Kaufvertrag Wohnung - Kaufpreisausweisung

Hallo zusammen,

ich möchte mir eine Wohnung kaufen. Jetzt wurde mir der Kaufvertrag zugesendet. Das meiste das drinsteht und mir erst seltsam vorkam konnte ich mir durch einlesen klären. Ich habe aber noch Probleme bei der Formulierung oder dem Sinn der folgenden Textpassage. Insbesondere auf den Fett-markierten Teil

Beginn der Vorpassage:

Der vereinbarte Kaufpreis von 55.000,00 - i. W. Euro fünfundfünfzigtausend

ist in voller Höhe zur Zahlung fällig zwei Wochen nach Absendung einer Mitteilung des amtierenden Notars an den Käufer per Einwurf-Einschreiben mit Durchschrift für den Verkäufer, worin bestätigt wird, dass

die für den Käufer bewilligte Vormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist,

dem Notar die erforderliche Verwalterzustimmung samt Nachweis der Verwaltereigenschaft in grundbuchtauglicher Form auflagefrei vorliegt,

Ende der Vorpassage

Beginn der betreffenden Textpassage

*...dem Notar für alle der Vormerkung des Käufers im Rang vorgehenden und nach dem Inhalt dieses Vertrages zu beseitigenden Belastungen sämtliche Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchtauglicher Form bedingungslos vor-liegen oder nur unter solchen Auflagen, die im Rahmen der Kaufpreisausweisung erfüllbar sind.

Die laut Fälligkeitsbestätigung des Notars von eingetragenen Berechtigten zur Lastenfreistellung geforderten Ablösungsbeträge hat der Käufer ohne Überprüfung ihrer Richtigkeit unmittelbar an die betreffenden Berechtigten für Rechnung des Verkäufers in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen. Insoweit tritt der Verkäufer seinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung an diese(n) abzulösenden Rechtsinhaber ab. Auf Zugang der Annahmeerklärung(en) wird vom Verkäufer verzichtet. Der Verkäufer bleibt hinsichtlich der so abgetretenen Teile des Kaufpreisanspruches jedoch zur Mahnung, Fristsetzung u.ä. berechtigt*

Ende Textpassage

Kann mir einer sagen ob dies eine normale Formulierung ist, oder ist da irgendein Hacken der mich zu irgendwelchen Kosten etc. verpflichtet?

Danke im Voraus

Christian

Wohnrecht, Kaufvertrag, Immobilien
Wesentliche Dinge zur Zwangsversteigerung Wohnung , geringstes Gebot, Eigentumsübergang, Räumung

Hallo, ein paar Fragen zum Thema Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung.

1) geringstes Gebot: - Verkehrswert lt. Gutachten = 100.000, - nehmen wir an, das geringste Gebot errechnet sich aus Gebühren des Verfahrens 2.000 und nicht gezahlte Grundsteuer 3.000, demnach 5.000. - 5/10 und 7/10 Grenzen sind noch nicht weggefallen => Demnach muss ich mindestens 50% bieten um überhaupt eine Chance zu haben (Gläubiger kann natürlich noch nein sagen). Mehr als 50% des Verkehrswertes will ich nicht bieten. Was ist nun mein Gebot? a) 50.000 oder 45.000 ? b) was ist das minimum, was ich zahlen muss (abgesehen von Grundbucheintragung etc.) 50.000 + 5.000 oder 45.000 + 5.000?

2) Absage durch Gläubiger: Angenommen Gläubiger sagt "Nein", wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis zum nächsten Termin, wenn dann auch die Grenzen wegfallen?

3) Wohnungsöffnung: Wenn der "alte" Eigentümer nicht mehr auffindbar ist gibt es wohl auch keine Schlüssel. Ich kann demnach die Tür aufbrechen (lassen), richtig?

4) Möbel Es stellt sich nach Öffnung heraus, dass die Wohnung zugemüllt ist. Ich wäre bereit alles zu entrümpeln. Darf ich das überhaupt? Oder muss ich dem alten Eigentümer ein Frist setzen? Was ist, wenn ich den nicht erreiche?

