Hauskauf - Verpflichtung Kabelanschluss mit zu kaufen

Hallo,

ich habe hier schon einige Zeit gesucht, bin aber nicht so ganz auf die Antwort zu meiner Frage gestoßen. Wir wohnen derzeit noch in einer gemieteten Haushälfte, die wir zum 31.01.2014 kaufen wollen. Den Entwurf des Kaufvertrages haben wir bereits vorliegen. Das Haus gehört derzeit noch der Deutschen Annington. Diese hat vor einigen Monaten einen Vertrag mit der Deutschen Multimedia Service GmbH zur Belieferung aller Objekte mit Kabelfernsehen geschlossen. Wir wurden als Mieter darüber informiert, dass zukünftig nur noch der TV- und Radioempfang über die oben genannte Firma erfolgen darf und evtl. vorhandene SAT-Anlagen unverzüglich zu entfernen sind. Die Abrechnung des Kabelanschlusses sollte über die Nebenkostenabrechnung erfolgen. Diesem Vorhaben konnte man zustimmen oder auch widersprechen. Wir haben mit Berufung auf ein BGH-Urteil diesem Vorhaben widersprochen, da eine solche Verpflichtung laut BGH nicht rechtmäßig ist. Der Widerspruch wurde von der Deutschen Annington nicht abgelehnt. Unserer Ansicht nach ist somit der Vertrag nicht zustande gekommen. Nun steht im Entwurf des Kaufvertrages, dass wir verpflichtet sind, diesen Vertrag nach Kauf des Hauses zu übernehmen und für die restliche Laufzeit (bis 31.12.2021) fortzuführen; egal ob wir den Kabelanschluss nutzen wollen oder nicht. Ist das wirklich rechtens? Wir haben doch bereits gegen die Einführung als Mieter widersprochen. Habt ihr einen Tipp für uns? Wie können wir uns dagegen wehren? Wir wollen nicht bis Ende 2021 monatl. 12 Euro + MwSt für einen Kabelanschluss zahlen, den wir gar nicht haben wollen. DANKE schon einmal für eure Hilfestellungen udn Tipps!

calher

Vertrag, Hauskauf, Kabelanschluß
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