Verstoß gegen Abstraktionsprinzip?
Hallo,
Habe eine Klausur geschrieben und überlege, ob ich gegen das Abstraktions- und Trennungsprinzip verstoßen habe. Und zwar:
Ich habe den Paragraphen 985 BGB geprüft und dabei bei dem Prüfungspunkt Einigung über Eigentumsübertragung nach oben verwiesen (auf einen bereits geprüften Anspruch der Person) und weiterhin habe ich bei der Stellvertretung nach oben verwiesen (ebenfalls bereits geprüft)
Stellt dies beides einen Verstoß dar?