Ist es erlaubt Note nachträglich zu verschlechtern?
Hallo!
Ist es dem Lehrer erlaubt, meine Abfrage Note im Nachhinein zu verschlechtern? Muss er, wenn es erlaubt ist, Gründe für die Veränderung nennen?
Zur Information: Gehe auf ein bayerisches Gymnasium, vllt könnt ihr eure Aussage mit einem Verweis auf die Gymnasialordnung von Bayern belegen/noch glaubhafter machen.
4 Antworten
Im Prinzip hatte ich als Fachbetreuer sogar die Aufgabe die Korrektheit der Notengebung der Kollegen zu kontrollieren und nötigenfalls (z.B. bei übersehenen Fehlern) korrigierend einzugreifen. Wie das im Einzelfall gehandhabt werden soll, kann innerhalb der Fachschaft festgelegt werden, wenn der Fachbetreuer zustimmt. Die Note im Jahreszeugnis wird aber von der Lehrerkonferenz auf (durch die Einzelnoten begründeten) Vorschlag des Lehrers festgelegt und gilt deshalb als Verwaltungsakt. Dieser kann zu Ungunsten des Betroffenen nicht verändert werden.
Er kann deine Note verschlechtern im Nachhinein. Er sollte es natürlich begründen können.
Und er kann Dir auch jeder Zeit eine weitere schlechte Note geben. Z. B. für eine weitere mündliche Abfrage.
Es ist nicht verboten. Aber natürlich muss er dir auf Nachfrage erklären, wie deine Noten zustandekommen.
Naja, was heißt "im Nachhinein"?
Aber ja, kann er.