Ist ein Kühler-Lüfter ein Verischleißteil (Gewährleistungsanspruch?)

6 Antworten

Habe Heute mit dem Händler telefoniert und er meinte er und sein Mechaniker müssten sich das erst einmal angucken. Davor meinte er noch "wir machen Ihnen das kostengünstig fertig" und "es handelt sich hierbei um ein Verschleißteil", "die Gewährleistung beträgt nur 1 Monat". Falls bei dem Treffen gleich keine klare Ansage gemacht wird, dass der Mangel schnell und kostenlos behoben wird muss der Anwalt wohl her.


LieberGott  28.05.2009, 13:56

Die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen beträgt (in D) 1 Jahr. Fragt sich also nur noch, ob ein Verschleißteil defekt war oder nicht. Wenn Du die Rechnung vorliegen hast, steht das ja drin. Falls Du ADAC-Mitglied bist, frag dort nach. Deren Anwälte sind auf so etwas spezialisiert.

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Der Kühlerlüfter wurde ohne ein böses Wort ausgetauscht. Kosten für den Händler lagen bei ca. 80EUR. Hat Alles super funktioniert. Fazit: Seine Rechte kennen ist bei vielen Händlern leider notwendig, Erst mal reden und sachlich Kosten, Zeit und Aufwand abwägen.

Mal aus Händlersicht.... Hilfreich ist IMMER erstmal mit den Leuten reden. Was in der Regel gar nichts beschleunigt, jedenfalls bei mir, ist das Beeindrucken mit "Rechtsanwalt". Solange keiner weiß was es wirklich ist bzw. was es wirklich kostet sollte man doch erstmal die Füße still halten bevor man sich selbst und die gesamte Umgebung verrückt macht. Weiterhin gilt es DANACH die Leistungen und Ümfänge der Garantie zu prüfen. Hiervon gibt es inzwischen derart viele und verschiedene Anbieter mit eigenen Inhalten und Richtlinien, so dass man solche Fragen längst nicht mehr allgemein beantworten kann. Generell gilt "Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Händlers". Im konkreten Fall sollte (auch wenn´s nicht gefällt) auch in Betracht gezogen werden dass es sich weniger um einen Mangel, als vielmehr um einen Defekt handelt! Für einen Mangel steht der Händler im Rahmen seiner Gewährleistung ein. Hierfür muss aber dieses Problem bereits bei der Auslieferung vorgelegen haben. Das dies nicht so war müßte nun der Händler nachweisen. Nur wird das Auto sicherlich nicht die letzten 3 Monate ohne Kühlerlüfter unterwegs gewesen sein...

Neben Garantie, Gewährleistung, Recht Gesetz und Anwalt gibt es aber auch noch Fairniss und vielleicht Kulanz!

Also mal abwarten ob man über 20 oder 200 Euro spricht. Zuerst mal reden mit den Leuten.

www.autohaus-erfurt.de - (Recht, Auto, Garantie)

hallo

der händler ist raus , da du den schaden verschlimmert hast ,

du wusstest , das ein schaden vorlag , und bist dennoch weitergefahren.

ergo a...karte

gruss

Ja. Der Ventilator hält meist ein Autoleben lang. Der Händler wird vermutlich anders argumentieren (wie immer)- drohe mit Anwalt!

Die Gebrauchtwagengarantie kannst Du hier klemmen - denn der Händler ist Gewährleistungspflichtig!