Ist bereits eine abgeschlossene Tür Freiheitsberaubung?

Ich weiß, hier sind in der Regel keine Juristen, trotzdem würde mich eure Einschätzung interessieren.

(Nein, es geht nicht um Hausarrest.)

Nehmen wir den Fall an, jemand würde bei einem großen Gebäude mit Fenstern und gegebenenfalls weiteren Türen, die (Eingangs-)Tür abschließen, in der eindeutigen Absicht eine bestimmte Gruppe am Verlassen des Hauses zu hindern, dieser Zustand würde etwa 4 Minuten anhalten, weil dann jemand aus der Gruppe offen die Polizei angerufen hat und daraufhin doch auf einmal wieder aufgeschlossen wurde. Der Festhaltende hatte keinerlei gesetzliche Befugnisse dazu.

Ich weiß, ein lächerlicher Fall (war es auch wirklich, nicht nur deswegen), aber: könnte das bereits als "Freiheitsberaubung" zählen? Ich meine, dass das ganze mindestens im ersten Stock stattfand (Treppe im Hintergrund nach unten), aber eine Glastür - also jetzt nicht schwer sich zu befreien...

Auf der Seite eines RAs habe ich gefunden, dass keine Zeit dafür festgelegt ist, Faustregel aber das Vaterunser ist - das man in der Zeit locker drei Mal aufsagen kann.

Freiheitsberaubung ist ja ein Offizialdelikt - heißt, sobald das vorliegt und bekannt wird, ermittelt die Polizei ohne Anzeige. - Müsste hier also eigentlich der Staat ermitteln?

(Link zu dem absurden Fall hier - übrigens auch wenn da im ersten Satz "Staatskanzlei" gesagt wird - bloß nicht denken, da ginge es um eine echte Staatskanzlei ...)

Recht, Jura, Strafrecht
'' Du musst als meine Ehefrau mit mir Sex haben! ''.Hat der Ehemann recht mit dieser Aussage?

Ein verheiratetes Paar lebt glücklich verheiratet zusammen. Der Mann (25) kommt von einer langen harten Woche voller Arbeit nachhause und grüßt seine Frau (31). Er will gleich direkt mit ihr Sex haben aber sie ist zu Müde dafür und will erst Morgen.

Er antwortet darauf: '' Ich hab seit einer Woche kein Sex gehabt und mir nicht mal einen Runterholen können. Ich bin so verdammt geil. Ich brauch es jetzt sofort sonst platz ich vor Geilheit. ''

Sie sagt, dass sie momentan viel zu Müde ist und sie sich Morgen früh um ihn kümmern wird und darauf antwortet er: '' Das steht im Gesetzbuch, dass ich als verheirateter Ehemann dich für meine sexuelle Befriedigung benutzen darf. ''

Sie gibt nach und zieht ihm die Hose runter und bietet ihm an ihm zumindest einen Runterzuholen. Sie legt los, er stöhnt und sie hört ohne Vorwarnung zu früh auf noch bevor er zum Ende kam und zieht ihm mit einem Lächeln die Hose wieder an.

'' Du hast ein eheliches Anrecht auf gar nichts und solltest dankbar sein, dass ich dich Morgen früh ranlasse, wenn du bis dahin warten kannst '' sagt sie und legt sich danach schlafen.

Er beklagt, dass er vor Geilheit am Platzen sei und es bis morgen früh nicht mehr ertragen kann, erst recht nicht, wenn sie nackt neben ihm schläft aber sie bleibt stur.

Wer von beiden hat Recht ?

Gibt es wirklich sowas wie ein gesetzliches Anrecht auf Sex für den Ehemann oder hat er doch nur Unsinn geredet ?

Ist das Verhalten der Frau gerechtfertigt ?

Nein sie hat recht, weil... 73%
Niemand hat recht, weil... 16%
Ja er hat recht, weil... 8%
Beide haben Recht, weil... 4%
Familie, Sex, Recht, Gesetz, Sexualität, Ehe, Ehefrau, Jura, Liebe und Beziehung, Streit, Ehemann, Pflicht, verlangen nach sex, Umfrage
Kann ich als Schwarzer Jura studieren?

ich werde dieses Jahr mit meinem Abi fertig und überlege mit einem Jurastudium anzufangen. Ich interessiere mich generell für Philosophie und deshalb auch für Gerechtigkeit und deren Umsetzung in Form eines Rechtssystems in Gesellschaften. Ich würde tatsächlich auch gerne Jura studieren, wenn das Fach heutzutage, nicht mehr so sehr aufs rein analytische beschränkt wäre. Das, obwohl mir analytisches Denken liegt und viel Spaß macht aber das Studium, wenn es nicht auch mit umfangreichen Erkenntnisgewinn zu tun hat, mir nicht genug Mehrwert bietet. Bekannte Philosophen wie Marx und Karl Jaspers haben auch mal Jura studiert und die nötige analytische Denkfähigkeit lässt sich dort wenigstens auch mit finanziellem Überleben verbinden.Zwar ist so ein Interesse an dem philosophischen Hintergrund und dem Sinn juristischer Tätigkeit kein Voraussetzung aber bestimmt hilfreich.

