Garagen, Hof als Gemeinschaftseigentum bei Reihenhaus

Hallo,

bei einem Reihenhaus gibt es einen Hof, zwei Reihen Garagen und einen Privatweg die als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen sind (es gibt keine Teilungserklärung). Jedem einzelnen Haus ist eine Garage zugeteilt und jedes hat einen gewissen Anteil am Gemeinschaftseigentum. In einer der Garagen kommen alle Leitungen und Rohre für Strom, Gas, Wasser rein und werden von dort in die Häuser verteilt. Es gibt keine Hausverwaltung, sondern ein Eigentümer hat das übernommen und auch eine Haftpflichtversicherung für solche Zwecke abgeschlossen (wobei ich nicht weiß, was diese alles abdeckt).

Alle dazugehörigen Häuser sind auf eigenen Flurstücken und daher ansonsten vollkommen autark.

Wie verhält es sich hier mit Haftungsfragen bzgl. des Gemeinschaftseigentums bei:

  1. nicht erfülltem Winterdienst, Schneeräumen etc. (ist im Wechsel von den einzelnen Eigentümern zu erledigen) und daraus resultierenden Verletzungen durch Sturz – ist hier der einzelne Eigentümer, der den Räumdienst vernachlässigte, haftbar zu machen?
  2. Rohrbrüchen zwischen der Sammelstelle und dem eigenen Haus. Die Rohre sind im Eigentum jedes Einzelnen, aber was ist mit Folgeschäden, wie z.B. feuchtem Keller?
  3. Reparatur Regenrinne der Garagen?

Werden solche Kosten immer auf alle Eigentümer umgelegt? Oder greift hier auch in bestimmten Fällen das Verursacher-Prinzip?

Es wäre toll, wenn jemand etwas fundiertes Licht ins Dunkel bringen könnte.

Danke schomal!

Recht, Immobilien, Haftung, Hauskauf, Reihenhaus, Gemeinschaftseigentum
Immobilienkauf abgebrochen. Wer trägt die Notarkosten
Kauf einer immobilie platzt, weil der Verkäufer keinen Energieausweis vorlegt. Wer trägt die Kosten für den Notar ?

Ich wollte mir eine, über eine Bank angebotene, Eigentumswohnung kaufen. Beim ersten Gespräch mit dem Makler erklärte ich unmissverständlich, dass ich den Energieausweis vorgelegt haben will. Da er den nicht in den Unterlagen hatte, versprach er, sich darum zu kümmern.

Es wurde ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

Kurz darauf erhielt ich die Information, dass der Verkäufer keinen Energieausweis hat. Kurze Zeit später schrieb der Makler per e-mail, dass ein Ausweis beantragt wurde.

Inzwischen hatte der Makler von einem Notar einen Vorvertrag anfertigen lassen.

Durch Urlaubszeit des Maklers und von mir, verzögerte sich schon aus diesem Grund die Vertragsunterzeichnung. Also auch genügend Zeit, um einen Energieausweis erstellen zu lassen........ dachte ich.

Der Makler vereinbarte vor der Urlaubszeit mit meinem Einverständnis für den 08.08. einen Termin zur Vertragsunterzeichnung beim Notar.

Am Freitag, d. 05.08., also einen Werktag vor der Beurkundung, teilte mir der Makler mit, dass kein Energieausweis beigebracht werden kann.

Darauf habe ich es am Montag d. 08.08. abgelehnt, den Kaufvertrag ohne den Ausweis zu unterzeichnen.

Gestern erhielt ich die Kostenrechnung des Notars für Entwurf einer Urkunde, Beurkundung von Verträgen usw.

Meine Fragen:

Gehe ich recht in der Annahme, dass der Notar sich das Geld von mir holt, weil die entstandenen Kosten auf Betreiben des Maklers (der ja lt. Vermittlungsvertrag in meinem Namen handelte) entstanden sind ? Wenn ja....... Wo hole ich mir das Geld wieder? Vom Verkäufer, der rechtswidrig den Ausweis nicht vorgelegt hat? Bis einen Werktag vor der Beurkundung wurde ich ja in dem Glauben gelassen, der Ausweis würde mir noch vorgelegt.

Oder muss ich mir das Geld vom Makler holen, der mich vielleicht über eventuelle Folgen hätte informieren müssen, wenn der Notar bereits eingeschaltet wird, obwohl die geforderten Unterlagen noch nicht vollständig waren ?