5) Hausgeld: Ich übernehme Eigentum bei Versteigerung und Zuschlag am 01.10.13 Annahme: "Alter" Eigentümer hat seit 01.01.12 (ja, ich meine wirklich 2012) - kein Hausgeld gezahlt - keine Grundsteuer gezahlt - keine Sonderumlage zum 01.07.13 lt. Eigentümerversammlungsbeschluss gezahlt Was muss ich davon noch nachzahlen?

Ich freue mich über genaue Antworten, bitte keine Mutmaßungen, wie "ich glaube" etc. Grüße

Zwangsversteigerung, Wohnung, Gericht, Immobilien, eigentuemerversammlung, Klage, räumung, Vollstreckung
3x mehr Grundsteuer nach Erbfall?!?

Folgender Sachverhalt: Erbfall eines Hauses inkl. Grund im Jahr 2013 in Sachsen-Anhalt: a) Heutiger Eigentümer war bereits seit ~ 10 Jahren im Besitz von 25% vor vollständiger Übernahme (im Wege des früheren Todes des Vaters) b) Mit Todesfall der Mutter in 2013 fordert das FA auf, wesentliche Angaben zum Haus und Grund zu machen in 2013 - wahrheitsgemäß wurde Ausklunft erteilt. c) Die Bislang von der verstorbenen Mutter beglichene Grundsteuer wird vom FA neu um den Faktor ~ 3,0 erhöht. d) Zusätzlich soll für die zurückliegenden ~ 4 Jahre (seit 01.01.2009) eine erhöhte Grundsteuer nachbezahlt werden. e) Haus aus Bj. 1910er f) Haus wurde (kurz) vor dem Mauerfall von den Eltern erworbem g) Eigentum ist nicht vermietet - also selbst genutzt

Drei wesentliche Fragen kommen bei mir empor: 1.) Ist es realistisch annehmbar, dass sich plötzlich die Grundsteuer derart erhöhen kann in Folge einer Erbschaft? 2.) Darf das FA einfach für zurückliegende Jahre die Grundsteuer erhöhen, obwohl die verstorbene Mutter die GrSt ordnungsgemäß bezahlt hat (allerdings eben einen weitaus geringeren Betrag - so wie ihn das FA auch damals gefordert hatte)? 3.) Gibt es eine Möglichkeit, an den theoretischen Einheitswert zu kommen, den das FA festlegt? Es wird eine GrSt von fast 150€ gefordert, bei einem Verkehrswert der Immo von ~ 20-35T€. Kann das hinkommen? Der Hebesatz beträgt (aus dem Kopf) etwa 350%.

Immobilien, Erbschaft, Grundstück
Hauskauf privates Gutachten weit unter dem Verkehrswert der Bank!

Hallo,

wir wollen uns ein haus kaufen und hatten zumindest bis eben eins im Auge.

Das haus ist beim Markler reserviert worden durch uns, da es wirklich schön ist und in unserer nachbarschaft ideal für uns liegt.

Das Problem der Verkaufspreis ist 147000 was auch durch die bank gedeck (der Bankgutachter sagt 145000 verkehrswert) wäre und den Kredit würden wir bekommen, nun haben wir einen eigenen Gutachter durchgeschickt und dieser bescheinigt uns einen wert von 120000 was ich finde etwas krass auseinanderliegt.

Der Markler hat uns nicht angerufen um dabei zu sein als der bankgutachter den verkehrswert festgelegt hat in sofern kann ich nichts dazu sagen was da gelaufen ist.

Unser Gutachter und auch einige Bekannten und ein anderer Markler, der allerdings mit meinem besten Freund verwand ist, haben uns mitlerweile vor dem Markler gewarnt und unser bankmensch hat mehrmals betont, dass er mit dem markler nichts zu tun hat. Allerdings hat er uns privates über seinen urlaub erzählt (der bankmensch) und meine freundin hat einen witz dem markler gegenüber dazu gemacht (es ging irgendwas mit pferden) da erzählte uns der Markler von der Ranch die der bankmensch zu hause hätte ...

jetzt haben wir in der reservierung beim markler eine rücktritsklausel mit 1000 euro - ich weiß das das illegal ist und er nur 10% evtl 15% verlangen darf - soll man bei sowas offensichtlichem die Bankenaufsicht einschalten oder anzeige wegen betrugs machen.

der bankmensch sagte und das genau dieser markler immer sehr nah an die verkehrswerte kommt, er hätte wohl das selbe system ?!? Liegt hier systematischer betrug vor oder ist das immer so das die bank schaut das man den verkaufspreis auch als kredit bekommt - ich habe hier nicht das gefühl das meine hausbank hier in meinem sinne gehandelt hat

Wenns nötig ist kann man das haus noch bei immobilienscout finden, ich würde den link per pn schicken.

