Vermieter schreibt Kabelanbieter vor, darf er das?

Hallo liebe Community,

Ich habe ein Frage bezüglich meines Kabelanbieters. Die Wohnungsbaugesellschaft bei der ich eine Wohnung angemietet habe, hat einen Vertrag mit der Primacom, so dass alle Mieter den Anschluss, sofern sie einen haben wollen, ihn von diesem Anbieter beziehen müssen. Nun ist mein Problem das deren Leistungen nicht nur preislich mit der Telecom gleichziehen, sondern die gebuchten Leistungen oft nicht oder nur teilweise bzw eingeschränkt funktionieren. Heißt bei mir funktionieren Telefon und Internet oft nicht, oder nur schleppend, und das für Stunden. Auch das Fernsehen hat immer wieder stundenlangen Senderausfall oder bringt die Meldung das der Kanal verschlüsselt sei. Dabei handelt es sich um die privaten, kein Pay TV. Doch das Fernsehen stört mich weniger, doch da ich oft auch zu Hause beruflich zu tun habe, somit auf Telefon und Internet angewiesen bin, stört mich da der Ausfall erheblich. Die inzwischen wöchentlichen Anrufe bei der Hotline bringen nur dumme Kommentare und das ich damit klar kommen solle, es am Verteiler bzw am Rechenzentrum liegen würde, daran nichts zu machen sei, und es wird in Sachen Wechsel wieder und wieder auf den Vertrag mit dem Vermieter verwiesen. Ich könne zwar wechseln, also die Leistung über einen anderen Anbieter beziehen, jedoch soll ich dann weiter die Grundgebühr von 20 Euro bezahlen, da ich deren Anschluss nutzen würde. Dabei ist der Hausverteiler von der Telecom, also ist es wenn überhaupt ein gemieteter Anschluss bei denen.

Nun möchte ich gern wechseln um für die inzwischen 40 Euro auch wenigstens das nutzen zu können was ich bezahle. Daher die Frage, ist es rechtens das mein Vermieter mir vorschreibt wo ich zu sein habe, bzw mich an einen derartigen Vertrag bindet, oder habe ich irgendeine Möglichkeit zu wechseln, ohne umzuziehen oder zwei Anbieter zu bezahlen?

Ich hoffe da kennt sich jemand von euch aus.

Danke liebe Grüße Itschab

Miete, Mietrecht, Vermieter, Kabelanschluß, Störung
Vermieter/Hausverwaltung verweigert Modernisierung des Kabelanschlusses

Guten Abend zusammen,

ich wollte aus Kostengründen, sowie wegen qualitativen Gründen von der deutschen Telekom zu KabelBW wechseln. Leider hat der Techniker von KabelBW festgestellt, das bei uns in der Wohnung nur einfach-abgeschirmtes Kabel verlegt wurde, aber für den Anschluss samt Internet und Telefonie mittlerweile dreifach-abgeschmiertes Kabel Standard ist.

Darauf hin hat sich KabelBW mit meiner Hausverwaltung und meinem Vermieter, sowie dem Vermieter unter uns in Verbindung gesetzt. Die Hausverwaltung sah keinerlei Probleme bei der Modernisierung. Soweit ich das mitbekommen habe, ist der Vermieter der Wohnung unter uns auch nicht dagegen, die Räumlichkeiten für die Modernisierung zur Verfügung zu stellen. Im Grunde muss der Techniker nur in die untere Wohnung, um ein Kabel zu uns hochzuziehen und das war es dann auch schon. Bloß hat sich nun unser Vermieter quer gestellt und verweigert die Modernisierung.

Jetzt hat sich mein Telekom-Vertrag um weitere 12 Monate verlängert und ich darf wieder Unkosten monatlich stemmen, während die Leistung mangelhaft ist.

Meine Frage lautet nun, ob mein Vermieter einer Modernisierung zustimmen muss oder nicht. Die aktuellen Kabel sind einfach-abgeschirmt, jedoch waren die Kabeln schon da, als wir 1996 eingezogen waren. Gibt es vielleicht eine gesetzliche Pflicht für Vermieter, was das Aktualisieren solcher Techniken angeht?

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!

Modernisierung, Vermieter, kabel bw, Kabelanschluß, Telekom
Kabelanschluss in Altbau vorhanden/legen lassen

Hallo zusammen,

folgendes ich werde bald umziehen in einen Altbau(ins Dachgeschoss). Habe mich im Internet über Verfügbarkeit von Kabeldeutschland schlau gemacht und es hies >ist verfügbar<. Auch beim Telefonat sagte der Kabeldeutschland Mitarbeiter >ja ist verfügbar<.