Oder bleibe ich, trotz des rechtswidrigen Verhaltens des Verkäufers, auf den Kosten sitzen.

Schon mal eines vorweg........

Mir liegt nichts daran, den Verkäufer deswegen anzuzeigen, was ja eine Geldbuße bis 15000 € zur Folge haben könnte.

Dieser Beitrag.....

http://www.gutefrage.net/frage/hauskauf-durch-verkaeufer-nach-vertragsentwurf-geplatzt-wer-zahlt-die-notarkosten

.....hilft mir nicht wirklich weiter

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Kaufvertrag, Immobilien, Energieausweis, Vertragsrecht, Notarkosten
Nachweis der Eigennutzung beim Verkauf einer Immobilie

Hallo! Wir haben Ende 2008 ein Haus über eine Versteigerung erworben, der Zustand war renovierungsbedürftig. Von Anfang an haben wir darin gewohnt. In dem ganzen Durcheinander haben wir allerdings übersehen, uns dort auch bei der Gemeinde anzumelden. Beide waren wir noch bei den Eltern gemeldet. Erst seit Januar 2011 hat mein Mann seinen Wohnsitz dort bei der zuständigen Gemeinde angemeldet. Ich selber bin noch bei meinen Eltern gemeldet. Aufgrund der finanziellen Situation müssen wir das Haus nun leider verkaufen. Wir wären froh, wenn wir das bisschen Gewinn, das wir uns in den letzten 3 Jahren vielleicht erarbeitet haben, nicht ganz durch die sog. Spekulationssteuer verlieren. Nun endlich die Frage: Bei privater Eigennutzung beträgt doch die Mindestfrist 2 Jahre, um den evtl. anfallenden Gewinn nicht versteuern zu müssen. Wie ist diese private Eigennutzung nachzuweisen? Dient nur der Nachweis der Anmeldung bei der Gemeinde für die Eigennutzung, müssen beide Ehepartner angemeldet sein (da hätten wir ja dann schlechte Karten) oder zählen auch Telefonrechnungen, Stromrechnungen o. ä. als Nachweis für die Eigennutzung. Wir beide gehen davon aus, dass höchstwahrscheinlich der Nachweis der Anmeldung bei der Meldebehörde als Stichtag ausschlaggebend ist. Aber vielleicht weiß jemand genauer Bescheid. Beim Finanzamt nachfragen trauen wir uns nicht, um nicht gleich einen Vermerk zu bekommen. Wir wären für Auskünfte und Erfahrungen dankbar. Danke und liebe Grüße - Julia

Haus, Steuern, Immobilien, Verkauf, Wohnsitz, Meldebehörde
Schreiben an Hausbesitzer (Zwangsversteigerung) - kann man das so schreiben?

Hallo ihr Lieben,

ich habe im Intenet die Anzeige für ein Haus gefunden, für das ein Zwangsversteigerungsverfahren läuft, der Termin aber noch nicht festgesetzt ist. Inserent war eine Bausparkasse (der Gläubiger, der die Versteigerung beantragt hat). Auf meine Kontaktanfrage habe ich das Gutachten über das Haus bekommen und die Anmerkungen, dass man bei Besichtungswunsch oder einem freihändigen Verkauf direkt den Besitzer des Hauses kontaktieren soll.

Jetzt habe ich mal versucht, ein freundliches und respektvolles Schreiben zu entwerfen, womit ich den Besitzer vorsichtig fragen möchte, ob er eventuell auch einen freihändigen Verkauf in Betracht ziehen würde. Aber ich bin mir mit den Schreiben absolut unschlüssig... es soll auf jeden Fall respektvoll sein! Ich möchte den Leuten wirklich nicht zu nahe treten! Habe selbst als Teenager mein Elternhaus durch Zwangsversteigerung verloren und das lief damals mit den Neu-Besitzern sehr unschön ab...

Könntet ihr bitte mal drüberlesen und mir ggf. noch Rat geben, was ich verbessern könnte? Ich möchte wirklich nicht, dass diese Leute sich angegriffen oder respektlos beandelt fühlen...

Sehr geehrte Familie XXX,

durch eine Anzeige in einem Immoblienportal im Internet haben wir erfahren, dass für ihr Haus eine Zwangsversteigerung stattfinden soll. Zunächst möchten wir Ihnen unser Mitgefühl für diese Situation ausdrücken.

