Verträge von Minderjährigen?
Kann jeder Vertrag, den ein Minderjähriger abschließt, angezweifelt werden, wenn es hier keine Zustimmung der Eltern gab?
(Es geht nicht im Taschengeldausgaben, sondern vielmehr um eine Art Arbeitsvertrag. Insbesondere ein Vertrag über die Nutzung von Bildern einer (bekannten) Person, welche in diesem Beispiel 16 ist)
Wie sieht die Rechtslage hier aus, und was wären die relevanten Paragraphen im BGB?
2 Antworten
Richtig, ein Minderjähriger kann keinen Vertrag abschließen der rechtlich wirksam ist.
Paragraph 104-113 BGB regeln das.
Der minderjährige kann alleine keine Willenserklärung abgeben, die ihn rechtlich bindet, insofern würde ich deine Frage bejahen.
Ein Arbeitsvertrag ist ganz sicher nicht lediglich vorteilhaft, da er den AN Ja zu einer Leistung verpflichtet.
Ja, ich habe mir Paragraph 107 angeschaut, jedoch stellt sich mir die Frage, wann etwas kein rechtlicher Vorteil mehr ist/hat. Ist ein Arbeitsvertrag rechtlich vorteilhaft, oder sind die Verpflichtungen als rechtlich nachteilig zu betrachteten?