Nun zeigen allerdings Studien, dass Menschen mit Migrationshintergrund beispielsweise eine nur 7 prozentige, also 24 % geringere Chance haben ein Prädikatsexamen zu erreichen als Deutsche. Das macht mir wirklich Angst und es belastet mich sehr, weil ich selbst von väterlicher Seite her vererbt eben dunkle Haut, Locken und einen senegalesischen Nachnamen habe. Zwar ist meine Familie mütterlicherseits deutsch aber das kann man ja von außen nicht erkennen und nach der rassentheoretischen Auffassung des NS-Ideologie, ist die Unreinheit des Menschen ja auch besonders durch den väterlichen Einfluss bestimmt. Relevant ist das natürlich nur, wenn besagte Studie tatsächlich stimmt und Jura tatsächlich von solch einer rassischen Weltanschauung geprägt sein sollte. Es handelt sich nämlich um eine Sekundärquelle (https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/studie-frauen-migranten-bewertung-examen-jura-schlechtere-noten), in der diese Zahlen von 24 bzw. 7 Prozent als Ergebnis der Studie dargelegt wurden.

Vielleicht kann mir ja hier jemand bei meiner Entscheidung weiterhelfen und vielleicht sogar eigene Erfahrung als Jurist einbringen. Vielen Dank schon mal im Voraus!

Studium, Jura, Rassismus
Observation von einem Freund aus dem Internet?

Hallo,

habe aus dem Internet verschiedene Freunde über die letzten Monate gefunden, mit denen wir uns recht gut verstehen. Meistens zocken oder unterhalten wir uns auf Discord über diverse Themen, ansonsten auf keiner anderen Plattform. Wir haben auch einen eigenen Server, indem wir uns halt treffen und chatten (40 Mitglieder im Server).

Nun war alles positiv, bis gestern Abend einer von unseren Freunden rein kam und uns erzählt hat, dass er observiert wird. Er meinte generell schon vorher, dass er irgendwelche krummen Dinge macht. Interessiert hat es uns ehrlich gesagt nicht, da er ein netter Mensch gewesen ist und wir sowieso nur gemeinsam gezockt haben, und uns persönlich nicht kennen.

Er kam auch immer recht selten in Anrufe rein und wir hatten recht wenig mit ihm zu tun. Habe im Discord eine "kontakt"-Mail Adresse, in der man mich bei Problemen oder sonstigen Sachen erreichen konnte. An die Mail Adresse hatte er mal ein Vorschlag abgeschickt, ansonsten war er recht selten da wie beschrieben.

Nun hat ein anderer Kollege aus dem Server, der ihn auch auf Instagram hat, gesehen wie er Videos von den ganzen observierenden Personen gemacht und es in seiner Story gepostet hat. Der Kollege hat uns davon berichtet, und wir haben schon alle etwas Angst bekommen, weil wir mit solchen Leuten nichts zu tun haben wollen. Er wird anscheinend tatsächlich von mehreren Männern und Autos mit eingebauten Kameras und abgeschirmten Rückfenstern verfolgt, er sprach die Leute an und die haben ihn komplett ignoriert. Das alles hat er in seiner Instagram-Story gepostet. Das er observiert wird, stimmt definitiv.

Neulich hat er gepostet, dass alle die ihn anschreiben oder mit ihm im Anruf sein könnten auch verfolgt werden können. Ich meinte gestern im Anruf zu ihm (hat er uns erst gestern erzählt), dass das schon echt merkwürdig ist und was er verbrochen hat. Auskunft wollte er natürlich nicht geben.

Nun haben wir die Sorge, da irgendwie mitverwickelt zu werden, auch wegen seiner Äußerung "Wer mit mir schreibt und redet wird auch abgehört". Weiß da jemand vielleicht, wie man mit umgehen soll?

Internet, Freundschaft, Polizei, Freunde, Recht, Rechte, Jura
Nicht Beurteilt im Halbjahreszeugnis - Ist eine Nachtragsprüfung erforderlich?