Bank, Immobilien, Hauskauf, Kreissparkasse
Immobilienmakler verlangt Rücktrittsgebühr, was tun?

Hallo,

ich habe mir über verschiedene Makler eine Wohnung gesucht. Als ich eine passende gefunden habe, habe ich die Mieterselbstauskunft unterschrieben. In dieser stand folgender Text-Absatz (Siehe Bild)

Dem Makler A habe ich gesagt, dass ich die Wohnung schnell benötige. Nun wurden aber immer stückchenweise weitere Informationen angefordert und ich bin langsam nervös geworden. Zum Schluss stand zur Debatte, dass der Vermieter eine Bürgschaftserklärung haben will. Dann habe ich die Initiative ergriffen und mich für eine andere Wohnung entschieden, wo ich wusste, dass ein schneller Einzug möglich ist (Makler B).

An einem Donnerstag habe ich dann Makler B angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich eine Wohnung von ihm mieten möchte. Makler A hat am Freitag angerufen und ich sagte ihm, dass ich keinen Bürge gefunden habe und daher die Wohnung nicht nehmen kann. Am Samstag habe ich dann die Wohnung von Makler B gemietet.

Am Montag meldet sich Makler A bei mir und meinte, ich müsste die Bürgschaft nicht nachweisen. Auf diese Antwort habe ich gesagt, dass ich mich bereits für eine andere Wohnung entschieden habe, da ich die Wohnung bis Sonntag gebraucht hätte und nicht bis Montag. In der gleiche Woche erhielt ich eine Rechnung mit einer Bearbeits-/Reservierungsgebühr für die Stornierung/Rücktritt vom Mietvertrag.

Ich habe weder eine Reservierung unterschrieben, noch bin ich vom Mietvertrag zurückgetreten. Was meint Ihr, muss ich die Rechnung tragen oder nicht?

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Wohnung, Gebühren, Mietrecht, Immobilien, Rücktritt
Immobilienmakler - ab wann Provision?

Hallo zusammen! Ich möchte folgenden Fall schildern: Mein Mann und ich sind schon seit längerem auf der Suche nach einem geeigneten Haus für uns zum Kauf. Vor etwa eineinhalb Jahren sind wir im Internet über eine Immobilie gestolpert, die offensichtlich von privat veräußert werden sollte (es war keine Makleradresse hinterlegt sondern nur eine Telefonnummer.) Dieses Objekt schien uns einigermaßen interessant. Im Expose stand die volle Adresse des Hauses, sodass wir unverbindlich vorbeifahren konnten, um es erst einmal von außen zu betrachten. Da wir zu diesem Zeitpunkt erst noch etwas "den Markt" sichten wollten, nahmen wir zunächst Abstand davon. Etwa 8 Wochen später haben wir in der Zeitung eine Suchannonce geschaltet, auf die sich ein Makler meldete und uns eben die selbe Immobilie anbot. Da wir aufgrund der Adressdaten wussten, dass es sich um eben dieses Objekt handelt, haben wir nicht darauf reagiert, aber ich habe die Telefonnummer des Maklers zu dem Expose aus dem Internet gelegt und abgeheftet. Jetzt - eineinhalb Jahre später haben wir immer noch kein besseres (für uns passenderes Haus) gefunden und haben die alten Exposes nochmal hervorgekramt. Ich habe die Telefonnummer, die ich zu dem Expose gelegt hatte, angerufen und einen Besichtigungstermin vereinbart. Schlussendlich ist es so, dass wir nun doch nach reiflichem Überlegen das Haus kaufen möchten. In einem Gespräch mit dem Eigentümer wurde uns mitgeteilt, dass der Eigentümer mit dem Makler keinen Vermittlungsvertrag hat (er hat es ohne Vertrag in seinen Vermittlungspool aufgenommen). Auch wir haben mit dem Makler keinen Vertrag. Das alte Expose von vor eineinhalb Jahren hatte der Eigentümer selbst inseriert. Der Makler möchte allerdings von uns jetzt eine Provision von 5,67% des Kaufpreises, mit der Begründung, dass er das Objekt ja in der Werbung habe. Nun meine Frage: Kann ein Makler eine Vermittlungsgebühr verlangen, obwohl weder der Eigentümer noch wir einen Vertrag mit dem Makler vereinbart haben, zumal wir nicht mal ein Expose vom Makler bekommen haben, indem die Konditionen erläutert sind? Vielen Dank fürs Lesen dieses langen Textes :)

