Muss ein Mieter einen Unterputz-Spülkasten Montageelemente bezahlen?

Hallo zusammen,

handelt es sich bei um eine Kleinreparatur oder eine Neuanschaffung?
Mein Klospülung kann nicht mehr betätigt werden, da das Plastik von der Halterung des Schließelements abgegangen ist. Daher muss dieses Element ausgetauscht werden .

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"Nur ausnahmsweise können Kleinreparaturen auf den Wohnraummieter in Formularmietverträgen abgewälzt werden. Dafür bedarf es aber einer genauen Festlegung im Mietvertrag für welche Schäden eingestanden werden soll, es muss sich dabei um Schäden handeln die üblicherweise an Teilen entstehen die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen und dem häufigen Gebrauch dienen. Die Reparaturkosten dürfen im Einzelfall 75,00 Euro nicht übersteigen und als Obergrenze für Reparaturkosten muss eine Klausel höchstens 200,00 Euro im Jahr oder 8 Prozent der Jahresmiete festschreiben. Zusätzlich darf es keinen Zwang des Mieters geben, den Auftrag zu vergeben. Sofern eine Klausel des Mietvertrages davon abweicht oder eine Regelung auslässt, sind Kleinreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen worden. Individualvereinbarungen sind wiederum möglich.


Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen oder handelt es sich um eine Neuanschaffung, ist es keine Kleinreparatur mehr und der Wohnraummieter braucht sich nicht an den Kosten zu beteiligen."
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/instandhaltungspflichten-im-rahmen-

Recht, Mietrecht, Kleinreparaturklausel
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