Fristlose Kündigung ohne Mahnung oder Hinweis?

Hallo miteinander!

Mein Vermieter hat mich plötzlich per Brief fristlos gekündigt. Er hat mir zwei Briefe geschickt. In dem einen Brief steht, dass ich bis Mitte Januar alles ausräumen muss und in dem anderen, dass ich bis Ende Februar ausziehen muss. Aber das ist nicht wirklich das Problem, sondern eher die fristlose Kündigung. Mein Dauerauftrag für die Miete Ende im November und ich habe das nicht bemerkt. Also habe ich bereits 2 Monate lang keine Miete gezahlt. Das ist eben auch der Grund für die fristlose Kündigung. Er schrieb auch: „Über diese Summe habe ich nun beim Amtsgericht Stuttgart einen Mahnbescheid eingereicht.“ Das Geld ist kein Problem, ich habs aber halt nicht bemerkt, dass der Auftrag nicht mehr vorhanden ist. Ich hab bald meine Semesterprüfungen und jetzt muss ich auch noch ausziehen, das macht mich fertig. Zudem hat er auch noch das hier geschrieben: „Außerdem erkläre ich hiermit Ihren Motorroller mit dem grünen Versicherungskennzeichen xxx als gepfändet über mein Vermieterpfandrecht. Es wird Ihnen hiermit untersagt, diesen vom Gelände xstraße x zu entfernen. Er wird nach Auszug versteigert und mit dem Erlös werden Ihre Schulden bedient. Sollten Sie den Roller doch entfernen, machen Sie sich strafbar und bekommen zu der schlechten SCHUFA - Eintragung durch das Mahnverfahren noch ein Strafverfahren.“

Kann ich etwas dagegen unternehmen oder muss ich ausziehen? Bitte helft mir!

Recht, Mietrecht, Anwalt, Jura
Strafgefahr bei Auseinandersetzung bei Jugendlichen und Kindern?

Hi!

Mein Bruder wurde heute in den Bauch getreten. Davor hat das gemeinte Kind auch immer meinem kleinen Bruder (2te Klasse) wehgetan und unter weiteren kleinen Dingen auch mal in die Hoden getreten. Mein Bruder hat bereits probiert mit den Erziehern und Lehrern darüber zu sprechen. Jedoch sind Strafen so unendlich mild oder kommen garnicht durch. Nach jeder "Entschuldigung" zu welcher er gezwungen wird geht der Mist am nächsten Tag weiter. Mein kleiner Bruder meinte immer wieder es kam aus dem nix und wäre auch einfach so grundlos passiert. Mein Bruder solle sich nach meinen Worten zur Wehr setzen, jedoch befürchte ich ganz dolle dass das andere Kind seine Freunde herholen würde um dann gegen mein Bruder vorzugehen.

Meine Mutter hat vor mit der Lehrerin ins Gespräch zu treten, jedoch bin ich mir unsicher ob irgendetwas daraus resultieren würde.

Ich bin 17 Jahre alt und mit meinem anderen großen Bruder (Auch 17) habe ich nun vor den kleinen Kerl zu konfrontieren, da Diplomatie ja nichts bewirkt.

Ich möchte ein besonders ernstes Gespräch mit ihm halten, ich möchte ihm kein Haar krümmen, jedoch habe ich immer wieder den Gedanken von Drohungen falls er meinem kleinen Bruder weiter wehtut. Mein anderer Bruder würde aufpassen, dass er nicht davonkommt (Im schlimmsten Falle ihn festhalten)

Wie sieht das ganze Gesetzlich für uns aus?

Danke an alle Antworten!

Kinder, Mutter, Schule, Recht, Eltern, Gesetz, Gewalt, Psychologie, Bruder, Jura, Streit
Rache nach betrügerischem Date?

