Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaft und Zweitunterschrift im Mietvertrag?
Hallo!
Ich muss bald umziehen und habe bereits eine Wohnung gefunden. Ich habe mich für diese beworben und mein Vater hat sich bereit erklärt, für mich zu bürgen, da ich selbst noch nicht genügend Geld verdiene, dass die Mietgesellschaft das akzeptiert. Der Mietvertrag wurde soweit schon fertig gemacht, das heißt, ich könnte die Wohnung nun bekommen. Allerdings möchten die Vermieter, dass mein Vater den Mietvertrag mit unterschreibt. Das will er aber nun nicht, er meint, er möchte "nur" für mich bürgen, aber nicht den Vertrag mit unterschreiben. Als ich ihn gefragt habe, was das für einen Unterschied macht, konnte er mir keine genaue Antwort geben, sondern meinte nur, dass er nicht in dieses Vertragsverhältnis mit rein will. Ich kann mir einfach nicht erklären, was nun der wirklich drastische Unterschied ist zwischen der Bürgschaft und dem Unterschreiben im Mietvertrag, sowohl für meinen Vater, als auch für die Vermieter, womit ich meine, dass ich nicht verstehe, warum es den Vermietern nicht reicht, dass er die Bürgschaftserklärung ausgefüllt hat und was der rechtliche Unterschied für meinen Vater wäre, wenn er jetzt anstelle der Bürgschaft den Mietvertrag mit mir zusammen unterschreiben würde.
Kann mir da irgendjemand weiterhelfen? Ich würde wirklich gerne verstehen, was das nun alles im Genauen bedeutet.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße!