Muss man nach dem Jura-Studium ein 2 jähriges Referendariat machen?

4 Antworten

Es geht da nicht nur um das zweijährige Referendariat sondern auch um das 2. Staatsexamen. Beides musst Du nicht machen, allerdings wirst Du nur mit dem ersten Staatsexamen keinen der klassischen juristischen Berufe ausüben können und auch in anderen Berufsfeldern eher bescheidene berufliche Aussichten haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt darauf an, was man mit seinem Jura-Studium anfangen kann. An der Universität macht man sein erstes Staatsexamen, das heißt man ist kein Volljurist und kann weder Anwalt, Staatsanwalt noch Richter werden. Für diese Berufe muss man ein zweites Staatsexamen und damit auch ein Refrendariat machen.

Falls du kein Volljurist werden willst, solltest du allerdings insgesamt noch einmal über das Jura-Studium nachdenken. Als Alternative gäbe es noch die Möglichkeit mit einem entsprechenden Studium einen Bachelor of law zu erwerben. Überlege dir am besten erstmal, wo du später beruflich hinwillst, und informiere dich dann wie du da hinkommst.

Wenn man denn beruflich als Jurist tätig sein möchte, ja.

Müssen muss man‘s nicht.