Ist es egoistisch, Fremdgehen zu beichten?

Manche Leute behaupten das ja, weil man durch die Beichte nur sein Gewissen erleichtern wolle und der anderen Person unnötig schaden würde.

Ich sehe das nicht so. Zwar fügt man der anderen Person durch die Beichte psychischen Schaden zu. Allerdings ist Ehrlichkeit ein hohes Gut in einer Beziehung. Gerade bei Dingen, die sogar den Bestand der Beziehung gefährden können, sollte man diese im Regelfall schon beichten, auch wenn man sich dadurch ausliefert. Ansonsten würde man eine Beziehung führen, die die andere Person bei Kenntnis der Wahrheit womöglich gar nicht mehr wollen würde.

Dieser Grundsatz gilt aus meiner Sicht auch bei ONS. Manche unterscheiden da ja.

Natürlich hat die Wahrheit nicht immer Vorrang im Leben, Notlügen benötigt man häufig, sonst würde das ganze Sozialgefüge gar nicht funktionieren. Insofern sind vielleicht auch beim Fremdgehen Fälle denkbar, bei denen ein Verschweigen besser sein könnte, das beschränkt sich meiner Meinung nach aber auf Ausnahmen(z.b. bei einem (äußerst) geringfügigen Fehltritt, der den Bestand der Beziehung mit Sicherheit nicht gefährden würde; oder wenn das Beichten des Fehltritts die andere Person nicht nur schwer verletzen würde, sondern sie in schwerste Depressionen oder den Suizid treiben würde).

Aber im Grundsatz sollte man schon beichten.

Was meint ihr dazu? Was meint ihr zu meinen Ausnahmen?

(Die erste Antwort könnt ihr auch dann auswählen, wenn es seltene Ausnahmen für euch gibt. Bei der zweiten Antwort gilt dasselbe. Wenn es eurer Mdinung nach halt keinen wirklichen Grundsatz gibt, dann die dritte Antwort.)

Man sollte prinzipiell immer beichten. 60%
Kommt darauf an. 21%
Man sollte prinzipiell nicht beichten. 19%
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Keine Strafe ohne Schuld?

Wie ist Schuld rechtlich eigentlich definiert? Soweit ich weiß, handelt jemand schuldhaft, wenn ihm sein Verhalten vorgeworfen werden kann. Aber was bedeutet das dann wiederum?^^ Mir geht es in meiner Frage vor allem darum, welchen definitorische Charakter der Schuldbegriff im Recht hat:

Schon seit einiger Zeit gibt es ja die Debatte, ob Menschen überhaupt willensfrei sind und verantwortlich für ihre Taten sind. Das passiert meistens in einem moralischen/philosophischen/psychologischen Kontext. Ich denke das diese Frage aber durchaus auch aus rechtlicher Sicht interessant sein könnte. Es gibt nämlich aus meiner Sicht (mindestens) drei Ansätze, wie das Recht damit umgehen kann:

1.Willensfreiheit wird schlicht postuliert.

2.Die Gerichte postulieren Willensfreiheit nicht, aber sind davon überzeugt, dass Menschen willensfrei sind.

(Bei diesen Varianten werden sozusagen die Schuldauschlussparagraphen aus der Schulddefinition gefolgert (z.B. §20 StGB).)

3.Die Definition von Schuld hat mit Willensfreiheit überhaupt nichts zu tun und beschränkt sich darauf, dass derjenige schuldhaft handelt, der nicht einem der Ausnahmeparagraphen unterfällt.Dann stellt sich jedoch die Frage, was die Ratio des Begriffs der Schuld ist und wieso die Ausnahmeparagraphen jemanden von Schuld befreien?

Welchen der drei Varianten hängt die Rechtssprechung bzw. hat sich da überhaupt je ein Gericht dazu geäußert und wenn nein, wieso interessiert das die Gerichte anscheinend nicht? Je nachdem, wie man es angeht, könnte das nämlich weitreichende Konsequenzen für das Strafrecht haben.

Bitte nur Leute antworten, die sich mit Jura auskennen und echt Ahnung von dem Thema haben.

Recht, Psychologie, Gesellschaft, Jura, Philosophie, Richter, Verantwortung, Willensfreiheit
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