Sehr geehrte Community,

ich konnte im letzten Semester in dem Schulfach Mathematik nicht beurteilt werden, da ich das gesamte Halbjahr über im Krankenhaus war. Im Gegensatz zu den anderen Fächern hatte ich keine Möglichkeit, die Mathematik Schularbeit von extern mitzuschreiben.

Aus diesem Grund hatte meine Lehrerin nicht ausreichend Informationen, um mich zu benoten und ich habe ein Nicht Beurteilt im Halbjahreszeugnis bekommen.

Nun gehe ich seit Februar wieder täglich in die Schule. Allerdings möchte ich anmerken, dass ich die Schule gewechselt habe. Bisher haben wir in diesem Semester eine Schularbeit in Mathematik geschrieben; Meine ist mit einem Gut benotet worden. Am Unterricht beteilige ich mich auch sehr aktiv, mache stets meine Hausübungen und werde auch die nächste Schularbeit mitschreiben.

Kann ich nur anhand meiner Leistungen vom zweiten Semester benotet werden? Oder ist eine Nachtragsprüfung zum Stoff des ersten Semesters erforderlich?

Vor zwei Jahren hatte ich eine ähnliche Situation: 7 Nicht Beurteilt im Halbjahreszeugnis, allerdings habe ich keine Nachtragsprüfung schreiben müssen und bin im Ganzjahresnote in jedem dieser Fächer beurteilt worden.

Aus diesem Grund verfasse ich diese Frage: Ist es notwendig, eine Nachtragsprüfung über den Stoff des ersten Semesters in Mathematik zu schreiben, obwohl im zweiten Semester genügend Informationen zum Beurteilen der Leistung vorhanden wären?

Falls relevant: Ich lebe in Kärnten, Österreich.

Mit freundlichen Grüßen

Schule, Mathematik, Recht, Gesetzgebung, Jura, Schulsystem, Schulwechsel, Zeugnis, Benotung, Benotungssystem, Beruf und Büro
Geld gefunden und nicht zurückgegeben. Wie würdet ihr reagieren?

Liebe Community, meine Situation in Kürze beschrieben:

Letztens habe ich meinen Geldbeutel in der Bank wohl für ein paar Sekunden aus den Augen gelassen, wobei jemand ihn wohl genommen haben muss / oder mir aus dem Rucksack genommen hat - das lässt sich jetzt nicht mehr rekonstruieren.

  • mir ist nicht aufgefallen wer es war
  • ich wurde kontaktiert und eine Dame mit Kind hat ihn mir zurückgegeben weil sie ihn auf der Straße gefunden hat.
  • Bargeld (100€) war nicht mehr vorhanden , Dokumente schon (bin ja schonmal froh)
  • den Verlust des Geldes habe ich am selben Abend bei der Polizei angezeigt.
  • es ergab sich nun, dass die Frau (mit Kind), die mir den Geldbeutel ohne Geld "zurückgegeben hat", diesen auch genommen, das Geld entwendet und dies auch nicht gemeldet hat.
  • nun habe ich (durch Polizeibeamtin vorgeschlagen) mit der Frau telefoniert, diese scheint mir auch die nächsten Tage das Geld zurückzugeben
  • Den Strafantrag der mir von der Polizei geschickt wird, werde ich dann nicht abschicken / mir liegt nichts an der Strafverfolgung, da ich ja dann das Geld wieder habe
  • die Dame scheint auf der einen Seite nicht viel Geld zu haben / auf der anderen Seite hat sie mir im Telefonat nach einer Entschuldigung aber auch schon Töne á la "wie gierig kann man sein" / "man sollte dankbar sein, dass überhaupt die Dokumente wieder an einen zurückkommen" (nicht wörtlich) etc. zukommen lassen.

Nun bin ich mir nicht sicher wie ich bei der Geldrückgabe reagieren soll / ob man doch Strafantrag stellen sollte etc.

Oder ihr sogar einen Finderlohn (in welcher Höhe?) geben sollte, weil ich ja die Dokumente wieder habe. Aber auf der anderen Seite: Geltendes Recht in Deutschland ist, dass Geld / Geldbeutel / Hab und Gut an den Besitzer oder die Polizei zurückgegeben werden sollte, andernfalls macht man sich ja strafbar (vielleicht wird die Staatsanwaltschaft ohnehin verfolgen, was dann außer meines Machtbereichs wäre).

Wie würdet ihr in meiner Situation reagieren? Bin auf der anderen Seite dankbar für meine Dokumente, auf der anderen Seite denke ich mir eben, dass man normalerweise alles abgibt und dann doch sowieso einen Finderlohn bekommt ...

?!

Danke schonmal!

Allgemeinwissen, Recht, Diebstahl, Ethik, Jura, Kriminalität, Moral, Soziales

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