Parkhäuser und Geiselnahmen?

4 Antworten

Theorie: du bist und bleibst Vertragspartner des Parkhauses. Da du die Leistung des Parkhauses für diese Zeit in Anspruch genommen und das Parkhaus sie "geliefert" hat (= Abstellfläche für dein Fahrzeug gegen Entgelt zur Verfügung stellen), musst du sie auch bezahlen.

Allerdings könntest du schauen, ob du zivilrechtlich gegen die Geselnehmer vorgehen und von ihnen das Geld zurückholen kannst als Schadenersatz. Das ist aber "dein Bier". Das Parkhaus kann dennoch diesen Anspruch voll gegen dich geltend machen, weil sie ja auch die Gegenleistung erbracht haben.

Praxis: Ich gehe stark davon aus, dass in so einem Fall der Parkhausbetreiber auf seine gerechtfertigte Forderung dir gegenüber verzichten würde. Aus Kulanz und Mitgefühl.

Die Parkgebühr würde in einem solchen Falle niemanden interessieren und ich kann mir auch vorstellen, dass das Parkhaus dich hier nicht zur Kasse bitten würde.

Abgesehen davon, dass es denkbar unwahrscheinlich ist, dass eine Geiselnahme in einem Parkhaus sich so lange zieht, wäre nebenbei mein Parkticket in diesem Falle das kleinste Problem.

Wenn der Betreiber tatsächlich die Parkgebühren von dir verlangen würde, hättest du vermutlich einen entsprechenden Schadensersatzanspruch gegen den Täter.

Inwieweit ein Gericht Gründe finden würde, eine Klage des Parkhausbetreibers gegen dich abzuweisen, wäre in der Tat eine spannende Frage, dich ich so spontan nicht beantworten kann.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich denke das man bei so einem Fall eine Ausnahme machen würde und den Betrag erlassen würden, das dies ein besonderer Fall wäre.


Helix535 
Beitragsersteller
 01.01.2022, 23:53

Vielleicht bei Kulanten Betreibern. Das wäre zwar extrem unseriös, wenn er das nicht erlassen würde aber dazu verpflichtet ist er bestimmt nicht.

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ScarletWitch1  01.01.2022, 23:58
@Helix535

Verpflichtet nicht aber sollte er darauf bestehen würde ich dann sagen das es die Presse sicher gerne schreiben würde das ein Herzloser Parkhausbetreiber von einem Opfer das als Geisel gehalten wurde, Parkgebüren verlangt. Sowas macht sich nicht gut und dann überlegt er sich das doch nochmal um, denn Negative Werbung vorallem so, macht sich nicht gut für das Parkhaus. Dann lieber Positive Werbung das es die Parkgebüren erlassen hat.

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