Grundstückspreise für nicht bebaubares Bauland?

Meine Frau und ich möchten einen Resthof in Mecklenburg Vorpommern kaufen. Dieser besteht aus drei Gebäuden, die alle so marode sind, daß ein Abriß eigentlich geboten ist.

Nur da das Objekt im Außenbereich liegt, dürfte dort nichts neu gebaut werden.

Das Gelände besteht gemäß Flächennutzungsplan von anno dazumal aus drei Teilen:

Bauland. Damit ist die Hofstätte gemeint, die bebaut ist, aber nicht wieder bebaut werden dürfte. Dann gibt es einen Teil Ackerfläche und einen Teil Wald.

Da die Gebäude so marode sind, ist die Verkäuferin ebenfalls der Ansicht, daß für das Objekt eigentlich nur die Grundstückswerte herangezogen werden können.

Hierfür habe ich beim zuständigen Bauamt Zahlen bekommen. Für die Hoffläche wurden mir als Bauland 40,00 €/m² genannt.

Es liegt der Verkäuferin ein Angebot vor von einem Interessenten, die ihre anderen 32 ha Land kaufen möchte, der die Hofstelle auch nehmen würde, aber nur wenn er die Gebäude abreissen dürfe, um dort Ackerfläche draus zu machen.

Da dann ja noch die Abrißkosten anfallen würden, wird der doch niemals 40,00 €/m² zahlen, oder?

Wir möchten einen fairen Preis aushandeln, ohne die Verkäuferin über den Tisch zu ziehen, aber wir werden jeden Euro brauchen, die Gebäude wieder herzustellen.

Nun meine Frage:

Ist es angemessen, für das Gelände, daß ja heute faktisch kein Bauland in dem Sinne ist, daß man dort eine Baumaßnahme genehmigt bekäme, diesen Preis in voller Höhe zu veranschlagen?

Immobilien, bauland, Baurecht
Makler kontaktiert ohne Auftrag / gibt Daten weiter / vermittelt ohne Auftrag

Hallo,

ich vermiete eine Wohnung. In meiner Immowelt Anzeige und Anzeige in der lokalen Zeitung weisse ich ausdrücklich darauf hin dass die Wohnung Provisionsfrei vermietet wird und ich nicht von Maklern kontaktiert werden möchte. Ich vermiete von Privat an Privat da ich meine Mieter kennenlernen möchte. Trotz nachfrage bei jeder Kontaktaufnahme gibt es Menschen die einem ins Gesicht lügen und dan doch mit einem Kunden ankommen um von diesem mehrere tausend Euro Provision zu kassieren. Diese schicke ich wenn ich es dann sehe weg. Dann ärgere ich mich über die verlorene Zeit.

Heute wurde jedoch der Vogel abgeschossen, ein Makler gab sich, auf Nachfrage, als Familienmitglied der Interessenten aus. Den Kunden dieses Maklers war diese Vorgensweisse so offensichtlich peinlich dass sie mich nach der Besichtung Informierten und mir das Expose des Maklers in die Hand gaben. Der Makler hatte das Expose das ich in Immowelt eingestellt habe kopiert, inklusive Fotos und meiner Beschreibung. Er hat den Hinweis auf provisionsfrei und von privat an privat gelöscht, meine Kontaktdaten gelöscht und die Kopf und Fusszeile seiner Firma eingefügt. Dann hat er noch die Privisionsforderung hinzugefügt. Auf seiner Homepage das gleiche.

Dagegen möchte ich vorgehen.

Ich hätte Ihm eine E-Mail geschrieben und um Löschung der Daten die er von mir gestohlen hat auffordern und mich nie mehr zu kontaktieren, ich hätte Ihm 2 Tage gegeben. So wie ich Ihn einschätze wird er darauf nicht eingehen. Wie ist meine weitere Vorgehensweise?

Betrug, Recht, Immobilien, Makler, unlauterer Wettbewerb
Beim Hauskauf falsche Grundstücksgrenzen gezeigt bekommen. Wer übernimmt Folgekosten?

Hallo und liebe Güße,

wir haben folgendes Problem.

