hi mein Mann hat mir zu Weihnachten den Philips Design Wecker "Premium Wake Up Light - HF 3451" geschenkt, dieser weist jetzt schon mängel bei der Funktion auf, die Lautstärke lässt sich nicht mehr verstellen.

der händler aus dem internet sagt das er ihn nicht mehr umtauschen kann da es über 6 monate ist. kann das sein?? er beruft sich auf §Hier die gesetzliche Gewährleistung: § 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Zeigt sich ein Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten seit Gefahrübergang, muss der Kunde beweisen, dass dieser Sachmangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. -----------------------------------------

Falls es nur (gesetzliche) Gewährleistung §434 BGB und keine (freiwillige) Garantie §443 BGB gibt, dann gilt folgendes: BGB - § 434. Sachmangel (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Der Käufer ist beweispflichtig dafür, dass ein Mangel vorliegt und dass der Mangel bei Übergabe vorgelegen hat. Der Anspruch aus einem vorgenannten Mangel verjährt 2 Jahre nach Ablieferung §438 Abs. 2 BGB. Im Verbrauchsgüterkauf §474 BGB (Unternehmer §14 BGB an Verbraucher §1