Hi!

Ich möchte meinen unbefristeten Mietvertrag so früh es geht, kündigen.

In meinem Mietvertrag steht unter "§2 (Vertragsdauer)":

  • Das Mietverhältnis beginnt am 1.Jänner.2017 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  • Eine Kündigung hat schriftlich unter der Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende des Quartals zu erfolgen.
  • Die Mieter verzichten für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Mietbeginn darauf, von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Ein Kündigungsschreiben, mit der Aufforderung am nächstmöglichen termin das Mietverhältnis auszulösen, wurde bereits verschickt, nun wurde mir aber telefonisch mitgeteilt, dass das erst Ende Juni sein wird.

Meine Frage: sollte es nicht Ende März sein? (Ende des ersten Quartals)

mfG Max