Wir selbst sind eine junge Familie mit einer 9-jährigen Tochter und bereits seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Haus in Gemünden. Deshalb sind wir auch auf die Anzeige im Internet aufmerksam geworden und hätten durchaus Interesse an Ihrer Immobilie.

Wir sind uns bewusst, dass dies eine sehr schwierige Situation für Sie ist und möchten Ihnen auf keinen Fall zu nahe treten oder respektlos erscheinen. Aber wir haben uns die Frage gestellt, ob es in Ihrem Interesse wäre, Ihr Haus freihändig zu verkaufen und somit den Versteigerungstermin zu umgehen. Denn auch uns wäre es wesentlich angenehmer, wenn wir ein Haus frei kaufen könnten als es ggf. in einer Versteigerung zu erwerben.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen würden. Sollten Sie allerdings kein Interesse daran haben, Ihre Haus freihändig vor Versteigerung zu verkaufen und weiteren Kontakt zu uns aufzunehmen, werden wir Ihren Wunsch natürlich respektieren und keinen weiteren Versuch der Kontaktaufnahme unternehmen.

Wir möchten nochmals erwähnen, dass wir Verständnis und Mitgefühl für Ihre Situation haben und jegliche Entscheidung Ihrerseits respektieren werden.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX

Bitte gebt mir ein Feedback, ob das so geht... bin echt unschlüssig... :(

Danke für alle Antworten!

Zwangsversteigerung, Brief, Immobilien, Hauskauf, Mitgefühl, Respekt
Gibt es Studiengänge im Bereich Immobilien, bei denen man promovieren kann (Dr.-Titel)?

Ich wollte mich im Vorhinein etwas  informieren. Mein größtes Interesse liegt im Bereich der Immobilien. Da mir der Beruf des Immobilienmaklers/-kaufmanns etwas "zu wenig" ist und ich mein eigenes Unternehmen aufbauen möchte, frage ich hier, ob es denn eine Möglichkeit gibt im Bereich Immobilien zu doktorieren (Promotionsstudiengang)???

Wie gesagt, ich möchte ein eigenes Unternehmen aufbauen, bei dem ich als Makler und zugleich Bauträger tätig bin, d.h. ich möchte aus meinem eigenen Kapital anfangen Häuser, Wohnungen, etc. zu bauen und diese dann über mein "Maklerbüro" verkaufen, vermieten.

Ich möchte mich größtenteils auf Luxusimmobilien beschränken. Und für diese Art von Beruf, die es offiziell, glaub ich, nicht gibt, möchte ich unbedingt einen Doktortitel erwerben.

Meine Frage:

1. Gibt es Studiengänge im Bereich Immobilien, bei denen man promovieren kann (kein Bachelor, Master (es sei denn dies ist Vorraussetzung) !!!)?

2. Wenn ja, wie genau heißt dieser Studiengang?

3. Was sind die Vorraussetzungen für diese "Ausbildung"?

 

Es sollte wie gesagt möglichst nur mit Immobilien zu tun haben (BWL -> Fachrichtung Immobilien ist, glaube ich, zu viel "um den heißen Brei rum"), also vllt. Immobilienakademien oder etc., Hauptsache man kann doktorieren

Falls es wichtig ist, ich komme aus München, vllt. kennt jemand eine naheliegende Universität, etc., die soetwas anbietet

Studium, Immobilien
Andere Wertgrenzen bei "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft"?

Hallo ihr Lieben,

ich bin grade ein bisschen verwirrt...

Und zwar habe ich vor ein paar Tagen eine "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft" online im Justizportal gefunden. Soweit so gut. Es ist auch der erste Termin, in der Amtilichen Bekanntmachung steht nichts von den Wertgrenzen.

Da ich mich in den letzten Monaten viel damit beschäftigt habe, ist mir der Zusammenhang und der Ablauf mit der Anzahl der Termine und dem damit verbundenen Wegfall der Wertgrenzen auch klar. Eigentlich.

Denn jetzt tauchte die Zwangsversteigerung auf einem Online-Immo-Portal auf, von einem Verlag, der seinen Zwangsverteigerungskatalog verkaufen will. Gängige Praxis.

Allerdings machte mich ein Satz in dieser anzeige stutzig:

"Der angebebene Preis ist der Verkehrswert in der Zwangsversteigerung, Zuschlag ab 50 % des Verkehrswertes möglich. Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung."