Heute allerdings hab ich mit der Vermieterin gesprochen und die hat mir gesagt das sicher kein Kabelanschluss in den Wohnungen sei. Ich habe zwar ein "loses" Kabel im Zimmer und eins kommt aus einer blinden Dose, aber die seien angeblich beide für den Satelitenanschluss..

Jetzt meine Frage, am Donnerstag kommt der Techniker für den Anschluss zu mir, was kann der tun falls tatsächlich keiner der beiden Anschlüsse für Kabel wäre?!... Der Kabel Deutschland Mitarbeiter meinte der Techniker hätte da schon möglichkeiten wie zb ein extriges Kabel durch den Kabelschacht ziehen (ich weiß aber nichtmal ob das haus Kabelschächte hat, ich glaub gebaut wurde das 18)hat der da noch andere Möglichkeiten zb ausen an der Hauswand ein Kabel verlegen oder so??

Auserdem meinte der Mitarbeiter es wäre vor Jahren schonmal jahrelang ein Kabeldeutschland Kunde in genau diesem Haus gewesen da gab es wohl auch keine Probleme. Ist das vllt eine Art garant das es dann bei mir eigentlich auch funktionieren müsste?..

Ich mach mir jetzt echt viele Gedanken und Sorgen das der Techniker am nächsten Donnerstag kommt und sagt das es bei mir in der Wohnung nicht funzt. Hatte jetzt jahrelang langsames Internet und hab mich schon sehr auf schnelles Kabel Internet gefreut..

Danke für alle Antworten :)

Internet, Technik, Telefon, Internetanschluss, Kabelanschluß
Hauskauf - Verpflichtung Kabelanschluss mit zu kaufen

Hallo,

ich habe hier schon einige Zeit gesucht, bin aber nicht so ganz auf die Antwort zu meiner Frage gestoßen. Wir wohnen derzeit noch in einer gemieteten Haushälfte, die wir zum 31.01.2014 kaufen wollen. Den Entwurf des Kaufvertrages haben wir bereits vorliegen. Das Haus gehört derzeit noch der Deutschen Annington. Diese hat vor einigen Monaten einen Vertrag mit der Deutschen Multimedia Service GmbH zur Belieferung aller Objekte mit Kabelfernsehen geschlossen. Wir wurden als Mieter darüber informiert, dass zukünftig nur noch der TV- und Radioempfang über die oben genannte Firma erfolgen darf und evtl. vorhandene SAT-Anlagen unverzüglich zu entfernen sind. Die Abrechnung des Kabelanschlusses sollte über die Nebenkostenabrechnung erfolgen. Diesem Vorhaben konnte man zustimmen oder auch widersprechen. Wir haben mit Berufung auf ein BGH-Urteil diesem Vorhaben widersprochen, da eine solche Verpflichtung laut BGH nicht rechtmäßig ist. Der Widerspruch wurde von der Deutschen Annington nicht abgelehnt. Unserer Ansicht nach ist somit der Vertrag nicht zustande gekommen. Nun steht im Entwurf des Kaufvertrages, dass wir verpflichtet sind, diesen Vertrag nach Kauf des Hauses zu übernehmen und für die restliche Laufzeit (bis 31.12.2021) fortzuführen; egal ob wir den Kabelanschluss nutzen wollen oder nicht. Ist das wirklich rechtens? Wir haben doch bereits gegen die Einführung als Mieter widersprochen. Habt ihr einen Tipp für uns? Wie können wir uns dagegen wehren? Wir wollen nicht bis Ende 2021 monatl. 12 Euro + MwSt für einen Kabelanschluss zahlen, den wir gar nicht haben wollen. DANKE schon einmal für eure Hilfestellungen udn Tipps!

calher

Vertrag, Hauskauf, Kabelanschluß
Defekte Antennensteckdose - Was tun?

Guten Tag Zusammen, ich habe folgendes Problem:

Hier ein paar Fakten: Mietwohnug mit 15 Parteien Anbieter ist unitymedia ein Anschluss in der Wohnung der in Reihe geschaltet in drei Räume verteilt wird.

Raum 1 Arbeitszimmer Raum 2 Schlafzimmer Raum 3 Wohnzimmer

TV im Arbeitszimmer klappt. TV im Schlafzimmer klappt nicht :-( TV im Wohnzimmer klappt.

