Muss ich meine Gastherme smart machen, oder reichen die Thermostate?

Gastherme: Junkers ZSR5/10-7 KE (Handbuch)
Heizregler: Junkers CR100 (Handbuch)

Ich möchte meine Heizungen mit smarten Thermostaten smart machen. Wenn man in der Wohnung keine eigene Heiztherme hat, sondern die vom Vermieter für das ganze Haus "verwaltet" wird, können die einfach auf- und zu drehen wie normale auch.

Mit einer eigenen Heiztherme stellt sich mir nun die Frage, ob das auch geht. In meiner Wohnung ist der o.g. Heizungsregler, der eig. die Temperatur steuert. Heißt: Ich stelle 21°C ein. Sobald die im Wohnzimmer (dort ist das Teil) erreicht ist, hört die Therme auf zu heizen und selbst wenn die Heizungsventile offen sind, kommt nichts mehr an. Ich möchte aber unterschiedliche Temperaturen in den Räumen, z.B. 23°C im Bad. D.h. ich würde den Heizungsregler auf 23°C stellen und das smarte Thermostat im Wohnzimmer würde ab 21°C zudrehen (mehr will ich dort nicht).

Jetzt meine Frage: Was macht die Therme, wenn ich im Bad die Heizung ausschalte? Laut dem Heizegler ist die Wohnung ja noch 2°C zu kalt, also bekommt die Therme doch das Signal, sie muss weiter heizen. Also verbraucht sie die ganze Zeit Gas, obwohl alles so ist, wie ich will. Oder hört sie auf zu heizen, weil ein eigener Sensor ihr sagt, dass gar kein Warmwasser mehr in die Heizungen fließt und somit auch nicht weiter geheizt werden muss? Muss ich mein smartes System jetzt mit der Therme verbinden, oder reicht es, die Thermostate zu wechseln und den vorhandenen Regler immer auf 23°C einzustellen, die ich im Wohnzimmer habe? Ich will natürlich nicht, dass sie permanent vorheizt, obwohl das nicht nötig ist.

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Besteht bald eine Sanierungspflicht?

Hallo zusammen,

der ein oder andere wird es ja schon gehört haben, dass die EU einige Gesetze bezgl. der Sanierung von Gebäuden und deren zulässigen Heizmethoden erlassen will.

Es wird ja hier u.a. über eine "Sanierungspflicht" für Altbauten sowie ein zukünftiges Verbot von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen bzw. den Austausch dieser Anlagen gesprochen.

Hierzu die Frage, wie verhält es sich hier gesetzlich bzw. rechtlich?

1. Beispiel

Hauseigentümer A bewohnt ein Haus, dass ursprünglich um 1900 in Fachwerkbauweise mit Lehmfüllung erbaut wurde. Im Laufe der Jahre wurden die Außenwände gedämmt, doppelt verglaste Fenster verbaut, in den 1980er Jahren das Dach neu eingedeckt (kein Doppeldach) und eine zentrale Gasheizung mit Niedrigtemperaturkessel verbaut. -> Nun kommt die Sanierungspflicht und Hauseigentümer A sagt, er ist nicht bereit sich zu weiteren Energiesparmaßnahmen "zwingen" zu lassen, da aus seiner Sicht, die Maßnahmen ausreichend sind und er das Geld eher in andere Maßnahmen investieren will. Hauseigentümer A ist der Meinung, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wird, Maßnahmen durchzuführen, muss das auch der bezahlen, der es unbedingt will. Frage: Was würde hier passieren? Würde dieses eine Ordnungswidrigkeit sein und mit einem Bußgeld geahndet werden? 

2. Beispiel

Hauseigentümer A hat eine Gas-Zentralheizung mit einem Niedrigtemperaturkessel und dieser geht nach 2025 kaputt. Hauseigentümer A will nur einen Kessel und keine zusätzlichen Maßnahmen wie Solarthermie oder Photovoltaik. Ebenso wäre bauartbedingt nur mit erheblichen, vor allem finanziellen, Aufwand eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung umsetzbar und selbst dann, wäre diese Heizung nicht ausreichend. Kann man hier Hauseigentümer A zwingen, Kredite aufzunehmen um diese Maßnahmen umzusetzen oder was passiert, wenn die Heizung kaputt geht??

Heizung, Sanierung

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