Muss ich nachtäglich einen Kabelanschluss akzeptieren obwohl er NICHT im Mietvertrag steht?

Folgende Frage: Ich wohne seit 2005 in einer Wohnung in der es eine Dose für Kabelanschluss gibt. Einen Kabelvertrag habe ich 2005 beim Einzug selbst mit dem Kabelbetreiber geschlossen und wurde daraufhin freigeschaltet aber 2007 wieder, wegen dem schlechten Bild, gekündigt (und wurde auch wieder am Verteiler im Keller abgeklemmt) und nutze seitdem DVB-T!

2009 wurde durch einen neuen Eigentümer im Haus die Verkabelung geändert, damit auch Internet/Telefon über Kabel möglich ist. Dazu habe ich auch eine neue Anschlussdose bekommen. Mir wurde durch den Installateur damals gesagt, es ginge nur um ein Technik-Update der Verkabelung!

Nun entdecke ich auf der Nebenkostenabrechnung 2009 plötzlich den Punkt Kabelgebühr 133 Euro und stellte fest, dass ich anscheinend 2009 –ohne mein Wissen- an das Kabelnetz angeschlossen wurde und das der Vermieter 2009 anscheinend einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abgeschlossen hat. Ich habe das nicht bemerkt, da mein TV eben nur(!) an den DVB-T Receiver angeschlossen ist.

Frage: In meinem Mietvertrag steht kein Wort über einen Kabelanschluss und ich wurde weder darüber informiert, dass der Vermieter einen Gemeinschaftsvertrag abgeschlossen hat noch habe ich dem zugestimmt. Muss ich ab jetzt trotzdem diese Gebühren zahlen? Auch rückwirkend?

Ich habe schon Google bemüht, aber noch keine –für meinen Fall- passende Antwort gefunden.

Mietrecht, Kabelanschluß