Fristlose Kündigung ohne Mahnung oder Hinweis?
Hallo miteinander!
Mein Vermieter hat mich plötzlich per Brief fristlos gekündigt. Er hat mir zwei Briefe geschickt. In dem einen Brief steht, dass ich bis Mitte Januar alles ausräumen muss und in dem anderen, dass ich bis Ende Februar ausziehen muss. Aber das ist nicht wirklich das Problem, sondern eher die fristlose Kündigung. Mein Dauerauftrag für die Miete Ende im November und ich habe das nicht bemerkt. Also habe ich bereits 2 Monate lang keine Miete gezahlt. Das ist eben auch der Grund für die fristlose Kündigung. Er schrieb auch: „Über diese Summe habe ich nun beim Amtsgericht Stuttgart einen Mahnbescheid eingereicht.“ Das Geld ist kein Problem, ich habs aber halt nicht bemerkt, dass der Auftrag nicht mehr vorhanden ist. Ich hab bald meine Semesterprüfungen und jetzt muss ich auch noch ausziehen, das macht mich fertig. Zudem hat er auch noch das hier geschrieben: „Außerdem erkläre ich hiermit Ihren Motorroller mit dem grünen Versicherungskennzeichen xxx als gepfändet über mein Vermieterpfandrecht. Es wird Ihnen hiermit untersagt, diesen vom Gelände xstraße x zu entfernen. Er wird nach Auszug versteigert und mit dem Erlös werden Ihre Schulden bedient. Sollten Sie den Roller doch entfernen, machen Sie sich strafbar und bekommen zu der schlechten SCHUFA - Eintragung durch das Mahnverfahren noch ein Strafverfahren.“
Kann ich etwas dagegen unternehmen oder muss ich ausziehen? Bitte helft mir!
Ergänzung: Der Vermieter hat mich auf die versäumte Miete vor der Benachrichtigung mit der fristlosen Kündigung nie aufmerksam gemacht. Habe ihn letzte Woche auf mal an der Haustür gesehen und da hat er mich auch nicht angesprochen
Erneute Ergänzung:
Er hat mir das hier auch geschrieben:
„Die fristlose Kündigung bleibt jedoch bestehen. Durch Bezahlen der Rückstände können Sie diese jedoch rückgängig machen.
Ich habe aber auch gleichzeitig die ordentliche Kündigung wegen der schuldhaften Verletzung Ihrer Vertragspflichten erklärt. Laut Mietvertrag haben Sie damit auf Ende des Semesters, also 28. Februar
2023 zu räumen.
Die Miete kann ich schon zahlen, aber soll ich das jetzt machen oder lieber erstmals zum Anwalt gehen?
4 Antworten
Also fassen wir zusammen:
- Die außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a BGB ist aufgrund der nachträglichen Begleichung aus der Welt (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB). Damit ist auch das Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB aus der Welt.
- Übrig bleibt die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die würde ich definitiv anfechten.
- Mir ist unklar, auf welcher Rechtsgrundlage die hier offenbar außerordentlich kurzen Kündigungsfristen basieren. Dazu wären weitere Angaben von dir bzw. der vollständige Mietvertrag notwendig.
Der Mietvertrag ist nicht sehr professionell geschrieben, ein Teil der Regelungen dort ist m. E. Unsinn.
Trotzdem kann ich nicht ausschließen, dass die Kündigung hier wirksam ist. Die entscheidende Frage ist, ob es sich um Wohnraum "zum vorübergehenden Gebrauch" handelt im Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 und § 573c Abs. 2 BGB handelt. Aus der zu Rate gezogenen Sekundärliteratur konnte ich dahingehend bislang keine klare Einschätzung generieren. Wenn dem so ist, wäre die Wohnung vom Mieterschutz ausgenommen, sowohl hinsichtlich der Kündigungsgründe, als auch hinsichtlich der Kündigungsfristen.
Hierbei ist nicht alleine auf die zeitliche Dauer abzustellen, die durchaus ein Jahr überschreiten kann, sondern insbesondere auch auf die Zwecksetzung des Gebrauchs.
Die Tatsache, dass dein räumliche Lebensmittelpunkt mutmaßlich in der hier gegenständlichen Mietwohnung liegt, gibt Grund zu der Annahme, dass dem nicht so ist, so zumindest die Argumentation der von mir überflogenen Erst- und Zweitinstanzlichen Rechtsprechung (welche wiederum die Argumentation eines Urteil des BVerfG zugrundelegt).