Meine Frau und ich haben uns ein Haus+Grundstück im ländlichen Raum gekauft. Zum entsprechenden Grundstück gehören mehrere Nebengebäude sowie ein kleiner Teich. Das Grundstück wurde vom Makler mit allen Nebengebäuden dem Teich usw. vorgestellt. Man hat sich geeinigt, die Finanzierung ist abgeschlossen, der Kaufvertrag notariell durchgeführt. Der Kaufpreis ist jedoch noch nicht bezahlt (erst nach Auflassungsvormerkung). Makler und Notar sind jedoch schon bezahlt. Nun stehen im Zuge des Bodenordnungsverfahrens in kürze Hofraumverhandlungen an. Hier ist uns erst bei einer Flurkarte (in Form eines Luftbildes) aufgefallen, dass ein Teil des Grundstückes (welches Stallungen und den Teich enthält), welches vom Makler und den Vorbesitzern zum Grundstück als dazugehörig präsentiert wurden in ein anderes Flurstück gehören. Im Exposé des Maklers war zwar auch eine Flurkarte enthalten, die zwar auch der des Luftbildes entspricht, jedoch ist mir als Leie das nicht aufgefallen. Jetzt muss man im Rahmen der Hofraumverhandlungen sehen ob dieses Stück vom Nachbarn abgegeben wird. Unser Grundstück sind ca 3000 m2 der fehlende teil ca 430 m2. Was meint Ihr. Wie sollten wir weiter verfahren? Und wer muss für die Kosten aufkommen?

Wir, weil wir so "dumm" waren und es auf der Flurkarte des Maklers nicht selbst gesehen haben oder Verkäufer und oder Makler weil sie das ganze als dazugehörig beschrieben haben.

Würden uns über Hinweise sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Recht, Immobilien
Umstellung von einer Öl- auf eine Fernwärmeheizung - welche Kosten umlegbar? Wer kennt aus?

In 6 Monaten soll die Energieversorgung eines Mehrfamilienhauses von einer im Keller befindlichen 15 Jahre alten Ölheizung auf Fernwärme (erzeugt von einem Blockheizkraftwerk) umgerüstet werden. Eine Berechnung weist aus, dass hierdurch ca. 37 % Energiekosten für die Mieter eingespart werden können und das der Anschluss an das Fernwärmenetz weiterhin ca. 5 % günstiger sei als der Einbau einer modernen Gasbrenntwerttechnikanlage. daher möchte der Vermieter auf Fernwärme umstellen. Die Kosten hierfür schlüsseln sich in 3 Bereiche auf: 1.) leistungsbezogener Baukostenzuschuss an den Fernwärmelieferant in Höhe von 5 700 €. Diese Position beinhaltet die Kosten des Hausanschlusses (Leitungstrasse vom Verteilerbereich bis zur Hausanlage und bis zur Übergabestation sowie die Fernwärmeübergabestation) 2.) Installationskosten in Höhe von 5200 € (Rohrleitungen im Hause, Mischergruppe, Pumpen, usw.) und 3. die Demontagekosten für den Rückbau der alten Heizung nebst großem Öltank in Höhe von 4200 €. Die Gesamtkosten der Umstellung betragen somit ca. 15 100 € (die Gasbrennwerttechnik würde ca. 11 500 € Kosten verursachen). Welche dieser Kostenpositionen sind als Modernisierungsumlage ( 11% der Jahreskosten) auf die Bewohner (Mieter) in jedem Falle umlegbar und welche keinesfalls ?? Welche Schwierigkeiten könnten bei der Umstellung bzw. Umlegung auftreten ? Wer kann hierzu (insbesondere zu den umlegbaren Positionen) QUALIFIZIERTE und KONKRETE Angaben bzw. Hinweise geben ?? Allen Hinweisgebern vorab schon einen herzlichen DA N K !

