Folgender Sachverhalt: Erbfall eines Hauses inkl. Grund im Jahr 2013 in Sachsen-Anhalt: a) Heutiger Eigentümer war bereits seit ~ 10 Jahren im Besitz von 25% vor vollständiger Übernahme (im Wege des früheren Todes des Vaters) b) Mit Todesfall der Mutter in 2013 fordert das FA auf, wesentliche Angaben zum Haus und Grund zu machen in 2013 - wahrheitsgemäß wurde Ausklunft erteilt. c) Die Bislang von der verstorbenen Mutter beglichene Grundsteuer wird vom FA neu um den Faktor ~ 3,0 erhöht. d) Zusätzlich soll für die zurückliegenden ~ 4 Jahre (seit 01.01.2009) eine erhöhte Grundsteuer nachbezahlt werden. e) Haus aus Bj. 1910er f) Haus wurde (kurz) vor dem Mauerfall von den Eltern erworbem g) Eigentum ist nicht vermietet - also selbst genutzt

Drei wesentliche Fragen kommen bei mir empor: 1.) Ist es realistisch annehmbar, dass sich plötzlich die Grundsteuer derart erhöhen kann in Folge einer Erbschaft? 2.) Darf das FA einfach für zurückliegende Jahre die Grundsteuer erhöhen, obwohl die verstorbene Mutter die GrSt ordnungsgemäß bezahlt hat (allerdings eben einen weitaus geringeren Betrag - so wie ihn das FA auch damals gefordert hatte)? 3.) Gibt es eine Möglichkeit, an den theoretischen Einheitswert zu kommen, den das FA festlegt? Es wird eine GrSt von fast 150€ gefordert, bei einem Verkehrswert der Immo von ~ 20-35T€. Kann das hinkommen? Der Hebesatz beträgt (aus dem Kopf) etwa 350%.