Ich (26) habe über Lovoo eine Frau (31) kennengelernt. Es hat vom Chat echt super gepasst. Wir haben sogar schon über Zoom mal eine halbe Nacht durchgeredet & mussten uns bremsen. Es schiens also alles zu passen. Wieder & wieder hat sie erwähnt riesiger Trekkie (Star Trek Fran) zu sein. Hätte sie aber nicht müssen, da es tausend Star Trek Artikel dazu in ihrem Zimmer gab (konnte ich im Hintergrund bei unserem Zoom Gespräch sehen).

Nun habe ich mir, warum ihr nicht eine Freude beim ersten echten Treffen machen. Ich habe also für 56€ eine Enterprise Uniform auf Amazon gekauft. Wir haben uns in einem Restaurant getroffen & sie war schon irgendwo komisch. Es war nicht so wie beim Zoom Gespräch & sie hat sehr lakonisch geantwortet. Nach dem Essen sind wir raus gegangen & sie hat sich dann schon nach einer halben Stunde verabschiedet. Begründung: "Heute ist es draußen zu kalt." Aber sie hat auch gemeint, dass sie sich noch mal mit mir treffen will.

Zuhause hat sie mir dann geschrieben, dass ich ihr peinlich war -> Sie will sich nicht mit mir treffen! Das hat mich schon angekotzt, da dass unehrlich & feige war. Alsdann habe ich ihr meine Iban geschickt & von ihr gefordet mir das Geld für das ausgegebene Essen & derStar Trek Uniform zu zahlen. Sie weigert sich & macht sich sogar über diese Bitte lustig.

Nun meine Idee: Ich weiß, wo sie arbeitet. Ich überlege mir sie auf/nach der Arbeit zu besuchen & sie im Klingonenkostüm (würde halt auch wieder kosten) zu erschrecken. Würde ihr irgendwo recht geschehen. Oder sie findet es witzig & überlegt es sich doch noch mit mir (was natürlich sehr unwahrscheinlich ist, aber man weiß nie). Aber kann man dafür rechtlich beglangt werden. Und wie beurteilt ihr das moralisch. Soll ich das tun?

Lass es 87%
Tu es 7%
Andere witzige Idee, nämlich... 7%
Date, Streiche, Star Trek, Jura, Liebe und Beziehung, Männer und Frauen, Moral, Rache, Rechtslage, Science-Fiction, Strafrecht, Zwischenmenschliches, Ethik und Moral
Entzug der BaföG-Förderung wegen "Scheinstudium"?

Hallo zusammen, folgende Situation:

  • Aktuell studiere ich im ersten Semester Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium
  • Physik an der Universität hat mich so schnell abgeschreckt dass ich inzwischen keine Veranstaltungen dieses Faches mehr besuche.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen von Biologie und der Erziehungswissenschaften.
  • Ich möchte das zweite Semester in Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium eingeschrieben bleiben, da ich überlege Biologie als Drittfach zu behalten und ich dafür viele von den Leistungen bzw. Scheine der ersten beiden Semester brauche. Außerdem ist unter der BaföG-Förderung nur ein problemloser Fachwechsel möglich, ich kann also nicht wild umherwechseln.
  • Deshalb werde ich nun weiterhin neun Monate in Physik eingeschreiben bleiben, obwohl ich keine Veranstaltungen der Physik besuche.

Kann mir das als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die BaföG-Förderung entzogen werden?

Argumente dafür:

  • Ich besuche trotz Einschreibung keine Veranstaltungen des Faches Physik mehr und sammle deshalb keine Leistungspunkte oder Scheine.

Argumente dagegen:

  • Bis zum vierten Fachsemester fordert das BaföG-Amt keine Leistungsnachweise. Somit hat doch das BaföG-Amt keinerlei Wissen darüber was ich in der ersten zwei Semstern getan habe oder tun werde, richtig?
  • Das BaföG-Amt kann nicht unterscheiden/weiß nicht, ob ich nirgends hingegangen bin, oder ob ich überall durchgefallen bin, richtig? Und bei letzterem würde einem ja auch nicht die Förderung entzogen werden.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen der Biologie und der Erziehungswissenschaften.