Recht, Mietrecht, Immobilien
Grundstücksrecht/Grenzbebauung

Nach dem ich ein Grundstück gekauft habe und es vermessen wurde, hat man festgestellt daß das Uralte Haus auf dem Nachbargrund genau auf der Grenze steht. Ein nachträglicher Anbau sogar auf meinem Grund steht. Mich stört das nicht weil die alte Hütte von der Eigentümerinn nur ganz selten genutzt wird sie in der Schweiz wohnt. Sie war nach der Vermessung selber sehr überrascht was da raus kam. Nun ist die Situation so daß sie weder ihr Grundstück noch ihr Haus betreten kann ohne über andere Grundstücke zu gehen. Eine Zufahrt ist aus baulichen Gründen schon gar nicht möglich. Auf einer Seite des Grundstücks läuft die Bundesstrasse, die so etwa auf Oberkannte des Fensters von der Höhe her ist. Eine Seite ist durch einen Bach, von dem aber beidseitig 2m jemand anderem gehören, und die letzte Seite abgesehen von der an der ich bin geht ins leere. Eine Zufahrt ist nur möglich wenn eine Brücke über den Bach gebaut wird. Aber auf der andwren Seite sind zwar keine Baugrundstücke (Moorgebiet) aber da wird keiner eine Strasse zu lassen. Ok nun nach langer hoffentlich auch einigermassen verständlicher Beschreibung die Frage . Kann die Eigentümerinn beim Verkauf auf so eine Art "Gewohnheitsrecht " hinweisen.? Sie ist dort geboren und hatte mit den Nachbarn des Grundes ( da stand ein Bauernhof drauf wurde aber abgerissen) der jetzt mir gehört ein inniges Verhältnis. Sie hat jetzt eigentlich keinen Zugang zum Grundstück, von keiner Seite her. Vor drei Jahren musste sie sogar das ganze Dach abdecken und mit Bitumenschindeln eindecken lassen weil das Dachgebälk die Last der Dachziegel nicht mehr getragen hat. Manchmal habe ich richtig Angst wenn zB. ein Unwetter tobt, oder die wahnsinns Schneemassen die wir letzten Winter hatten ( bei der ungeheizten Hütte bleibt ja alles oben, die Dachneigung ist auch nicht stark) Denn unsere Stromversorgung geht noch über Oberleitungen und die alte Hütte von ihr ist die letzte am Strang. Wenn die Bude zusammen bricht reißte es mir den Dachstuhl zusammen. Hab mir schon mal das Fachwerkgebälk angeschaut. Mit des blosen Hand kann ich am untersten Querbalken des Mauerwerks das verfaulte Holz heraus nehmen. Ich bin mir nicht sicher ob diese alte Hütte überhaupt versichert ist. Zweite Frage. Hab ich das Recht einen Versicherungsnachweis von ihr zu fordern.

Haus, Versicherung, Recht, Immobilien, Baurecht, Gewohnheitsrecht, Grundstück, Nachbarn, Verkauf, Zugang
Immobilienmakler verzögert permanent den Kauf

Hallo allerseits, vor ca. 3 Wochen wurde ich auf ein kleines Haus mit Garten auf der Immoseite der Sparkasse aufmerksam. Ich machte eine Besichtigung mit dem Makler und wusste gleich: Das ist das Richtige für meinen Eigenbedarf. Ich sagte dem Makler sofort meine Kaufabsicht. Zu meiner Überraschung meinte er, das hätte noch viiel Zeit, ich solle mich in einer Woche wieder melden. Eine Woche später zweiter Termin, trotz meiner festen Kaufabsichstserklärung wurde ich mit dem Satz: "Uns läuft nix davon, reden wir in einer Woche drüber", abgespeist.

Mittlerweile meldete ich mich zweimal mit Handwerkern beim Objekt an und ermittelte mit seinem Kollegen der Finanzierungsabteilung die Details der Kreditaufnahme. Ich fragte den Makler konkret, ob es andere Interessenten geäbe, er meinte, es gäbe allgemein Interessenten, aber keine konkrete Kaufabsicht. Ich signalisierte ihm meine ein drittes Mal.

Mittlerweile signalisierte mir der Kollege der Finanzabteilung telefonisch, bei der Finanzierung gäbe es keine Probleme, wir sollen in 4 Tagen einen Termin machen. Ich ließ dem Makler sofort durch den Finanzberater ausrichten, dass ich das Objekt zusage, er könne es aus der Website nehmen.

Morgen früh hab ich das abschließende Finanzgespräch. Ich rufe heute den Makler an, um anschließend die Unterlagen mit ihm besprechen zu können. Plötzlich meint er, es gäbe einen anderen Interessenten, es wäre eh fraglich, ob der Eigentümer mir das Haus überhaupt gibt, da er den anderen Kunden ev. um drei Ecken kennt.

Meine Frage: Kann man sich gegen ein solches Verhalten des Maklers wehren?

Recht, Immobilien

Meistgelesene Beiträge zum Thema Immobilien