60 ccm Zylinder auf 50 ccm Roller?
Hallo,
ist es strafbar einen 60 ccm Zylinder auf einen 50 Roller einzubauen. Auch wenn der Führerschein dabei keine Problem darstellen würde weil es Klasse A wäre.
Und wenn es nur mit Eintragung legal wäre.. Weiss jemand wie iel so eine Eintragung kostet.
5 Antworten
Hängt davon ab als was das Fahrzeug zugelassen ist.
Als Fahrzeug mit 50 ccm -> dann ist es definitiv Fahren ohne BE und auch noch ein Problem mit der Versicherung.
Der Aufwand steht nicht im Verhältnis zu den Kosten.
Für das Geld kannst du dir auch eine legale 125er kaufen.
zylinder 80 € Eintragung ca. 100 €
Eventuell Bremsen noch überarbeiten kalkulatorisch 100 €
Eine 125 kostet um die 1.000€
Da ist irgendwie noch eine "kleine" differenz
Und ein Leistung Unterschied von wieviel PS, und ob es nur 100 Euro ausmacht bis du legal damit fahren darfst ist auch sehr fraglich.
Ich habe einen Roller aus Nordamerika, um einen Brief und Tür zu bekommen kostet mich das 130 Euro, ist Sogesehn die selbe Abnahme nur das es für deine Bastelbude kein Datenblatt gibt, halt uns auf den laufenden was es nun wirklich kostet.
Viel Spaß beim TÜV.
ich werde die Tage mal beim TÜV vorbeifahren und mich erkundigen.
Mitlerweilge bekommt man bei dem Thema echt unterscheidliche Meinungen zu hören (unterschiedliche Quellen und Kanäle). Sollte mal wieder eine fundierte Meinung als absolutum veröffentlicht werden.
Ich hab schon das ein oder andere Projekt gesehen das dann in der letzten Ecke der Garage verstaubt.
Weil es immer noch so wenig Kubik sind, immer noch Viertakter und keine Zweitakter Motoren sind die über 6000U/min. drehen.
Du darfst keinen Tuningauspuff montieren (EU Lärmschutzverordnung) , b.z.w. es würde nicht das bringen wie bei einen hochdrehenden Zweitakter.
Mach nur, du bist nicht der erste der feststellt das es Zeitverschwendung war überhaupt damit anzufangen.
Es ist wenn ein Spaß Projekt das nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
Aber wer weiß vielleicht bekommst du es ja hin, viel Glück damit.
Du brauchst dich doch nicht so angegriffen zu führlen.
Mag ja sein dass es etwas frustrierend ist mitanzusehen das nicht jeder direkt das Checkt was du so checkst, aber wie sagt man dabei kommt Erfahrung rum.
:-)
Was das Ganze dann auch schwierig gestalltet ist, dass Teiweise die Verkäufer keine Ahnung haben.
Bsp.: eine Vario hierbei habe ich auch unterschiedliche Meinungen gehört. gerade eben schreibt eine Verkäufer das es kein Problem darstellt und diese für den Originalen eingebaut werden kann. Vor einigen Monaten habe ich im TV gesehen dass sowas nicht eingebaut werden darf weil man damit schneller werden kann.
Ich fühle mich nicht angegriffen sondern will dir nur klar machen das du viel Zeit in etwas mit wenig Leistung steckst.
Bei uns in Bayern sagt man dazu:
Das ist eine teuere Soße für einen billigen Braten.
Du kannst ja mal nach der Kreidler Florett suchen die als erstes Kleinkraftrad eine Freigabe für die Autobahn bekommen hat, weil sie mit TÜV Gutachten damals 85 km/h fahren durfte, was der alles gemacht hat und wie lange es gedauert hatte.
Es ist zuviel Arbeit und Zeit für einen 60 ccm Viertakter.
Aber wie gesagt, ich wùsche es dir, das du es hinbekommen, nur ob es dann das ist was du dir vorstellst, ist eine andere frage.
Da würde ich mich vorsichtshalber erst einmal beim TÜV erkundigen was alles geändert werden muss um eine Eintragung zu erhalten. Nicht selten muss auch die Bremsanlage gegen eine größere ausgetauscht werden. Kommt halt immer drauf an wie diese ausgelegt ist.
Eingetragen bekommt man das beim TÜV/DEKRA/Co. mit Vollabnahme, es wird aller Wahrscheinlichkeit ein Leichtkraftrad daraus.
Also Zulassung mit großem Nummernschild mit allem was dazu gehört. Dann wird es legal.
Ohne Abnahme erlischt deine Betriebserlaubnis auf jeden Fall und mit etwas Pech wird dir ein Strick daraus gedreht, dass dein Fahrzeug dafür nun wirklich nicht ausgelegt sei. Also abnehmen lassen oder gleich mal kräftig Geld für einen guten Anwalt sparen.
OK.
Also der Vorgang dem man ausgesetzt ist wird mit Vollabnahme bezeichnet?
Man muss es eintragen lassen.
Also definitiv strafbar....