Was denkt ihr? Kann mir die aktuelle Situation als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die Förderung entzogen werden? Oder brauch ich mir keine Sorgen machen? Sollte ich ein paar Leistungen in Physik versuchen zu erbringen, auch wenn ich natürlich durchfalle, nur damit eben irgendwas vorliegt dass ich etwas getan hätte?

Recht, Biologie, Bachelor, BAföG, beamtenrecht, Förderung, Jura, Lehramt, Lehramtsstudium, Physik, Universität, Semester, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Lehramt Gymnasium
Ist ein Haustier Widerruf seitens des Vermieters rechtens?

Moin,

ich habe damals mit meiner Verwaltung über den Besitz von Haustieren geredet, da ich schon mit zwei Katzen die Wohnung übernommen habe.
Laut der Verwaltung, darf ich mir auch nur max. 2 Katzen anschaffen & dies auch nur sofern ich einen Widerruf unterschreibe, der besagt, dass sofern sich andere Vermieter beschweren, ich meine Katzen aus der Wohnung schaffen muss.

Meine „Angst“ wächst, da der Vermieter unter mir seit meinem Einzug in die Wohnung sich über Lärm beschwert, da meine Katzen gelegentlich abends rumrennen und spielen. Seine Beschwerde ist zu 100% maßlos übertrieben, da ich im Altbau wohne und meine Katzen nicht über Zimmerlautstärke hinweg miteinander spielen.
Wieso ich weiß, dass es übertrieben ist? Weil laut seiner Meinung ich nach 20 Uhr nicht staubsaugen darf, obwohl mir Glas zersprungen ist & ich darf mich nicht frei in meinem Schlafzimmer bewegen, da dies genau unter seinem liegt und er laut eigener Angabe alle Geräusche (selbst zugehende Schubladen) hört.
Natürlich ist es mir egal ob er meint, dass ich um 20 Uhr nicht mehr staubsauge, mir gehts nur um meine Jungs, die ich unter keinen Umständen verlieren will.

Deshalb meine Fragen hierzu:

Darf der Vermieter mir eine konkrete Anzahl an Haustieren vorschreiben?

Ist ein Widerruf dieser Art überhaupt rechtens? Ich habe mittlerweile seit einem Jahr zwei Katzen und könnte diese niemals weggeben.

Ich bedanke mich für jede Antwort.

Haustiere, Recht, Widerruf, Tierhaltung, Hausverwaltung, Jura, Nachbarn
🏍️ Motorrad Kaufvertrag : wer kann mir diese Kaufbedienung erklären?

Hallo Leute,

🕊️..Ein frohes neues friedliches, erfolgreiches und gesundes Jahr, wünsche ich euch.

Folgendes ist passiert, ein Freund hat ein altes Motorrad von seiner Erbengemeinschaft angeboten bekommen. Es handelt sich um ein sehr altes Motorrad aus den 70er Jahren. Die anderen Erben sind damit einverstanden das er das Motorrad übernehmen kann.

Allgemein findet solch eine Erbenregelung mit einem Kaufvertrag statt. Die anderen Erben haben das Motorrad von einem Sachverständigen geprüft. Allen ist bekannt dass das Motorrad verschiedene Dellen und Kratzer hat. Der derzeitige Verkaufswert beträgt : 900,- Euro.

Im Kaufvertrag steht folgende Bedienung, welcher mein Freund und auch ich nicht gänzlich verstehe :

📋 ...

1)..Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängel Haftung verkauft.

2)..Diese Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3)..Gegebenenfalls noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Im Internet habe ich kein besseres Fahrzeug Verkauf - Muster gefunden, welches vereinfacht für eine solche Erben Übertragung geeignet ist. In einem solchen Formular müssten die Ausgleichszahlungen, für die anderen Erben eintragbar sein. Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo ich ein besseres Formular finde ?

Eine Streichung des Hinweises von Punkt 1. bis 3. wurde von der Erbengemeinschaft abgelehnt ! .. somit hat mein Freund, welcher das Motorrad übernehmen möchte, Angst später Probleme zu bekommen, obwohl er diese Schäden am Motorrad doch gar nicht gemacht hat.

Vielen Dank für eure Interesse und eure Hilfe ..💙

Gruß Mirco

Motorrad, Rechtsanwalt, Erbrecht, Erbe, Kaufvertrag, Gesetz, Fahrzeug, Erbengemeinschaft, Jura, Jurastudium, Kaufmann, Kaufvertragsrecht
Wären deine Eltern stolz auf dich, wenn du studieren würdest?

Auf diese Frage komme ich, weil ich vor kurzem eine Sendung geguckt habe, da war ein Mann (so ungefähr Mitte 40) der davon erzählte, wie er in seinen jungen Jahren gerne studieren wollte, aber seine Eltern absolut nichts davon hielten. Er machte dann eine Ausbildung, arbeitete als Geselle, fühlte sich aber nicht glücklich mit, deshalb schrieb er sich an der Uni, um Physik zu studieren und hat bis zum Doktor Titel geschafft.

Toller Werdegang, Respekt!

Ich frage mich: gibt's noch mehr Eltern, die gegen Studium sind? Oder sind die Eltern des o.g. Mannes eher ein Einzelfall?

Also wenn ich mir meine Eltern anschaue, die wären mächtig stolz auf uns Kinder gewesen, hätte einer von uns studiert....XD naja, stolz sind se trotzdem auf uns, auch ohne Studium ;)

Und deine Eltern?

Ja, meine Eltern wären sehr stolz! 43%
..... 25%
Meine Eltern würds überhaupt nicht interessieren 20%
Meine Eltern würden mir die Idee ausreden 8%
Nein, meine Eltern wären nicht stolz! 3%
Ich kann's nicht einschätzen 3%
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Laut Ausbildungsleitung sollen wir 70-90h wöchentlich arbeiten/lernen, wie realistisch?

Ich absolviere ein duales Studium im gehobenen Dienst.

Nun kam bereits mehrfach die Ausbildungsleitung auf uns zu und teilte uns mit, dass wir neben den Vorlesungen viel Zeit in das Selbststudium stecken sollten.

Wir landen derzeit bei ca. 30 Stunden pro Woche an der Fachhochschule, zusätzlich sollen wir mind. 5-6 Stunden täglich Zuhause arbeiten. Nun hat die Ausbildungsleitung Jemanden von der Fachhochschule gefunden, der gestern mit uns einen Zeitmanagement-Workshop gemacht hat.

Der war größtenteils recht informativ und gut, uns hat nur folgendes geschockt:

Der Herr hat einen beispielhaften Zeitplan für eine Arbeitswoche mitgebracht. (Dieser ist natürlich nicht verpflichtend, er soll uns nur einen gewissen Überblick geben).

Es wurde angenommen, dass die Vorlesungen von 8-15 Uhr gehen.

Laut diesem Zeitplan sollen wir uns bereits um 6 Uhr an der Fachhochschule einfinden und bereits 2 Stunden vor den Vorlesungen arbeiten und den Stoff für die Klausuren wiederholen.

Folglich dann die Vorlesungen von 8-15 Uhr.

Anschließend wird mit 30 Minuten Pause gerechnet, die man nach den Vorlesungen machen kann bzw. die man für den Heimweg braucht.

Danach solle man von 15:30-21 Uhr selbstständig die Materialien bearbeiten, wiederholen und weiterarbeiten. Dabei solle man mit der Pomodoro-Technik vorgehen, also 90 Minuten arbeiten und dann 15 Minuten Pause machen.

Wenn man dann um 21 Uhr fertig wäre, solle man keine Bildschirme mehr anstarren und schlafen gehen. Laut dem Herrn werde sonst ein Großteil des Stoffs wieder vergessen.

Am Samstag soll man sich frei nehmen und gar nichts tun, dafür soll man am Sonntag für 5 Stunden arbeiten.

Uns war vorher schon klar, dass man durchaus einiges sich in der Freizeit ansehen muss. Nun frage ich mich aber, wie realistisch diese Aufstellung ist.

Für mich sieht das nicht aus wie ein Plan, wie man durch das Studium kommt. Eher danach, wie man sich in 3 Jahren einen Burnout zuzieht.

