Frage an Notare, Anwälte oder Hausverwalter:

Kann man eine WEG mit einer exisiterenden Teilungserklärung wieder zurück in ein "Einzeleigentum" (Grundbuch ohne Teilungserklärung / Teileigentumseintragungen) umwandeln? Wenn ja was ist hierzu notwendig?

Hintergrund: Unser Haus wurde in 3 Parteien mit Teilungserklärung in 1994 aufgeteilt. Inzwischen sind alle 3 Wohnungen wieder in der Hand meiner Familie und wir möchten das Haus gern wieder selber verwalten und modernisieren. Das erstere bringt Kosteneinsparungen, das zweite bedeutet aus zwei der Wohnungen durch Umbau eine zu machen.

Die für den Umbau nötige Finanzierung benötigt eine Grundrechtliche Besicherung (Grundschuldeintrag), den die Bank nur an das gesamte Haus ausreicht und keine Besicherung mit nur einer Wohnung (Teileigentum) vornimmt.

Wie kommt man aus diesem Dilemma heraus? Gibt sonstige Alternativen zur WEG Auflösung?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus