Guten Abend,
mein Partner ist am 01.09.2018 zu mir gezogen und wurde nun gekündigt. Er muss nun einen Weiterbewilligungsantrag des Jobcenters ausfüllen. In diesem wird davon ausgegangen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, ich soll also mein komplettes Gehalt offen legen. Meiner Meinung nach muss ich das aber doch erst nach einem Jahr des Zusammenlebens, oder nicht? Wir sind uns sehr unsicher, ob der Antrag der richtige ist, obwohl die Mitarbeiterin es meinem Freund so bestätigte. Weiß jemand Bescheid? Die Informationen, die Google ausspuckt sind mir zu schwammig. Vielleicht hat jemand bereits Erfahrungen gemacht.
LG