Was passiert wenn man angeklagt wird aber kein Geld für einen Anwalt hat?

9 Antworten

Du kannst einen Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers stellen; das Gericht stellt dir aber nur einen, wenn ein notwendiger Fall einer Verteidigung festgestellt wird oder wenn anwaltspflicht besteht, also vor dem Landgericht;

Wenn es sich nur um einen kleinen Fall mit einem geringen strafgehalt handelt, kann es sein, dass kein Pflichtverteidiger bestellt wird;

Jeder Mensch hat ein Anrecht auf einen Anwalt. Auch für die, die mit Geld nicht umgehen können (leider).


Caila  01.02.2020, 21:25

Auch Leute die mit Geld umgehen können, können sich nicht unbedingt einen Anwalt leisten.

0
Arjanus  01.02.2020, 21:26
@Caila

Dann können sie nicht mit Geld umgehen. Oder sie können nicht mit ihrem eigenen Leben umgehen. Selber schuld wenn man nicht ausgebildet ist.

0
diemuellerin00  01.02.2020, 21:26

Oh, nein! Menschenrechte.. Wie eklig.

1
LouPing  01.02.2020, 21:29
@diemuellerin00

Menschenrechte? - so einfach ist das auch wieder nicht:

Ein verbreiteter Irrtum ist hierbei, der Pflichtverteidiger sei eine Art „Anwalt für Arme“. Denn die Beiordnung ist nicht abhängig von den Finanziellen Mitteln des Angeklagten. Entscheidend ist hier vielmehr, die Schwere des Tatvorwurfes sowie die allgemeine strafprozessuale Situation. Der Sinn einer Pflichtverteidigerbeiordnung liegt nämlich darin, die Verfahrensrechte eines Beschuldigten zu sichern und diesem eine Wirksame Verteidigung zu ermöglichen..
https://ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/pflichtverteidiger/wann-besteht-ein-anspruch/
1
LouPing  01.02.2020, 21:27

Das gilt aber nur für das Strafrecht..

1

Im Falle einer notwendigen Verteidigung (z.B. bei Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht, Verdacht auf Verbrechen, drohendes Berufsverbot etc.) wird dir vom Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt, der erstmal von der Staatskasse bezahlt wird. Im Falle einer Verurteilung werden dir dann die Kosten auferlegt, allerdings kann es in der Praxis dann halt sein, dass du die nicht bezahlen kannst. Bei Bagatellfällen bzw. leichteren Straftaten vor dem Amtsgericht musst du dich dann selbst verteidigen.

Kommt drau an, wessen man angeklagt ist.

Wenn erstinstanzlich das Landgericht zuständig wäre, so herrscht Anwaltszwang und damit würde ein Pflichtverteidiger zugeordnet. Ansonsten kannst du auch einen beantragen, wenn die Rechtsthematik sehr komplex ist oder du geistig zurückgeblieben bist.

In jedem anderen Fall wäre es Pech, es sei denn Deutschland hat den Rechtsmangel behoben, wie von der EU angeordnet und die PKH für den Strafprozess geöffnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dann bist du entweder unschuldig und der von dir selbst bestellte und vorfinanzierte Anwalt wird auf Staatskosten entlohnt, oder du mußt auf einen Verteidiger verzichten.

Nur wenn es um wirklich große Freiheitsstrafen geht, bekommst du von Amtswegen einen Anwalt gestellt.