Hallo zusammen,

ich möchte mir eine Wohnung kaufen. Jetzt wurde mir der Kaufvertrag zugesendet. Das meiste das drinsteht und mir erst seltsam vorkam konnte ich mir durch einlesen klären. Ich habe aber noch Probleme bei der Formulierung oder dem Sinn der folgenden Textpassage. Insbesondere auf den Fett-markierten Teil

Beginn der Vorpassage:

Der vereinbarte Kaufpreis von 55.000,00 - i. W. Euro fünfundfünfzigtausend

ist in voller Höhe zur Zahlung fällig zwei Wochen nach Absendung einer Mitteilung des amtierenden Notars an den Käufer per Einwurf-Einschreiben mit Durchschrift für den Verkäufer, worin bestätigt wird, dass

die für den Käufer bewilligte Vormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist,

dem Notar die erforderliche Verwalterzustimmung samt Nachweis der Verwaltereigenschaft in grundbuchtauglicher Form auflagefrei vorliegt,

Ende der Vorpassage

Beginn der betreffenden Textpassage

*...dem Notar für alle der Vormerkung des Käufers im Rang vorgehenden und nach dem Inhalt dieses Vertrages zu beseitigenden Belastungen sämtliche Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchtauglicher Form bedingungslos vor-liegen oder nur unter solchen Auflagen, die im Rahmen der Kaufpreisausweisung erfüllbar sind.

Die laut Fälligkeitsbestätigung des Notars von eingetragenen Berechtigten zur Lastenfreistellung geforderten Ablösungsbeträge hat der Käufer ohne Überprüfung ihrer Richtigkeit unmittelbar an die betreffenden Berechtigten für Rechnung des Verkäufers in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen. Insoweit tritt der Verkäufer seinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung an diese(n) abzulösenden Rechtsinhaber ab. Auf Zugang der Annahmeerklärung(en) wird vom Verkäufer verzichtet. Der Verkäufer bleibt hinsichtlich der so abgetretenen Teile des Kaufpreisanspruches jedoch zur Mahnung, Fristsetzung u.ä. berechtigt*

Ende Textpassage

Kann mir einer sagen ob dies eine normale Formulierung ist, oder ist da irgendein Hacken der mich zu irgendwelchen Kosten etc. verpflichtet?

Danke im Voraus

Christian