Recht, Immobilien, Vertrag, Makler
Neubau oder sanierter Altbau?

Hallo liebe Gute-Frage Team User,

wir stehen kurz davor uns eine Wohnung zu kaufen, hatten eigentlich auch schon das passende Objekt gefunden, allerdings rät uns jetzt im Bekanntenkreis leider jeder etwas anderes. Jetzt haben wir zwei Objekte mit ca 110 qm im Auge:

Einerseits haben wir einen 1997 grundsanierten Altbau in einem klassischen 4 stöckigem Berliner Wohnhaus im Auge. Es ist eine schöne Wohnung, ohne große Schnörkel, Deckenhöhe 2.95 m, im 2.Stock. Die Wohnung würde noch auf Kosten des Verkäufers renoviert werden, wie zB neues modernes Bad, neuer Boden, Grundrissanpassung etc Der Schnitt der Wohnung gefällt uns sehr gut, auch wenn sie nur im Seitenflügel liegt und wir eine reine Ostausrichtung hätten. An dem Haus würde uns im ersten Jahr allerdings erwarten dass das Dachgeschoss zu Wohnungen ausgebaut wird. Und die nächsten Jahre öfter mal so eine kleine Renovierung einer Wohnung anfallen wird. Die Lage des Hauses ist an einer ruhigen Straße an einem Park in guter Prenzlauer Berg Lage.

Alternative wäre Neubau:

Das Objekt wäre in zwei Jahren fertiggestellt. Es handelt sich um einen schönen modernen Nebau mit großen Fenstern, einer Deckenhöhe von 2,85 m und einer hochwertigen Ausstattung. Sie würde uns ca 15% mehr kosten. Die Lage wäre sehr ähnlich, tendentiell einen kleinen Tick schlechter, aber die Wohnung ist auch nur 500 m von der anderen entfernt. Allerdings geht die Ostseite der Wohnung in Richtung einer 4 spurigen stark befahrenen Straße und dort fahren auch Tram und die Hochbahn (Ubahn), das macht ca 50% der Wohnung aus. Die Fenster sind 3fach verglast. Die Westseite der Wohnung läge ruhig Richtung Park.

Was sind eure Erfahrungen? Lieber Altbau oder Neubau? Wie entwickelte sich der Wiederverkaufswert solcher Immobilien und gibt es Unterschiede bei der Vermietung bzgl Preis?

Vielen Dank schonmal im voraus

Wohnung, Berlin, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung, Wohnungskauf
Immobilienmakler als Quereinsteiger werden?

