Wir haben in einem Mehrfamilienhaus zu unserer bestehenden Wohnung eine weitere Wohnung dazu gekauft und einen Durchbruch gemacht. Dies wurde auf der Eigentümerversammlung genehmigt und bereits baulich durchgeführt. Nun möchten wir die Teilungserklärung ändern lassen, damit die Wohnung zu einer abgeschlossenen Wohnung gemacht wird. Ich brauche vom Baurechtsamt diese Abgeschlossenheitserklärung. Soweit habe ich alle Unterlagen dafür fertig: Lageplan und Nutzflächenberechnung. Kann die Änderung der Teilungserklärung in einer außerordentlichen Versammlung geändert werden? Was muss ich noch beachten, hat jemand so etwas schon hinter sich? Im gleichen Haus ist nochmals ein Eigentümer, der ähnliches schon vor Jahren gemacht (Zusammenlegung von zwei Wohnungen) hat. Der Wohnungsverwalter hat ihm Jahre lang doppelt Verwaltergebühren berechnet. Wir wollen nicht, daß uns das gleiche widerfährt. Weil die Wohnungen jetzt noch als zwei Einheiten innerhalb der WEG geführt werden. Können wir Einspruch gegen die Verwaltergebühr einlegen? Die 1.000stel-Anteile ändern sich ja selbstverständlich. Hat jemand Erfahrung, was der Spaß beim Notar kosten wird? Müssen dann alle Eigentümer bezahlen oder müssen wir die Kosten selbst tragen? Der andere Eigentümer will die Sache mit uns durchziehen. Wie sollen wir uns verhalten?
Teilungserklärung ändern
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