In dem Mehrfamilienhaus, in das ich demnächst einziehen werde, ist ein Breitbandkabelanschluss von Unitymedia in Form einer "mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage" vorhanden, keine sonstige "Gemeinschafts-Antennenanlage". Für diese Breitbandkabel-Verteileranlage zahle ich laut Mietvertrag anteilige Betriebskosten.

Ich möchte daher in meiner Wohnung den mit dieser Verteileranlage verbundenen TV-/Radio-Anschluss - kurz Kabelanschluss - für Kabelfernsehen und Internet nutzen. Mit Unitymedia habe ich einen entsprechenden Vertrag geschlossen (Kabelanschluss plus "3play").

Jetzt zum Problem: Die Kabel zwischen Verteileranlage und Wohnung sind 46 Jahre (!) alt und ungeschirmt. Welchen Anspruch gegenüber dem Vermieter kann ich geltend machen, dass die uralten Kabel zwischen Verteileranlage und Kabelanschluss ausgetauscht werden, sodass ein fehlerfreier Empfang von TV und Internet gewährleistet sind? Der Unitymedia-Techniker schüttelte nämlich nur den Kopf und meinte, dass ich keine stabile Internetverbindung und nur gestörten TV-Empfang erwarten könn - wg. Störeinstrahlung, geringem Signal-/Rausch-Verhältnis.