Guten Tag liebe User, wie schon der Titel sagt frage ich mich,ob es sinnvoll bzw. machbar ist als Quereinsteiger Immobilienmakler zu werden. Derzeit bin ich in einer komplett anderen Richtung Unterwegs. Ich arbeite als Elektromonteur und somit in der Techniker Branche tätig. (nicht mehr als Auzubildener) Schon seit längerem interessiert mich diese Berufsrichtung. Und nein,ich habe nicht einfach zu viel "Mieten,Kaufen,Wohnen" auf Vox geguckt. Bei mir besteht einfach ein riesiges Interesse and Immobilien. Gucke eigendlich jeden Tag ohne wirkliches Grund nach Häusern,Wohnungen etc und vergleiche Preise oder schau einfach nur. Auch dieser direkte Kundenkontakt und das Organisieren wäre genau das richtige für mich. Dazu kommt das ich meinen aktuellen Beruf zwar mag,das aber defintiv nichts fürs komplette Leben ist. Zu eintönig und ich fühle mich geistig komplett unterfordert. Selbst Papierstau im Drucker ist schon eine Herausforderung über die ich mich freue. Auch denke ich,dass ich mit 22 eigendlich noch alle Türen offen haben sollte. Zudem besitze ich die Studierfähigkeit (an Hochschulen). Man muss aber dazu sagen,dass ich mein Leben längst an mein Gehalt angepasst habe. Mal eben studieren gehen ist da wirklich nicht mehr so einfach möglich. Kommt dazu,dass ich mit meiner Freundin zusammen lebe,die noch zur Schule geht. Was haltet ihr für sinnvoll? Wie kann ich diesen "Traum" angehen? Fernstudium? Auf "gut glück" neben dem Beruf einfach mal testen? Würd mich wirklich sehr über Anregungen oder Geschichten eurer persönlichen Erfahrungen freuen :)

Leben, Beruf, Immobilien, Umschulung
Darf die Eigentümergesellschaft verbieten, dass wir einen Sichtschutz anbringen am Balkon?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Mein Lebensgefährte und ich wohnen im EG in einer Mietswohnung. Unser Vermieter ist der Eigentümer der Wohnung. Die restlichen Wohnungen werden durch die jeweiligen Eigentümer selbst bewohnt.

Nun haben wir letztes Jahr im Sommer einen Bambus-Sichtschutz auf unseren Balkon angebracht den wir nach 2 Wochen wieder entfernen mussten, da die Eigentümer gesagt haben, dass dieser nicht zum Bild der Aussenfassade passt. Anstandslos haben wir diesen entfernt. Unser Vermieter ist seit dem letzten Jahr nun mit den Eigentümern der übrigen Wohnungen dran, eine Möglichkeit zu finden, um uns unsere Privatsphäre auf dem Balkon zu gewähren, diese stellen sich jedoch iwie quer.

Jetzt bei der vergangenen Eigentümerversammlung haben diese beschlossen, dass wir keinen Sichtschutz anbringen dürfen. Unser Balkon ist von jedem der umliegenden Häuser zu sehen und der Weg zu unserem Haus führt an unserem Balkon vorbei. Alle anderen Eigentümer haben alle eine Markiese, Seitengläser o.ä als Sichtschutz für deren Balkone. Bei uns ist dies nun nicht erlaubt.

Meine Frage ist, was ich dagegen tun kann und ob ich überhaupt irgendein Recht habe. Unser Vermieter ist zum glück auf unserer Seite und will das auch für uns durch boxen aber er sagt auch ihm sein die Hände gebunden.

Was kann mir passieren wenn ich einfach gegen deren Willen einen Sichtschutz anbringe? Mein Freund ist sehr verärgert, da unsere Tochter gerne im Sommer in ihrem Planschbecken sitzt und spielt und wir nicht wollen das sie von jedem (halb)nackt gesehen wird...

Für ernst gemeinte Antworten wäre ich dankbar, auch die übrigen "dummen" Kommentare verzichte ich im Vorfeld.

Danke an alle ernst gemeinten Antworten. Viele Grüße

Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Balkon, Sichtschutz, Weg
Rechtliche Fragen Pferdehaltung am Haus