Ich habe sämtliche Kombinationen aus Geräte und Kabel probiert. Daran liegt es nicht. Also kann es nur die Dose sein. Ich habe die Dose aufgemacht um mir anzusehen ob was nicht gut aussieht. Aber Fehlanzeige, alles sieht gut aus, bis auf die Isolierung, die sieht nicht sehr gut aus.

Ich habe eine neue Dose gekauft und angeschlossen, und auch das half nicht. Nachdem ich die alte Dose wieder eingebaut habe ist nun der Empfang im Zimmer 3 nicht mehr so gut wie vorher. Daher gehe ich davon aus, dass es an der Verkabelung liegt.

Jetzt habe ich die Vermieterin angeschrieben, aber die will nichts machen, ich hätte ja einen funktionstüchtigen Anschluss. Und außerdem wäre unitymedia dafür zuständig. Schwachsinn finde ich...Ich bleibe da hardnäckig und bestehe auf eine Behebung des Defekts. Denn ich selbst will das nicht machen, da die Kabel recht kurz sind und ein Fehler wohl nicht mehr korrigiert werden könnte.

Jetzt meine Frage: Ist das Sache des Mieters oder der Vermietung? Wenn ich jetzt einen Techniker kommen lasse, wer zahlt ? Bleib ich drauf sitzen ?

Oder kann ich es doch irgendwie selber machen ?

TV, Kabel, Antenne, Mietrecht, Kabelanschluß
Kein Kabel-TV nach Stromausfall? (Kabel angebohrt)

Hallo,

Ich bin gestern umgezogen und mussten für ein paar Schränke Löcher in die Wand bohren, vor jedem Bohrloch hat mein Schwager mit einem Prüfgerät gemessen, ob Stromleitungen dahinter sind.

Jedenfalls hat er trotzdem im Badezimmer ein Kabel getroffen, die Sicherung flog raus und nach Umlegen des FI Schalters funktionierte auch alles wieder, jedoch sind bei mir jetzt fast alle Nachbarn aufgetaucht und haben sich darüber beschwert, dass das Kabel-TV nicht mehr geht. Kurzzeitig ging wohl der Strom im ganzen Haus aus (kurzes Flackern), aber ohne das die Sicherungen in den anderen Wohnungen wieder angemacht werden mussten.

Da das Badezimmer aber genau gegenüberliegend vom Wohnzimmer und damit vom Kabelanschluss ist, halte ich es für unwahrscheinlich das wir das Kabel getroffen haben, komisch ist auch, das es Wohnungen betrifft die unter mir liegen. Ein weiterer Nachbar, der ebenfalls unter mir wohnt, hat einen normalen Kabelempfang.

Die Programme lassen sich wohl auch nicht wieder einstellen, Kabel TV scheint wohl komplett ausgefallen zu sein, bis auf den einen Haushalt.

Die Störungshotline habe ich natürlich schon angerufen, aber mich interessiert ob das überhaupt irgend wie miteinander zusammen hängen kann? Beim Googlen finde ich leider auch nichts

Lieben Gruß und Danke!

heimwerken, Fernseher, Strom, Kabel, bohren, Kabel-TV, Kabelanschluß, Stromausfall, Fernsehanschluss
Kabelanschluss, Kabel Deutschland woher kommt das Signal?

Hallo,

ich wohne seit ca. 7 Jahren in meiner Wohnung, dort habe ich einen DVB-T Receiver um Fern zu sehen. Diesen Receiver habe mit einem Antennenkabel verbunden, welches bei mir aus der Wand kommt (ich ging immer davon aus das es zur Hausantenne oben auf dem Dach führt). Vor kurzem habe ich ein Schreiben von Kabel Deutschland bekommen, wo drin steht, dass der Kabelanschluss des Vormieters nicht deaktiviert wurde und ein Techniker kommen wird der das überprüft. Kann es sein das ich nun die letzten Jahre Kabelfernsehen geschaut habe? Wie gesagt, ich habe einen DVB-T - Receiver ist es damit überhaupt möglich Kabelfernsehen zu empfangen? Es gibt auch nur ein Kabel in der Wohnung, das hatte ich damals in den Receiver gesteckt passte und es funktionierte. Das Fernsehbild sieht auch typisch für DVB-T aus: Kein HD, Bildstörung bei Schnee,Strum oder Gewitter.

