Mieter überweist regelmäßig zu viel Miete. Wie mit dem "Überschuss" umgehen?

Hallo liebe Community und danke schon Mal für eure Zeit,

eine unserer Mieterinnen ist etwas... "speziell". Zunächst bat sie darum, die Miete immer erst zum 16. zahlen zu dürfen, da sie am 15. ihr Gehalt erhält - haben wir eingewilligt, tut ja nicht weh und wenn wir damit helfen können, wieso nicht.

Es wurde weder Dauerauftrag noch ein Lastschriftverfahren eingerichtet, die Mieterin überweist jeden Monat "manuell".

Seit ca. 2 1/2 Jahren besteht das Mietverhältnis und in der Zeit kam die Miete immer wieder mal noch später und auch erst nach einigen Nachfragen. Bezahlt wurde sie immer und wir haben auch nie eine Abmahnung geschickt.

Seit letztem Oktober würde die Warmmiete 901€ betragen. Sie hat jetzt seitdem immer 910€ überwiesen, trotz mehreren Hinweisen, von mir, dass das zu viel ist. November und Dezember hab ich dann die Differenz einfach zurück überwiesen.

Für dieses Jahr hab ich mir gedacht, ich leg ihr die 9€ einfach für ihre Nebenkostenabrechnung zurück und hab sie gefragt, ob das so okay ist - keine Reaktion. Im Februar hat sie die Miete jetzt erst zum 29.02. überwiesen - dafür dann 930€ (ich vermute, sie wollte sich damit entschuldigen, keine Ahnung...).

Jetzt meine Frage an euch:

Wie soll ich mit dem Überschuss umgehen?

  • Ihr einfach jeden Monat zurück überweisen? (Nervig!)
  • Ihr als "Guthaben" für die Nebenkosten zurücklegen (Da brauch ich dann eine Unterschrift von ihr für eine Mietvertragsänderung, oder? Aktuell dokumentiere ich die "Überzahlung" und leg es ihr als Guthaben zurück, aber bin eben unsicher, ob das so reicht...)
  • Es aufs Kautionskonto hinterlegen, da das zumindest verzinst ist und sie es irgendwann sowieso zurückerhält - so hätte sie vermutlich den größten Benefit? (Wird nicht gehen, da dafür das Kautionskonto ja nicht da ist?)

Ich bin mir sicher, die Dame meint es gut, aber die Kommunikation mit ihr gestaltet sich sehr schwierig, sie spricht nur Rumänisch und einige wenige Brocken Englisch...

Danke für eure Hilfe und Einschätzung und schönes Wochenende!

Miete, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Nebenkosten
Eltern möchten Haus an ein Kind übergeben und dass die übrigen Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten?

Hallo Schwarmintelligenz,

ich bräuchte mal euren Rat zu einem Thema, in dem ich mich überhaupt nicht auskenne.

Eine sehr gute Freundin (F) von mir hat mich angerufen, um meine Meinung zu nachfolgendem Problem zu hören, aber leider konnte ich gar nichts Schlaues dazu sagen:

Ihre Eltern möchten ihrer jüngeren Schwester (S) das Haus überschreiben und sie (F) und ihr Bruder (B) sollen auf ihren Pflichtanteil verzichten. Von den Eltern sind sowohl Mama als auch Papa noch am Leben - jeweils 62 Jahre alt.

Das Haus wird beim Notar auf 700.t€ geschätzt, dürfte aber tatsächlich nochmal eine ganze Schippe mehr wert sein. Im Gegenzug täte die Schwester (S) auf ihren Pflichtanteil des restlichen Vermögens verzichten - ca. 200.000€.

Schwester (S) verdient sehr gut, hat aktuell 100t€ auf dem Konto und lebt im ausgebauten Dachboden von Mama und Papa.

Bruder (B) ist leider mit seinem Leben nicht klar gekommen, hat eine echte Assi-Freundin und ist selber seit der Schule Harz-IV Empfänger.