Der Referent sagte aber, dass es reiche diesen Plan in den 12 Wochen vor den Klausuren zu nutzen. Danach könne man sich auch eine Woche zurücklehnen.

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Ist es rechtswidrig, Informationen über eine Person durch die E-Mail zu sammeln, mit Osint Tools und damit z.B. Geld zu verdienen (Internetrecht/Datenschutz)?

Als grobe Erklärung: es gibt ein Tool, mit dem ihr mit der E-Mail Adresse herausfinden könnt, auf welchen Seiten ein Nutzer sonst so eingeloggt ist.

Ich habe z.B. eure E-mail, gebe sie ein und sehe dann, wo ihr sonst so aktiv seid:

bspw. Gutefrage, Reddit, Instagram, TikTok, Snapchat und kann dann diese Profile analysieren

Open Source Intelligence ( OSINT) sind sicherheitsrelevante Informationen, die aus frei verfügbaren offenen Quellen gesammelt werden (z.B. Sozial- und Berufsnetzwerke, Nachrichten, Webseiten). Auf den unterschiedlichen Informationen werden mithilfe entsprechender Analysetools verwertbare Erkenntnisse gewonnen.

https://norbert-pohlmann.com/glossar-cyber-sicherheit/open-source-intelligence-osint/

Mit  Open Source Intelligence ( OSINT) ist eine Technik aus dem Bereich der Geheimdienste und Militärs gemeint. Grundsätzlich nutzen kann sie aber jeder, auch Privatpersonen. Es geht darum, Informationen zu Personen, Organisationen oder Unternehmen aus frei zugänglichen Quellen zusammenzutragen.

https://www.it-daily.net/it-sicherheit/cloud-security/open-source-intelligence-bedrohung-oder-chance

Dieses Tool wird unter anderem von manchen Arbeitgebern verwendet, die Bewerber rausfiltern wollen.

Das heißt Sie sehen, was ihr so online mögt und unter Umständen beeinflusst das, ob ihr angenommen werdet oder nicht

Ich meine im Grunde genommen werden ja auch sonst so Informationen (Cookies) genutzt und verkauft, gibts da einen Unterschied?

Ist rechtswidrig 73%
Ist nicht rechtswidrig 27%
Alternative Antwort 0%
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Mit welcher Frequenzbewertung sollte ich die Lautstärke meiner Nachbarn wegen Lärmbelästigung messen? Mit "dB(A)" oder "dB(C)"?

Hallo, ich habe mir ein Schallmessgerät zum Messen der Lautstärke meiner Nachbarn wegen Lärmbelästigung besorgt. Mit dem Gerät kann man zwei Frequenzbewertungen Messen: dB(A) und dB(C). Ich frage mich jetzt, mit welcher der beiden Bewertungen ich die Lautstärke messen sollte - dB(A) oder dB(C)? Weil die störenden Geräusche sind meistens sehr dumpf (also in sehr niedriger Frequenz) und werden von der dB(A) Messung gar nicht registriert, da das Gerät allgemein erst ab 30dB misst. Bei der dB(C) Messung wird aber irgendwie durchgehend um die 40dB gemessen, obwohl es komplett still ist. Von daher bin ich mir nicht sicher, ob ich dB(C) dafür überhaupt nehmen kann, weil alles über 30dB gillt ja schon als Ruhestörung und das wäre ja bereits überschritten, wenn es komplett still ist. Und bei dB(A) bin ich mir ja wie gesagt wiederum nicht sicher, ob die Geräusche überhaupt registriert werden, weil das Gerät wenn der Nachbar Geräusche macht keine Geräusche über 30dB registriert (es zeigt dann nur "lo" an, da es erst ab 30dB misst und nichts darüber registriert).

Außerdem wollte ich fragen, ob es egal ist, von wo man die Lautstärke wegen einer Lärmbelästigung misst, also ob man das Messgerät auch ganz nah an die Wand halten kann?

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Vermieter verlangt Geld für Hundekot?

