Ist eine Drohung immer widerrechtlich?

5 Antworten

Nur wenn ein Verbrechen angekündigt wird ist es strafbar, Ankündigung eines Vergehens oder Ordnungswidrigkeit ist nicht strafbar. Z.B. wenn ich sage "ich bring dich um", dann ist das strafbar, aber wenn ich sage "ich hau dir gleich eine rein", dann ist das nicht strafbar.

https://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

>(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Verbrechen:

https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html

>(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

Es gibt den Straftatbestand der Bedrohung und der ist definiert als die Ankündigung eines Verbrechens.

Ein Verbrechen ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr beschwert ist. Und die wäre dann, weil strafbar, eben auch widerrechtlich.

Ich kann auch jemandem drohen ihn anzuzeigen, wenn er etwas nicht unterlässt. Damit drohe ich diesem zwar auch mit einem Nachteil für ihn, dies ist aber nicht rechtswidrig, da ich stets das Recht habe mich an die Polizei bzw. einen Anwalt zu wenden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, die gibt es. Wenn Du zun Beispiel mit einer zulässigen Anzeige droht, dann ist das nicht widerrechtlich.

Wenn Du aber mit Prügel droht, sieht es anders aus.

Wäre jede Drohung per se widerrechtlich, wäre „widerrechtliche Drohung“ ein Pleonasmus.