Hallo,

wir haben folgendes Problem:

wir wohnen in einer Doppelhaushälfte. Der Hauptanschluss für KabelBW ist bei unseren Nachbarn, wir haben einen Nebenanschluss. Die Vermieterin ist für beide Häuser die gleiche.

Vor zwei Wochen sind neue Nachbarn eingezogen und diese haben eine Sat-Anlage und möchten den Strom für den KabelBW-Hauptverteiler nicht zahlen. Die Vermieterin hat den neuen Nachbarn mitgeteilt, dass dieser Anschluss (Hauptverteiler) zum Ende des Monats gekündigt sei und sie somit den Stecker zum 01.11.2012 ziehen können. Wenn Sie das machen, haben wir weder Telefon, Internet noch fernsehen. Laut Kabel BW liegt keine Kündigung vor, aber die Nachbarn ziehen den Stecker, weil sie das OK von unserer Vermeiterin haben.

Wir haben keine Info von unserer Vermieterin erhalten. Unsere Nachbarn haben uns das mitgeteilt. Außerdem weiß die Vermieterin, dass wir bei diesem Anbieter sind und das, wenn der Stecker gezogen wird, wir ohne dasitzen. In unserem Mietvertrag steht diese Standardklausel drin:

*die Kosten

a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,

oder

b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;*

In einer Nebenkostenabrechnung war nie ein Posten für diese Bereitstellung aufgeführt. Die Kabelgebühren zahlen wir direkt beim Anbieter.

Meine Frage: Darf die Vermieterin die "Abstellung" veranlassen? Können wir als Mieter darauf bestehen, dass dies nicht passiert oder das der Hauptverteiler bei uns ins Haus verlegt wird und wer trägt die Kosten dafür?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.