung ausgestellt hat, ist nicht in dem Zuständigen Bezirk meines Wohnsitzes. Zu einer Anhörung für ein gerichtliches Verfahren haben wir ebenfalls niemals eine Benachrichtigung erhalten. Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Wie sieht die Rechtslage aus? Darf das Gericht eines anderen Bezirkes ein solchen Beschluss für meinem Bezirk ausstellen? Laut §828 ZPO ist das Gericht im Bezirk des Schuldners zuständig. Laut diesem § kann beim angehen eines anders ansässigen Gerichts nur der Gläubiger die Sache per Antrag an das Gericht des Bezirkes des Schuldners übergeben lassen, was in meinen Augen erstmal nicht sinnvoll klingt. Stimmt das soweit? Wir haben durch die Kontopfändung und ein eingeleitetes Mahnverfahren nur durch Zufall erfahren. der Beschluss wurde am 24.01.13 getroffen, also muss es doch ein Verfahren dazu geben, zudem wir zumindest eine Vorladung erhalten hätten müssen. Kann jemand Infos und/oder Tipps geben? Am Freitag erlischt die 14-Tage Frist und dann ist das Geld weg und ich sehe ganz ehrlich nicht ein, noch die Kosten zu Tragen, die über diese 30 Euro hinaus gehen, nicht, wenn wir von diesem Verfahren nichts mitbekommen haben, ich meine das Mahnverfahren und keine faire Chance zur Stellungnahme erhalten haben. Hoffe, es kann mir jemand wertvolle Infos oder Hinweise geben. Noch eine Frage. Wegen der Sache mit dem Gericht außerhalb meines Bezirkes: Bringt da eine Beschwerde beim OLG etwas? Ich meine, dass wir uns in soweit beschweren, dass wir von dem Gesamten Prozess nichts mitbekommen haben, und plötzlich vor einem Gepfändetem Konto stehen? Ich meine nur, weil es ja nicht sehr viel bringt, sich bei Instanz zu beschweren, die das Verfahren bearbeitet, schließlich wollen die ja auch ihre Kohlen(Geld). Da käme bei einer möglichen Beschwerde ja nur die nächst höhere Instanz in Frage, das OLG.

Recht, Gericht, Beschwerde, Kontopfändung, Mahnverfahren, PFÜB, zivilprozessordnung
Praktische Führerscheinprüfung... Fehlerpunkte?

Hallo, ich habe folgende Situation: Meine Verlobte hatte heute praktische Führerscheinprüfung. Sie hat nicht bestanden. Es wurden Fehler angegeben in dieser Prüfung, die der Prüfer niemals hätte so Werten dürfte - meine ich jedenfalls. Es geht darum, dass auf einer Verkehrsinsel eine Frau stand, diese nicht weiter gelaufen ist, also ist sie langsam weiter gefahren. Da hat der Prüfer angegeben: Missachtung der Vorrangregelung. Beim rückwärts-seitwärts-Einparken fehlte angeblich Bremsbereitschaft. Dabei ist sie perfekt in die Parklücke rein und raus gekommen. Wüsste mal gerne, worauf der Prüfer diese Aussage stützt. In Anknüpfung dessen ist dem Prüfprotokoll zu entnehmen: "Fehler bei den Grundaufgaben Parken 4 Ecken des FZ. VP.". Das war bis jetzt aber laut Aussage des Prüfers nicht der Grund für das Durchfallen. im Prüfprotokoll steht noch: "Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf dem Fahrstreifen des Gegenverkehrs". Das war so: Sie ist von einer "normalen" Straße in eine Einbahnstraße eingefahren, hatte sich zum Linksabbiegen links eingeordnet, weil rechts ein Fahrzeug stand und sie zu diesem Fahrzeug ausreichend Abstand halten wollte. Der Fahrprüfer wertete dies aufgrund folgendem als Fehler an: Der Fahrprüfer hat meine Verlobt nochmal um den Block fahren lassen und eine Straße weiter unten nochmal in die Einbahnstraße einbiegen lassen. Sie ordnete sich versehentlich wieder links ein. Dass das natürlich blöd gelaufen ist, ist mir schon klar. Dazu ist zu sagen, dass das Eck, an dem das war sehr unübersichtlich ist, ich hab mir das heute mal angesehen. Da ist eine hohe Hecke rechts. Gegenüber von der T-Kreuzung - also in der Einbahnstraße - Standen und stehen immer geparkte Autos, das heißt, dass Autos, die von rechts kommen, auf links fahren müssen. Die Straße, aus der meine Verlobte ausfahren sollte, war so schmal, dass in dem Moment, als ein Auto hätte von der Einbahnstraße dort einbiegen wollen, sowie so nicht genug Rangierplatz gehabt hätte, um dort einzufahren. Soweit so gut. Der Fahrprüfer hat also angegeben, dass aufgrund dieses Geschehens das erste Einfahren in die Einbahnstraße - also wo direkt an der T-Kreuzung rechts das Fahrzeug stand - als Fehler zu werten ist und das 2. Mal auch als Fehler gewertet wird. Aufgrund dieser Sache ist sie durchgefallen. Meine Bitte/Frage: Kennt sich jemand a) mit der rechtlichen Lage aus? Kann mir vielleicht jemand Tips geben Tips geben? Wir überlegen, ob wir die Angelegenheit einem Anwalt übergeben wollen bzw. uns erstmal beraten lassen wollen und b) kennt sich jermand mit den Prüfungsauflagen aus? Ich meine, das mit dem Vorrang und dem Einparken könnten wir vor Gericht als ungültige Fehler erwirken, das sieht auch der Fahrlehrer so, bzw. ist dieser der Meinung, dass das Unfair bewertet wurde. Aber was ist mit den Fehlern allgemein? In der Theorie darf man als Neuling ja 10 Fehlerpunkte haben... aber was ist mit der Praxis? Wie schaut es da aus? Kann jemand Informationen geben?

Auto, Bewertung, Verkehrsrecht, Führerschein, Punkte, Fahrlehrer, Fahrprüfung, Fahrschule
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.