Ich habe einen Vertrag mit einem Nachhilfeinstitut. Dabei handelt es sich um eine Scheinanstellung, ich bin also Freiberufler und somit selbstständig. Im Vertrag steht folgendes : Der Lehrer, also ich, verpflichtet sich, während und 2 Jahre nach Beendigung des Vertrages kein eigenes Nachhilfeinstitut zu gründen oder bei einem zu arbeiten, welches mit dem jetzigen konkurriert. Dieses erstreckt sich nicht auf Tätigkeiten für andere Auftraggeber und private Nachhilfe des Auftragnehmers.

Was genau bedeutet das ?
Jetzt ist es nämlich so, dass ich einen Schüler habe, der gerne mit mir weiter lernen möchte und auch die Eltern möchten gerne, dass ich ihren Jungen weiter betreue. Jedoch möchten sie bei betreffendem Institut kündigen, da dieses den fast 4 fachen Preis meines eigentlichen Honorars einkassiert. Es ist ihnen zu teuer und sie sind allgemein damit nicht einverstanden so viel zu zahlen, weil sie mitbekommen haben, dass ich nicht viel davon sehe. Darf ich diesen Schüler quasi nach Ende des Vertrages weiter, aber eben ohne Wissen des Institutes betreuen. Die Eltern wollen mich dann quasi privat bezahlen. Ist das erlaubt, oder gibt es das später Probleme?