Hat Kabeldeutschalnd einen Verteilerkasten im Haus? Wir haben im Hausflur einen Kasten an der Wand da ist ein Aufkleber von Kabel Deutschland drauf "Eigentum von Kabel Deutschland" da war aber nur der Stromzähler für das Treppenhaus drin, nach dem wir vor zwei Jahren neue Stromzähler bekommen haben und die jetzt alle im Keller sind, ist der Kasten leer. Im Keller befindet sich noch ein Metallkasten mit einem Posthorn drauf, der ist abgeschlossen, auch darauf klebt ein Kabel-Deutschland-Aufkleber.

Also, kann ich versehentlich mit einem DVB-T-Receiver Kabelfernsehen kucken? Gibt es einen Verteilerkasten von Kabeldeutschland?

Gruß Rabbit

TV, Kabel, DVB-T, Kabel Deutschland, Kabelanschluß
Vermieterin will einfach Kabelhauptverteiler abschalten - Mietrecht

Hallo,

wir haben folgendes Problem:

wir wohnen in einer Doppelhaushälfte. Der Hauptanschluss für KabelBW ist bei unseren Nachbarn, wir haben einen Nebenanschluss. Die Vermieterin ist für beide Häuser die gleiche.

Vor zwei Wochen sind neue Nachbarn eingezogen und diese haben eine Sat-Anlage und möchten den Strom für den KabelBW-Hauptverteiler nicht zahlen. Die Vermieterin hat den neuen Nachbarn mitgeteilt, dass dieser Anschluss (Hauptverteiler) zum Ende des Monats gekündigt sei und sie somit den Stecker zum 01.11.2012 ziehen können. Wenn Sie das machen, haben wir weder Telefon, Internet noch fernsehen. Laut Kabel BW liegt keine Kündigung vor, aber die Nachbarn ziehen den Stecker, weil sie das OK von unserer Vermeiterin haben.

Wir haben keine Info von unserer Vermieterin erhalten. Unsere Nachbarn haben uns das mitgeteilt. Außerdem weiß die Vermieterin, dass wir bei diesem Anbieter sind und das, wenn der Stecker gezogen wird, wir ohne dasitzen. In unserem Mietvertrag steht diese Standardklausel drin:

*die Kosten

a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,

oder

b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;*

In einer Nebenkostenabrechnung war nie ein Posten für diese Bereitstellung aufgeführt. Die Kabelgebühren zahlen wir direkt beim Anbieter.

Meine Frage: Darf die Vermieterin die "Abstellung" veranlassen? Können wir als Mieter darauf bestehen, dass dies nicht passiert oder das der Hauptverteiler bei uns ins Haus verlegt wird und wer trägt die Kosten dafür?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Mietrecht, Betriebskosten, Kabelanschluß
Muss ich nachtäglich einen Kabelanschluss akzeptieren obwohl er NICHT im Mietvertrag steht?

Folgende Frage: Ich wohne seit 2005 in einer Wohnung in der es eine Dose für Kabelanschluss gibt. Einen Kabelvertrag habe ich 2005 beim Einzug selbst mit dem Kabelbetreiber geschlossen und wurde daraufhin freigeschaltet aber 2007 wieder, wegen dem schlechten Bild, gekündigt (und wurde auch wieder am Verteiler im Keller abgeklemmt) und nutze seitdem DVB-T!

2009 wurde durch einen neuen Eigentümer im Haus die Verkabelung geändert, damit auch Internet/Telefon über Kabel möglich ist. Dazu habe ich auch eine neue Anschlussdose bekommen. Mir wurde durch den Installateur damals gesagt, es ginge nur um ein Technik-Update der Verkabelung!

Nun entdecke ich auf der Nebenkostenabrechnung 2009 plötzlich den Punkt Kabelgebühr 133 Euro und stellte fest, dass ich anscheinend 2009 –ohne mein Wissen- an das Kabelnetz angeschlossen wurde und das der Vermieter 2009 anscheinend einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abgeschlossen hat. Ich habe das nicht bemerkt, da mein TV eben nur(!) an den DVB-T Receiver angeschlossen ist.

Frage: In meinem Mietvertrag steht kein Wort über einen Kabelanschluss und ich wurde weder darüber informiert, dass der Vermieter einen Gemeinschaftsvertrag abgeschlossen hat noch habe ich dem zugestimmt. Muss ich ab jetzt trotzdem diese Gebühren zahlen? Auch rückwirkend?

Ich habe schon Google bemüht, aber noch keine –für meinen Fall- passende Antwort gefunden.

Mietrecht, Kabelanschluß

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kabelanschluß