Einbauschrank in Mietwohnung verschenkt. Muss ich einen neuen Schrank zahlen?
Hallo zusammen,
in meiner alten Wohnung waren im Bad Möbel beim Einzug verbaut oder aufgestellt. Mir wurde damals gesagt, das gehöre dem Vormieter und ich könne es ohne Abschlag übernehmen. Leider meinte mein Vermieter damit nur den Schrank und nicht den an der Wand montierten Schrank mit Lampe. Beide habe ich aber verschenkt, da ich glaubte, die Wohnung komplett leer übergeben zu müssen.
Nun will mein ehemaliger Vermieter einen neuen Schrank kaufen und mir ihn in Rechnung stellen?
Darf er einen teuren neuen kaufen oder muss ich maximal den Wert des alten gebrauchten zahlen?
Mietrecht,
Jura