Meine Freundin ist in einer.... nennen wir sie mal "schwierigen" Ehe, die vermutlich nicht ewig halten wird, hat zwei Kinder und keinerlei Rücklagen, da sie ihr komplettes Vermögen in das Haus ihres "Noch"-Ehemanns gesteckt hat, auf das sie keinerlei Anspruch hat (Ehevertrag, nicht zu ihren Gunsten...) Sie ist Beamtin, nicht wirklich auf das Erbe angewiesen, aber wenn ihre Ehe scheitert steht sie erstmal bei Null... außerdem sind die ganze Familie Schwaben, die halten das Geld zusammen :D

Die Beziehung in der Familie sind bestenfalls "zerrüttet"... dennoch wäre ein endgültiger Bruch zwischen meiner Freundin und ihrer Familie nicht ihr bevorzugtes Szenario. Gleichzeitig weiß sie aber, dass es sie so wurmen würde, wenn sie jetzt nichts gegen die (in ihren Augen) Ungerechtigkeit mit dem Erbe unternimmt, dass sie wohl keinen vernünftigen Kontakt mehr mit ihrer Schwester pflegen könnte.

Ich kann ihr absolut keinen Rat geben, bin selber Einzelkind und definitiv nicht in der glücklichen Lage, überhaupt mal was zu erben ;-)

So wie ich das sehe, ist sie aber so oder so auf der Verliererstraße. Wenn sie die Unterschrift verweigert, wird das ganze als Schenkung ausgeführt, wenn die Eltern noch mindestens 10 Jahre leben, wird diese nicht mehr auf die Erbmasse angerechnet und die Schwester hat auch noch einen Erbanspruch auf die übrigen 200.000€, oder? Wenn sie (F) auf ihren Anteil verzichtet, wird sie das mit ihrer Schwester (noch weiter) entzweien..

Mein absoluter Laienrat war, dass notariell vereinbart werden soll, dass die (S) den beiden Kindern meiner Freundin (und im übrigen auch die Patenkinder der (S)) eine Festgeldanlage einrichten soll, bis zu deren 21. Geburtstag mit monatlich 125€. Das wäre dann - wenn ich mich nicht komplett verrechnet habe - etwas unter dem Pflichterbanteil, welchen meine Freundin ausschlagen würde, halt auf die nächsten 18 Jahre in Raten abbezahlt.

Vielleicht habt ihr noch kluge Ideen? Oder einfach ein paar Gedanken zu dem Thema?

Vielen Dank!

Bleibt gesund!

Familie, Erbrecht, Erbe, Schenkung, Pflichtanteil
Moralische Entscheidung bei Vermietung...?

Hallo Community,

ich komme wahrscheinlich mit einem "Erste-Welt"/Luxusproblem daher, aber folgende Situation bereitet mir seit ein paar Tagen schlaflose Nächte:

Wir vermieten unsere Wohnung in einer größeren bayrischen Stadt neu. 64 qm, 2,5 Zimmer für 825€ warm (ich find das eh schon übertrieben teuer, wir sind aber weit unterm Durchschnittspreis).

Bewerberzahlen nach wenigen Tagen - Dreistellig. Daher haben wir das Inserat rausgenommen.

Jetzt hat sich eine Alleinerziehende Mama gemeldet, 2 Söhne 12 und 10, die die Wohnung unbedingt will/braucht. Nettoverdient ohne Kindergeld etc. 1800€.

Meine Bedenken sind jetzt, dass die Wohnung für zwei heranwachsende Kinder und einen Erwachsenen zu klein ist - diese Bedenken teilt die Mama nicht.

Meine weiteren Bedenken sind, dass die Wohnung 45(!!)% von ihrem Nettoverdient kosten würde - sie ist der festen Überzeugung, dass sie sich die Wohnung leisten kann.

Mein moralisches Dilemma: Ich sehe mich als Vermieter in einer sozialen Verantwortung und glaub einfach nicht, dass sie mit der Wohnung glücklich werden würde. Aber wer bin denn ich, dass ich einer erwachsenen Person (noch dazu einer alleinerziehenden Mama, die vermutlich täglich wesentlich mehr leistet als ich!) sage, wie sie zu wohnen hat...

