Hallo zusammen und zwar habe ich eine Frage:

Vorgeschichte:

Ich habe in einer WG gewohnt und einem Mitbewohner 20€ und etwas zu essen aus dem Zimmer genommen. Aufgrund der tatsache das es abgeschlossen war und Seine Mutter es bis zur Anzeige getrieben hatte obwohl ich alles zurückgegeben habe, wurde es als Einbruch gewertet weil ich in sein Zimmer eingedrungen bin daraufhin habe ich Sozialstunden bekommen die ich in eine Geldstrafe umwandeln habe lassen. Ich habe also stattdessen eine 900€ Geldstrafe bekommen welche ich abbezahlt habe und ich rief mit meiner Mutter bei der Staatsanwaltschaft an um nachzufragen ob noch etwas offen ist was verneint wurde.

Aktuell:

Jetzt habe ich eine Mahnung von der Zentralen Zahlstelle in Hamm erhalten und wie sich nach einem Telefonat mit der Staatsanwaltschaft und der Zahlstelle herausstellt muss ich auch noch die Verfahrenskosten bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hat wohl nur die Strafe vorliegen und für die Verfahrenskosten ist Hamm zuständig. Das Problem ist aber Ich bekomme Geld vom Sozialamt und habe noch viel zurückzuzahlen an das Amt wie Kaution und Möbelgeld in Raten. Mir stehen im Monat sowieso schon nur nach Abzug aller Raten und laufender Kosten nur 200€ für Lebensmittel und Freizeit zur verfügung daher sind die 50€ Raten monatlich ganz schön heftig. Meine Frage zu dem Thema ist kann man da was machen? Z.b. einen Erlass der Kosten O.Ä. beantragen?