Unter den gegebenen Umständen würde ich derzeit beiden Parteien von einem Rechtsstreit abraten, der Ausgang scheint sehr ungewiss.
Dabei belasse ich es angesichts der späten Stunde erst mal bewenden.
Eine fristlose Kündigung kann man durch Nachzahlung des Rückständen innerhalb von zwei Monaten abwenden.
er hat jedoch das hier geschrieben: Die fristlose Kündigung bleibt jedoch bestehen. Durch Bezahlen der Rückstände können Sie diese jedoch rückgängig machen.
Ich habe aber auch gleichzeitig die ordentliche Kündigung wegen der schuldhaften Verletzung Ihrer Vertragspflichten erklärt. Laut Mietvertrag haben Sie damit auf Ende des Semesters, also 28. Februar
2023 zu räumen.
Das ändert die Sachlage. Eine ordentliche Kündigung kann dadurch nicht abgewendet werden. Am besten Miete sofort nachzahlen und mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht nimmt er die ordentliche Kündigung ja zurück.
Ne, der Vermieter hat im Schreiben erwähnt, dass er eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ausdrücklich widerspricht. Danke für deine Hilfe :)
Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden.
Sobald ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist kann der Vermieter fristlos kündigen.
Die fristlose Kündigung kannst Du aber heilen (unwirksam machen) indem Du umgehend den kompletten Rückstand zahlst.
Sofern dir in den letzten 2 Jahren nicht schonmal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt wurde.
Die fristgerechte Kündigung bleibt allerdings wirksam.
Aber nicht zum 28.02.
Außer Du hast die Kündigung schon im November, spätestens aber am 3. Werktag im Dezember bekommen.
Danke! Weiß du vielleicht wann die fristgerechte Kündigung wirkt?
Das kommt auf das Datum des Zugangs und die Wohndauer des Mieters an.
Beispiel: Zugang nach dem 3. Werktag im Januar, aber vor dem 3. Werktag im Februar und Wohndauer unter 5 Jahre zum 30. April.
Vielen Dank dir anitari, das beruhigt mich ein wenig :) Ich stehe in deiner Schuld
Ein Dauerauftrag endet nicht einfach so:
- Entweder hast du die Bank gewechselt, ohne deine Daueraufträge mitzunehmen,
- oder du hast den Dauerauftrag beendet;
Irgendwas stimmt an deiner Geschichte also nicht. Sei ehrlich, was hast du wirklich gemacht?
Außerdem sollte man schon zumindest monatlich in der Bank-App nachgucken, wie viel Geld am Konto ist. Und wenn man da merkt, dass der Vermieter noch nix bekommen hat, dann hätte man noch rechtzeitig überweisen können.
gerade bei der ersten Wohnung kann mal was schief gehen Punkt das ist absolut nicht ungewöhnlich. ungewöhnlich ist hier eher der Vermieter der komplett über das Ziel hinausschießt und auch nochauch das Mofa klaut
Doch wirklich! Bei der Sparkasse kann man ein Datum setzen wann der Dauerauftrag enden soll. (Siehe Sparkassenapp > Daueraufträge) Ich habe ein finales Datum gesetzt, da ich zum ersten mal einen Dauerauftrag gemacht habe und ich dachte, dass es sicherer wäre wenn ich den Dauerauftrag zeitlich begrenze. Ich weiß ist dumm gewesen. Das Geld ist wirklich kein Problem, ich kanns auch jederzeit überweisen. Das stimmt, dass ich meine App regelmäßig checken sollte und das mach ich auch, jedoch habe ich nicht an die Miete nicht gedacht, da es auch keine Überweisung ja gab und ich somit gar nicht daran gedacht habe
Da ist also das Problem: Daueraufträge sollten NIEMALS ein Enddatum haben. Weil kündigen kann man sie ja sowieso jederzeit. Ein Anruf oder Besuch bei der Bank reicht da schon.
Und das erklärt sich ja auch von selbst: Willst du für etwas nichtmehr zahlen, denkt man automatisch daran, den Dauerauftrag zu kündigen. Da muss man nicht ein automatisiertes Enddatum festlegen.
Das merkt man doch, ob sich plötzlich Geld ansammelt, das ansonsten gar nicht da war.
Danke!!
Darf ich dir den Mietvertrag privat (GuteFrage Privatchat) zukommen lassen?