Gewährleistungs oder Garantiefall von Gebraucht wagen mit MotorStörung!

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie lange hast du das Fahrzeug? ist es für dich älter als 6 Monate hast du vom Händler keine Gewährleistung mehr zu erwarten. Wenn die Versicherung die Zündspule/n ausgeschlossen hat in der Leistung bist du selber in der Pflicht. Ist das Fahrzeug keine 6 Monate in deinem Besitz und die Versicherung greift nicht, dann ist das auf jeden Fall ein Fall für die Gewährleistung des Händlers. Egal ob Gebrauchtwagen versicherung oder nicht. Die ersten 6 Monate nach Kauf ist, wenn die Versicherung nicht greift IMMER der Händler dran. Und eine Zündspule ist KEIN Verschleißteil.


Thunder1262  23.11.2011, 21:31

Danke für den Stern.

0

Hast du Garantie oder Gewährleistung? Wenn du eine Gebrauchtwagen Garantie bekommen hast beim Kauf hast und die gilt noch, dann ist es natürlich ein Garantiefall, wenn der Motor in der Zeit kaputt geht (allerdings nicht wenn es Verschleißteile sind).

Erst mal heißt es abwarten. Dann lass dir sagen, was kaputt ist und dann frag hier noch mal, ob dies in eine Gebrauchtwagengarantie fällt (sofern du denn damals eine bekommen hast). Bei meinem ersten Auto hatte ich auch eine und nach 6 Monaten war die Lenkung kaputt. Haben die anstandslos repariert.


Gwendoline1810 
Beitragsersteller
 23.11.2011, 17:17

ja hab eine bekommen. die zählt auch noch. nur weil er anfing sowas wie zündspule wäre kein Garantiefall. also was darf ich denn in etwa bei nem motor zu verschleißteilen zählen?!

0