Tür mit 13 beschädigt, muss ich dafür aufkommen heute?
Hallo, ich habe mit 13 meine Haustür beschädigt, nun gibt es meine Mutter nicht mehr, ich bin 18 und bin ausgezogen. Kann der Vermieter von mir Geld verlangen?
lg
10 Antworten
Er ist berechtigt, den Schaden reparieren zu lassen und die Rechnung dem Mieter zur Begleichung zu geben. Wenn Du dieser Mieter bist, dann musst Du sie zahlen.
Wenn der Vermieter den Schaden einfordert, bist du zahlungspflichtig. Allerdings hätte er das sofort machen müssen, mittlerweile ist diese Forderung wohl verjährt, wenn er sie damals nicht geltend gemacht hat.
Dass du erst 13 warst, hat nur strafrechtlich Bedeutung.
Für sowas wird doch üblicher Weise die Kaution einbehalten?!
Wenn du als Verursacher dem Vermieter bekannt bist, kann er sich aber durchaus an dich wenden.
Mir fehlt hier zu viel Kontext.
- Wie ist die Tür beschädigt worden?
- Wann wurde dies dem Vermieter mitgeteilt?
Treppe gestolpert und voll gegen
Kenntnis hat er vor 5 Jahren genommen
Hat er damals auch die Forderung gestellt? Die wäre mittlerweile verjährt, wenn er sie nicht gerichtlich tituliert hätte.
Und er hat in der Zeit keine Forderung gestellt? Das reparieren lassen?
wollte er damals, hat meine mom aber nie gemacht, weil niemand mit dem Tod gerechnet hat und wir dachten, wir leben dort noch ein wenig
Kann Er, du hast Eigentum des Vermieters beschädigt.
war der Sohn, meine Mutter hat alles gezahlt usw