Ich habe hier einen Fall, indem der Bundeskanzler mit seiner Partei A wegen des von ihnen eingeschlagenen Reformkurses in Bereich der Energiepolitik massiver Kritik untersetzt ist (auch Parteiintern nimmt die Anzahl der Gegner des Reformprogramms zu), woraufhin der Bundeskanzler sich veranlasst sieht, dass Misstrauen der Abgeordneten aussprechen zu lassen. Der Bundespräsident löst daraufhin den Bundestag auf und eine fraktionslose Abgeordnete sieht sich in ihren Rechten als Abgeordnete (zu Recht ?) durch die verkürzte Legislaturperiode verletzt, da sie befürchtet ihren Sitz im Parlament zu verlieren.
Nun zu Frage:
Welche Vorteile hat ein Bundeskanzler, wenn durch die Vertrauensfrage eine Neuwahl stattfindet?
Ich verstehe es nicht, denn wenn viele Abgeordnete gegen den Reformkurs sind und auch Parteiintern die Anzahl der Gegner des Reformprogrammes zunimmt, so wird der Kanzler bei einer Neuwahl doch erst Recht seine Macht verlieren und abgesetzt werden....oder nicht ?