Prinzipiell würde ich ihr wirklich gerne helfen, hab auch keine große Bedenken zwecks dem finanziellen Risiko (keine Schufa-Einträge, Mietrestschuldbefreiung etc.), aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass diese Wohnung ihr Lebensglück bereitet...

Mich würde eure Meinung zu dem Thema interessieren:

Geht mich die Sache überhaupt nichts an, wenn sie die Wohnung will, soll sie sie haben?

Könnt ihr meine Bedenken nachvollziehen und ich soll mir lieber einen anderen Mieter reinnehmen?

Hab ich meine moralische "Schuldigkeit" erfüllt, indem ich ihr meine Bedenken geäußert habe und wenn sie die Wohnung immer noch will, ist das ihre Entscheidung?

Oder seht ihr noch einen anderen Punkt, der mir gar noch nicht aufgefallen ist?

Vielen Dank für eure Zeit und eure Meinung :-)

Schönes Restwochenende noch und bleibt gesund.

Wohnung, Vermieter, Soziales, Ethik und Moral
WG und Mietpreisbremse?

Guten Morgen Schwarmintelligenz,

hab heute gleich in der Früh zwei Fragen zum Thema Mietrecht, splitte sie aber auf, weil die Themen unterschiedlich sind - wenn aber ein Crack hier ist, mag er bitte auch die andere Frage anschauen, dankeschön :-)

Zur Frage 1:

Ich hab jetzt in einigen Berichten gelesen, dass die Mietpreisbremse dadurch ausgehebelt wird, dass die Wohnung einfach zur WG erklärt wird. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird zur Berechnung der Mietpreisbremse nicht die tatsächlich vermietete Fläche, sondern die ganze Wohnung herangezogen.

Fiktives Beispiel:

Eine Wohnung mit Küche, Bad, Wohnzimmer und 3 Schlafzimmer (jeder Raum hat praktischerweise 10m²^^) wird als WG für 3 Leute vermietet. Der Mietpreis liegt ebenfalls bei rechenfreundlichen 10€/m²

Aus meinem Verständnis zur Sozialadäquanz würde ich sagen, dass der Mieter sein Zimmer - 10 qm und jeweils ein Drittel von Küche, Bad und Wohnzimmer "anmietet", also 20qm, womit die Maximalmiete bei 200€ liegen wüde.

Irgendwie nachvollziehen könnte ich noch, wenn vom Gesetzesgeber keine Aufsplittung der Gemeinschaftsräume erfolgt, also der Mieter für seinen Raum und alle Gemeinschaftsräume voll zur Zahlung verpflichtet werden kann, also 4 Räume, entspricht 40qm sind max 400€.

Aber wenn ich das richtig verstanden habe wird für die Mietpreisgrenze JEDER Raum voll gerechnet, also auch die Räume, die ja definitiv nicht vom Mieter bewohnt werden, da dort ja zwei andere WG Mitbewohner wohnen. In dem Fall wären das dann 6 Räume, 60qm 600€ im Monat. Und das von jedem?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber so eine Lücke nicht erkannt hat bzw. noch nicht geschlossen hat... daher geh ich mal davon aus, dass ich es falsch verstanden habe und die 2. Alternative die richtige ist - was ich immer noch bedenklich finde.

Kann einer von euch meine Vermutung bestätigen? Oder kennt jemand schon Urteile zu der Thematik? Ich hab leider wie gesagt nur Artikel gefunden, dass immer mehr Vermieter WGs vermieten anstatt die komplette Wohneinheit an eine Partei, um die Mietpreisbremse zu umgehen, aber ich finde nirgends einen rechtlichen Ansatz für die Thematik.

Herzlichen Dank und ich wünsche einen guten Tag!

LG
Dommie

Miete, Recht, Mietrecht, Wohngemeinschaft, Mietpreisbremse
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