Hi,

ich habe ein Problem mit einem Mieter, welcher vor kurzem erst eingezogen ist.

Er hat eine Wohnung mit Keller, der Keller gehört nur zu sein er Wohnung.

Es ist ein altbau von 1936/37 also keine Abdichtung wie heute.

Der Keller ist nur grob verputzut (schief und krum, nicht glatt) und mit Kalkfarbe gestrichen. Deckenhöhe maximal 2meter und Installationen unter der Decke hängend, kein Bodenbelag nur der alte Beton oder was es sein soll...

Nun meint der Mieter er könne eine Mietminderung durchsetzen, da der Kedller feucht ist...

Die Sache ist, er ist ja nicht erst seit 2 Monaten feucht, in denen er dort Wohnt, sondern schon seit er gebaut wurde......!?

Bei der Besichtigung war er logischer weise im Keller und er hat es gesehen / gerochen...

Im übergabe Protokoll habe ich ihm sogar den Luftentfeuchter übergeben, welcher bei der Besichtigung schon dort stand.

Der Hintergrund ist, dass seine Frau wohl irgendwelche Akten dort Lagern will und diese wohl feucht werden.

Im Mitvertrag steht auch drin, dass der Mietpreis ohne Keller berechnet wurde. Den gab es also quasi gratis dazu ( ging ja auch nicht anders)

Kommt eine Mietminderung in Betracht?