Ich kenne diesen Satz, auch der ist Standard, aber normalerweise mit dem zusätzlichen Wörtchen "eventuell" oder "unter Umständen".

Gibt es bei der Teilungsversteigerung nicht die 7/10 Wertgrenze? Oder ist das einfach ein bisschen unsauber formuliert? Im Sinne von "möglich, aber nur wenn kein Widerspruch eingelegt wird"?

Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte... Google konnte keinen Unterschied in dieser Hinsicht finden.

Vielen Dank für alle Antworten!

Zwangsversteigerung, Recht, Immobilien, Hauskauf, Jura
HILFE! Wir dürfen unsere Katzen nicht mehr im Garten (Gemeinschaftseigentum laufen lassen

Wir sind eine kleine 4 Parteien Eigentumsgemeinschaft. Vor zwei Jahren wurde beschlossen (weil eine Partei eine Katzenhaarallergie hat), dass sich unsere zwei Katzen nicht mehr in den Räumlichkeiten z. B. Treppenhaus, Keller des Gemeinschaftseigentums befinden dürfen. Wir beachten strickt, dass diese sich da auch nicht aufhalten.  

Leider steht im Protokoll nicht erwähnt, dass es sich rein auf die Räumlichkeiten bezieht. Es steht drin, dass sich unsere Katzen nicht im Gemeinschaftseigentum aufhalten dürfen.

Jetzt verklagt uns eine Partei, da sich unsere Katzen stundenweise im großen ca. 400 qm großen Garten aufhalten. Das Grundstück ist durch einen unsichtbaren Katzenzaun
Pet Fence gesichert, damit unsere Katzen das Grundstück nicht verlassen können. Den Pet Fence Zaun können wir wirklich empfehlen. Nun unsere Frage:
Hat jemand gerichtliche Erfahrung zu diesem Thema?  Kennt jemand einen guten Rechtsanwalt der uns hier helfen könnte? Wie sollen wir uns verhalten? Gibt es eine vergleichbare gerichtliche Sache, die wir als Referenz nennen können? Darf man ein "Gewohnheitsrecht" so einfach verändern? Kann uns jemand helfen??????

Ach ja die Partei mit der Katzenhaarallergie ist zwischenzeitlich ausgezogen, weil die ein Einfamilienhaus gebaut haben (Kluge Entscheidung!).

Gesetz, Tierhaltung, Immobilien, Eigentumswohnung, Moral
Haus mit feuchtem Keller kaufen?

Meine Frage bezieht sich auf Ihre Expertenmeinung bezüglich der Gefahren, die ein feuchter Keller mit sich bringt.

Laut jetzigem Mieter des Hauses, um das es geht, dringt die Feuchtigkeit durch die Bodenplatte ein. Während in den Wintermonaten wenig zu sehen ist, sind im Sommer dunkle Flecken auf dem Boden ersichtlich.

Als wir mit einem Baugutachter das Haus begutachtet haben, sagte dieser uns auch, dass der Keller feucht sei. Dies war laut ihm nicht weiter schlimm, wenn es uns nicht stört. Die Werte bei den Messungen der Wände waren grenzwertig und von unten nah beim Boden nach oben hin mit abnehmender Feuchtigkeit.

Abdichten kommt nicht in Frage, da es wegen des aus der Bodenplatte hochdrückenden Wassers nicht sinnig wäre. Unsere große Sorge ist, dass sich der Zustand verschlimmert, auf einmal Schimmel auftritt, das ganze Haus feucht wird und unsere "Altersanlage" wertlos wird. Laufen wir Gefahr, dass dies geschieht? Müssen wir uns Sorgen machen, dass das Gemäuer anfängt zu schimmeln? Schimmel ist bis jetzt kein Thema! Könnte es Thema werden - aufgrund des feuchten Kellers? Was können wir tun? Der Gutachter sagt nicht viel mehr als - wie oben erwähnt - wenn es nicht stört ist es nicht schlimm und: "Es ist halt ein altes Haus mit einem feuchten Keller". Ich bin über jede Meinung, jeden Erfahrungsbericht und jeden Rat sehr dankbar!

Haus, Schimmel, Bau, Immobilien, kaufen, Altersvorsorge, feucht, Keller

Meistgelesene Beiträge zum Thema Immobilien