Immobilienmakler verlangt Rücktrittsgebühr, was tun?

Hallo,

ich habe mir über verschiedene Makler eine Wohnung gesucht. Als ich eine passende gefunden habe, habe ich die Mieterselbstauskunft unterschrieben. In dieser stand folgender Text-Absatz (Siehe Bild)

Dem Makler A habe ich gesagt, dass ich die Wohnung schnell benötige. Nun wurden aber immer stückchenweise weitere Informationen angefordert und ich bin langsam nervös geworden. Zum Schluss stand zur Debatte, dass der Vermieter eine Bürgschaftserklärung haben will. Dann habe ich die Initiative ergriffen und mich für eine andere Wohnung entschieden, wo ich wusste, dass ein schneller Einzug möglich ist (Makler B).

An einem Donnerstag habe ich dann Makler B angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich eine Wohnung von ihm mieten möchte. Makler A hat am Freitag angerufen und ich sagte ihm, dass ich keinen Bürge gefunden habe und daher die Wohnung nicht nehmen kann. Am Samstag habe ich dann die Wohnung von Makler B gemietet.

Am Montag meldet sich Makler A bei mir und meinte, ich müsste die Bürgschaft nicht nachweisen. Auf diese Antwort habe ich gesagt, dass ich mich bereits für eine andere Wohnung entschieden habe, da ich die Wohnung bis Sonntag gebraucht hätte und nicht bis Montag. In der gleiche Woche erhielt ich eine Rechnung mit einer Bearbeits-/Reservierungsgebühr für die Stornierung/Rücktritt vom Mietvertrag.

Ich habe weder eine Reservierung unterschrieben, noch bin ich vom Mietvertrag zurückgetreten. Was meint Ihr, muss ich die Rechnung tragen oder nicht?

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Wohnung, Gebühren, Mietrecht, Immobilien, Rücktritt
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