Wir leben in einem Zweifamilienhaus (der Vermieter wohnt im Haus nebendran). Zu unserer Wohnung gehört ein Garten (Mitbenutzung) .

Wir lassen einmal täglich unseren Hund in den Garten. Da wir ein Baby haben und nicht immer den Hund kontrollieren bzw. hinterherlaufen können , während er in den Garten geht - entsorgen wir seine Geschäfte spätestens 3-4 Stunden später. (Ohne Ausnahmen)

Die Wohnung befindet sich an einer Hauptstraße - es gibt weder ein Tor an der Einfahrt, noch ein Tor für den Garten. Des öfteren haben wir erlebt wie "obdachlose" bzw. betrunkene sich im Garten entleert haben. Dass fremde Hunde in den Garten laufen, kann man nicht ausschließen.

Der Vermieter soll angeblich an zwei Tagen Hundehaufen im Garten gefunden haben und möchte pro Haufen 25€ (insgesamt 75€) - in der Zukunft 100€ pro Haufen und zusätzlich droht er mit einer 100€ Strafe, wenn wir das Geld nicht innerhalb von 14 Tagen überweisen. Es war jedoch 100% nicht unser Hund, da wir an diesen Tagen nicht einmal zuhause waren.

Da der Vermieter keinerlei Beweise zu seinen Vorwürfen hat (er könnte höchstens einen Hundebeutel aus der Tonne rausholen):

Was bleibt uns übrig als den Brief zu ignorieren? Wir fühlen uns persönlich angegriffen und möchten nicht länger Mieter bleiben. Können wir gerichtlich gegen diese Vorwürfe vorgehen?

Danke

Garten, Miete, Vermieter, Hundehaltung, Hundekot, Jura, Regel, schikane
Darf ein Friseur das schneiden der Haare verweigern, weil diese Haare nicht gewaschen sind/wurden!?

Ich war letztens beim Friseur. Als die Friseuse mich als Kunden an die Reihe nahm, führte sie mich mit einer Selbstverständlichkeit und ohne Worte, als erstes zum Waschtisch!?

Ich erwähnte dass ich meine Haare nur geschnitten haben wolle und ein Waschen nicht von Nöten ist! Sie entgegnete mir, das sie dies jetzt seit einiger Zeit immer schon so handhaben, das zuerst die Haare gewaschen werden müssen (!!??) um dann geschnitten werden zu können !? Ich entgegnete ihr - Nein, ich möchte meine Haare nur geschnitten haben, sie wurden gestern gewaschen und dass sie in keinster Weise verfilzt oder in sonstiger Art und Weise in einem unzumutbaren, ungewaschenen Zustand wären um sie vor dem Schneidevorgang unbedingt waschen zu müssen! Sie gestikulierte lautstark vor den anderen Kunden mit den Worten "Ja dann ..." und wollte mich der Filiale verweisen!!?? Ich entgegnete ihr, sie können den Kunden nicht aufzwingen ihre Haare kostenpflichtig bei ihnen waschen zu lassen, wenn dies nicht von Nöten ist, um sie geschnitten zu bekommen!! Darüber hinaus werde ich mich über sie und diesen Vorfall beschweren! 

Zudem ist dies mehr als Kundenunfreundlich und stellt meines Erachtens den Tatbestand der Nötigung dar, wenn ein Kunde dazu gezwungen die Dienstleistung des Haare Waschens zu bezahlen, welche wie in diesem Falle nicht von Nöten ist!! Ich habe zudem beobachtet wie dieses Vorgehen bei allen mir nachfolgenden 5 Kunden so gehandhabt wurde, wo in einigen Fällen, sicherlich in keinster Weise, ein Waschen von Nöten gewesen wäre!!  Es mag Kunden geben welche solch eine korrupte Geschäftspraktik mit einem "egal" oder mit einer "Unwissenheit" quittieren! Gut für den Umsatz, strafrechtlich und moralisch aber relevant!!

Habt ihr auch schon ähnliches erlebt?

Friseur, Recht, Gesundheit und Medizin, Haare schneiden, Jura, Nötigung

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