Liebes Forum!

Ende August haben unsere Vermieter eine Wohnungsbegehung gemacht, da mein Mann aus dem Haus ausziehen möchte (ich bin schon seit drei Monaten ausgezogen, stehe aber noch mit im Mietvertrag). Dort haben sie Mängel festgestellt, welche protokolliert und von meinem Mann unterzeichnet wurden. 2 Wochen später waren die Vermieter ohne meinen Mann im Haus ( in Absprache mit ihm) und nun kam ein Schreiben, in dem unzählige weitere Mängel aufgeführt wurden, die zu beseitigen sind, welche aber nicht auf dem Schreiben der ersten Wohnungsbegehung aufgeführt sind. Müssen wir dem nachkommen oder hat das erste Schreiben Wirksamkeit?

Danke im voraus,

Jenny