Der Wortlaut im Mietvertrag (Mehrfamilienhaus) lautet:

"Die Versorgung der Mietsache mit Wärme (...) erfolgt nicht durch den Vermieter sondern durch das Unternehmen Stadtwerke (...).

Der Mieter ist verpflichtet, mit diesem Unternehmen unverzüglich einen Wärmelieferungsvertrag abzuschließen und für die Dauer des Mietverhältnisses Wärme von dem Versorgungsunternehmen zu beziehen und entsprechende Vorauszahlungen dorthin zu leisten."

Die Formulierung "mit diesem (!) Unternehmen" hat mich stutzig gemacht.

Ist es nun Vertragsbruch, wenn ich mir einen anderen Stromanbieter suche ?