wie ist das mit Pferdehaltung am Haus? gibt es da Gesetze zu? bzw ,muss ich das iregndwo beantragen oder erlauben lassen? Hintergrund: Wir haben jetzt einen eigenen Hof ,möchten uns aber örtlich verändern,..ich habe seit 8 Jahren meine Pferde bei mir am Haus und möchte es auch nicht mehr anders. Jetzt haben wir eine Immobilie im Auge ,..grosses Haus,grosses Grundstück und grosses Aussengebäude,was für uns als Offenstall ideal ist.Jetzt möchten wir natürlich vorher sicher sein,das es erlaubt ist,dort Pferde zu halten und haben auf der Gemeinde nachgefragt,..die haben uns an den Landkreis weiter verwiesen und die meinte wir müssten einen Bauantrag stellen,..und dann angeben,wieviele Pferde wir haben,ob wir gewerblich oder privat sind und was wir als Aussenanlagen machen wollen.Das ganze dauert dann sechs 6 Wochen.Wir wollten eigentlich schon nächste Woche zum Notar und das kaufen... Die Zeit haben wir also gar nicht.Baulich verändern wollen wir nix,..Räume sind ja vorhanden,deswegen ist es ja so ideal für uns. Es liegt am Dorfrand,direkt am Feldweg in einem Wohn/Mischgebiet,..wir dürften also sogar ein Gewerbe anmelden.Unsere Frage,..wenn wir einfach die Pferde dort einziehen lassen und es dem Nachbarn oder der Gemeinde nicht gefällt,..was kann passieren?? Geldstrafe? oder Abschaffung? Dann wollten wir zusätzlich Weiden direkt am Haus pachten...ist zzt noch Acker,..da sagte man uns,...wir als Privatmensch dürften das nicht einzäunen,..das darf nur ein Landwirt mit Tierhaltung?? oh mann...wer kennt sich aus?

Pferd, Recht, Immobilien, Pferdehaltung
Verkauf von Grünland steuerpflichtig?

Hallo, ich habe zum 01.05.2003 2 kleine Grünlandflächen (7+22.000qm) im Zuge der vorweggenommen Erbfolge von meiner Oma per notariellen Vertrag (vom 21.05.2003) übertragen bekommen. Nun beabsichtige ich, die Flächen an die Pächter zu verkaufen. Es ist kein Bauerwartungsland und es gibt keine Milchqoute, die mitzuveräußern wäre. Ein hoher Preis wird auch nicht erzielt werden, da die Wiesen auch noch schön feucht sind. Ich habe für die Flächen nie Pacht bekommen, die wurde meines Wissens an meine Eltern gezahlt, zu denen ich keinen Kontakt habe. Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb inkl. aller Flächen wurde 2005 komplett (inkl. Hofstelle etc.) verkauft, bzw. gepfändet, meine Eltern zogen weg und lediglich die von mir genannten Flächen blieben in meinem Besitz. Da ich vom Finanzamt keine zufriedenstellende Aussage bekam, ob beim Verkauf Steuern anfallen würden, frage ich nochmal hier. Die Auskunft lautete, dass der Verkauf steurfrei wäre, solange die Flächen in mein Privatvermögen übergegangen wären. Die Spekulationsfrist könnte allerdings eine Rolle spielen, sollten die Flächen zum Schenkungszeitpunkt vom Betriebsvermögen in Privatvermögen übergegangen sein. Sollte die Spekulationsfrist keine Rolle spielen, so könnte vom FA maximal der tatsächliche Gewinn (Bodenertragszahl x 8 - erzielter Kaufpreis) besteuert werden. Ist das soweit richtig?

Wie kann ich festellen, ob es sich um Betriebs oder Privatvermögen handelt?

Der notarielle Vertrag über die Erbschaft besagt, dass ich die Flächen zum 01.05.2003 übernommen habe, mit allen Rechten und Pflichten, wobei der Vertrag selber vom 20.05.2003 ist. Bis wann läuft ggf. die Spekulationsfrist?

Zur Info: Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und habe weder ein Gewerbe noch Interesse an Landwirtschaft:-)

Viele Grüße Mark

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verkaufen, Steuern, Landwirtschaft, Immobilien, Grönland
Ist ein mündlicher Kaufvertrag beim Hauskauf gültig?

Hallo..

