Beim Kauf einer Eigentumgswohnung wird vom Notar zuerst die sog. Eigentumgsverschaffungsvormerkung im Grundbuch beantragt, also ein Vermerk, dass die Wohnung X , die der Person Y gehört, an Person Z verkauft werden soll. Das soll verhindern, dass die Wohnung zweimal verkauft wird, weil man auf die eigentliche Umschreibung des Eigentums im Grundbuch mehrere Wochen warten muss.
Meine Frage: wie lange muss ich nach vollständiger Zahlung der Kaufsumme auf das Notaranderkonto auf die Vornahme dieser Eigentumsverschaffungsvormerkung warten? Geschieht das irgendwie sofort nach Eingang der Kaufsumme beim Notar oder wartet man da auch noch ein paar Tage? Konkret interessieren mich die Verhältnisse in Berlin