Bankschließfach öffnen lassen?
Hallo,
Hab de ne frage an die Juristen.
Person A hat ein Bankschließfach hier in Deutschland.
Person B (Familienmitglied) hat seine Wertgegenstände bei A eingelagert. Die Einlagerung wurde dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
A und B streiten sich wegen Finanzielen Forderungen wo B Recht bekommen hat.
A gibt die Werte von B nicht mehr raus.
Darf B zu Polizei gehen und wegen Unterschlagung eine Anzeige stellen?
B ging mit A in Dialog weil er nicht will das es soweit kommt. Aber A meinte dazu. "Mein Bankschließfach ist Privat und alles was da drin ist gehört mir, da kannst du zu Polizei gehen oder sonst was machen, schließfach ist unantastbar."
Stimmt das?
Danke für eure Hilfe.
4 Antworten
Unantastbar ist die Würde des Menschen.
B muss den Zivilklageweg beschreiten. Letztlich kann man mittels Gerichtsvollzieher auch ein Schließfach öffnen lassen, aber die Kosten....
Und was hindert A daran das zunächst auszusitzen und kurz vorher das Schließfach leer zu räumen und sich dann ins Fäustchen zu lachen.
Das Bankschließfach wird von der Polizei nicht geöffnet.
Im Zweifel würde A das Fach auch einfach selber leer räumen und ein neues bei anderen Bank eröffnen.
Ist halt ein Beweisproblem im Zweifel, aber wenn dokumentiert ist das Gegenstand C A gehört dann kann B nix machen. Man verliert nicht das Eigentum wenn man das zu jemand anderen gibt.
B muss die Herausgabe gerichtlich einklagen.