Austauschpflicht Gasheizung nach 30 Jahren?

3 Antworten

...Ruhe bewahren! So schnell schießen die Preußen nicht! Solange die Kiste läuft und die Abgaswerte erfüllt, gibt es keinen Grund zur Sorge. Und nein! Es kommt niemand und dreht Dir das Gas ab!


RareDevil  24.03.2023, 21:33
Solange die Kiste läuft und die Abgaswerte erfüllt, gibt es keinen Grund zur Sorge.

Da wäre ich vorsichtig...

Es kommt niemand und dreht Dir das Gas ab!

Doch, der Schornsteinfeger, der die Anlage regelmäßig prüfen muss, ist auch berechtigt, Heizungsanlagen still zu setzen, welche die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr erfüllen. Allerdings sind davon noch lange nicht alle Heizkessel betroffen...

Tuedelsen  24.03.2023, 22:43
@RareDevil

....."gesetzliche Vorgaben"...soso! Was denkst Du, ist mit dem "Erfüllen der Abgaswerte" gemeint. Nun gut, natürlich sind auch gravierende Sicherheitsmängel ein K.O.-Kriterium....sofern es nicht behoben werden kann. Aber selbst für solche Dinge wie Abgas-Sicherungen, thermische Absperrvorrichtungen für Gasleitungen oder Gasströmungswächter besteht im Bestand keine Nachrüstpflicht.

RareDevil  24.03.2023, 22:46
@Tuedelsen

Gesetzliche Vorgaben sind auch Alter, Brennwerttechnik ect... Nicht nur Abgaswerte und Sicherheit... Hier geht es auch um Effizienz... Alte Festtemperaturkessel sind z.B. nicht mehr zulässig (mit wenigen Ausnahmen) und Brennwerttechnik war in den 90er noch nicht so stark verbreitet wie heute.. Damit fallen schon viele Heizungen trotz gültiger Abgaswerte unter die Tauschpflicht... Und das hat der Schorni zu überwachen und die Heizungsanlage ggf auch unter diesem Gesichtspunkt still zu legen...

Tuedelsen  24.03.2023, 22:50
@RareDevil

...das ist nicht richtig! Auch Heizwertgeräte dürfen durchaus noch betrieben werden...selbst wenn sie 40 Jahre alt sind. Bei vermieteten Objekten oder Eigentümerwechseln gelten allerdings bezüglich der Erneuerung andere Regeln.

RareDevil  24.03.2023, 22:52
@Tuedelsen

Hab ich in meinen Ausführungen alles stehen. Aber nach dem neuen Entwurf fällt das ab 2024 auch Stückweise.. Also ist auch für diese Geräte das zeitliche wahrscheinlich bald gesegnet...

Das ist garnicht so einfach. was viele nämlich nicht wissen, ist dass z.B. niedertemperaturanlagen, die keine konstante Kesselregelung haben, von der Regelung ausgeschlossen werden. d.h. die dürfen auch nach dem Stichtag noch betrieben werden! und wer ne solarteschnische Anlage hat, die Teil der Heiungsanlage ist, der ist außen vor. der darf sogar noch neuanlagen mit Öl bauen. allerdings nur brennwerttechnik.

lg, Anna

Es ist zu unterscheiden, was genau das für eine Anlage ist (Regelungsart...) und auch, wie lange man schon Hausbesitzer ist...

Näheres hier:

https://www.fr.de/verbraucher/oel-gas-waermepumpe-kosten-austausch-heizung-2023-pflicht-gesetz-klimaschutz-91990676.html

Sollte es also schon eine Niedertemperaturheizung oder ein Brennwertkessel sein, bzw Ihr schon vor 2002 Besitzer des Hauses ward und auch davor schon bewohnt, gilt die Tauschpflicht erst einmal nicht...


RareDevil  24.03.2023, 21:42

Ergänzend: Das ist aber nicht grundsätzlich neu... Wir haben 2014 gekauft und mussten auch da schon tauschen, weil die Grenze von Besitz und Wohnzeit auch da schon galt, und unsere Therme schon über 30 Jahre alt war...

hanspeter1 
Beitragsersteller
 25.03.2023, 04:26

Danke, nein ist leider eine normale Heizwerttherme und wir wohnen erst seit 6 Jahren in den Haus. Das heißt bei Baujahr 1996 wäre dann am 01.01.2026 Schluss oder nicht ?

RareDevil  25.03.2023, 10:25
@hanspeter1

Es geht generell um das Jahr... Das heißt nicht, das am 1.1. einer vor der Tür steht. Spätestens bei der nächsten Messung durch den Schorni wirst Du dann darauf angesprochen und wirst wohl eine Frist bekommen, Dich darum zu kümmern. Nur wenn Du dann in der Frist nichts unternimmst, kann es sein, dass er kontrollieren kommt und ggf dann die Heizung außer Betrieb nimmt. Vlt gibt es auch noch mal einen Aufschub, zumindest, wenn Du schon was unternommen hast, aber die Heizung noch nicht lieferbar ist ect... Am besten sprichst Du einfach mal mit deinem Bezirks-Schornsteinfeger darüber und lässt Dich beraten. Auch, welche Alternativen es ggf gibt, mit denen Du gut und "günstig" weg kommst... Gerade ab 2024 werden neue Heizsysteme wahrscheinlich teurer ausfallen, da ab dann vrs die Pflicht greift, neue Systeme mit eben den 65% "Ökoanteil" zu installieren, sofern der Gesetztesentwurf durchgesetzt wird. Ein Arbeitskollege hat das letztes Jahr schon freiwillig getan, um auch zu sparen. Pellets mit Solarthermie auf dem Dach. 45k€ Anschaffung, davon 40% gefördert oder so...

RareDevil  24.03.2023, 22:04

Noch was als Anmerkung... Noch nicht aktuell, aber nach der neuen Gesetzesplanung entfallen die oben genannten Punkte der Wohn- und Besitzdauer sowie die Regelungen für Brennwert- und Niedertemperaturkesseln mit dem neuen Gesetz, wenn dieses beschlossen wird. Das bedeutet also ggf, dass ab 2024 diese Regelungen zurück genommen werden. Laut Beschreibung des BMWK Stück für Stück. Was auch immer das dann genau heißt... (Siehe Punkt7)