Darf mein Vermieter mir das parken auf dem Hof untersagen?
1 Haus, 4 Parteien. Vermieter nicht selbst ansässig.

Unter den Vermietern ist das Parken auf dem Hof genehmigt und es bestehen keine Einwände.

Nun Nutzt der Vermieter die Garage im Haus selbst. Dies steht jedoch nirgends im Mietvertrag (Eigennutzung / Teil-Eigennutzung).

Er untersagt das Parken, da er sonst nicht selbst auf dem Grundstück parken kann.

Darf er überhaupt die Garage nutzen? Das haus ist komplett vermietet. Es wurde auch schon mehrfach wegen Platzmangel nach der Garage gefragt.

Darf der Vermieter also nach gut düngen die Garage (im Haus) und den Hof nutzen ohne Erlaubnis der Mieter?

Den so kommt er immer ohne Voranmeldung auf das Grundstück und ins Haus bzw. Garage.

Oder anders: kann ich ihm dann das parken in der Zufahrt zum Haus ebenfalls untersagen? Die Garage mit besagter zufahrt wurde nicht vermietet und es wurde auch keine Eigennutzung angekündigt oder vertraglich festgehalten.)