Also ich hab folgende Frage. Wir haben uns im Januar ein Haus angeschaut, was uns sehr gut gefallen hat. Wir haben uns mit dem Verkäufer und dem Makler geeinigt und sind dann natürlich los und haben uns um die Finanzierung gekümmert. Leider hat diese nicht geklappt und ich hab es dem Makler gesagt. Hab ihm gesagt, dass ich einen Antrag bei der N-Bank stellen werde und es noch dauern kann. Darauf hin sagte er, dass er das Haus zum Verkauf in die Zeitung setzen will. Ich hab ihm gesagt, dass ich damit einverstanden bin, da ich die Leute nicht noch länger warten lassen will. Jetzt vor ein paar Tagen hab ich die Zusage von der N-Bank bekommen und hab mich bei dem Makler erkundigt ob das Haus noch da ist und er sagte, dass es noch da sei und er es nicht mehr reingesetzt hat, weil er ja wusste dass ich den Antrag stelle und er es für uns zurückgestellt hat. Heute hab ich dann im Internet ein anderes Haus gesehen, was viel günstiger und auch von der Lage her besser ist als das andere Haus. Mein Mann ist jetzt am überlegen ob wir nicht doch das günstigere nehmen. Wir haben nächste Woche die Termine bei den Banken für das erste Haus (was mir auch besser gefällt). Was ist jetzt, wenn wir uns doch für das günstigere entscheiden? Haben die Verkäufer von dem ersten Haus irgendwelche Ansprüche uns gegenüber? Wir haben nichts schriftliches und ich hatte ja auch gesagt, dass er es wieder zum Kauf freigeben kann. Klar warten die Leute jetzt schon sehr lange auf uns und ich fühle mich auch nicht so gut bei der Sache, aber mein Mann meint, dass das günstigere Haus halt für uns besser ist (geldmäßig) und auch von der Lage her. So müssten meine Kinder halt nicht die Schulen wechseln und es ist halt näher am Zentrum. Mein Mann sagt auch, dass wenn der Makler nen Käufer gehabt hätte, dann hätte der Makler auch nicht auf uns gewartet. Bin etwas hin- und hergerissen. Vor allem hab ich etwas Angst, dass die dann irgendwie Schadensersatz verlangen oder so. Die haben nämlich auch schon ein Haus gesehen, was die dann kaufen wollen. Geht das, wenn man nichts schriftliches hat? Sie waren beim Gespräch zu 5. und wir waren zu 4. Hatte meine Bruder noch mitgenommen und seine Frau und die sind halt ne Erbgemeinschaft..

Bin mal auf die Antworten gespannt. Danke

Immobilien, Rücktritt
Kann man ein Sondernutzungsrecht für KFZ-Stellplätze zuweisen ohne Eigentum zu besitzen?

Hallo,

brauch kurz eure Hilfe! Ich erkläre kurz die jetzige Situation. Ich habe mir vor einem halben Jahr eine Eigentumswohnung mit Garage in einem 3 Parteien Haus gekauft. Vor dem Haus ist ein kleiner Hof mit 3 weiteren KFZ-Stellplätzen (der gesamte Hof ist Gemeinschaftsgrundstück inkl. der Stellplätze) , diese wollte der Verkäufer jeweils für 5000 Euro anbieten als Sondernutzungsrecht für ein Stellplatz. Allerdings habe ich mir anfangs kein Sondernutzungsrecht gekauft und die Nachbern auch nicht. Bisher haben wir einfach geparkt, wo grad frei war. Da wir nicht mehr Autos haben als Stellplätze hat das wunderbar funktioniert.

Jetzt wo schon alle drei Wohnungen Verkauft sind und der Verkäufer kein Eigentum mehr an dem Haus besitzt, hat er uns nochmals (halbes Jahr später) das Sondernutzungsrecht zum kauf angeboten, da er sonst anderweitig die Stellplätze nutz. Darauf hin haben wir (mein Nachbar und ich) zugesagt. Der Termin beim Notar war auch schon, letzte Woche Freitag (22.03.13).

Meine Frage ist nun, ob er uns überhaupt ein Sondernutzungsrecht für die Stellplätze rein rechtlich verkaufen darf, da er kein Eigentum mehr an dem Haus bzw. Hof besitzt? Oder darf er das Sondernutzungsrecht auch zu einem späteren Zeitpunkt vergeben?

Hab auch schon beim Grundbuchamt angerufen, jedoch konnten die mir auch keine eindeutige Antwort geben.

Falls relevant: In der Teilungserklärung sind die Stellplätze auch als Stellplätze aufgeführt aber nicht zu den jeweiligen Wohnungen zugeordnet.

Bin für jede Antwort dankbar!

MfG

KFZ, Recht, Immobilien, Eigentumswohnung

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